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Verfasst am: 11.01.08, 17:07 Titel: Zwangsvollstreckung in Österreich
A ist Inhaber eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen eine Gesellschaft mit Sitz in Österreich. Der Anwalt in Österreich rät, lieber eine vollstreckbare Ausfertigung zur Vollstreckung zu verwenden. Diese beantragt A beim Gericht in Deutschland. Dieses teilt ihm mit, dass dies nicht möglich sei, da die Voraussetzungen der ARt. 17 btzw. 18 1 b) Verordnung (EG) Nr. 805/2004 nicht erfüllt seien, da bei Zustellung des KFB keine Rechtsmittelbelehrung dabei war. Hat jemand eine Idee was A nun tun kann? Benötigt man überhaupt eine vollstreckbare Ausfertigung oder kann man, so wie in Deutschland auch, einfach den KFB vollstrecken?
Bevor ich antworte: war die Gesellschaft anwaltlich vertreten? (Offenbar nicht, denn wäre die Belehrung ja entbehrlich) _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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