Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - 2 Schüler verpassen arbeit - Einer muss nachschreiben
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

2 Schüler verpassen arbeit - Einer muss nachschreiben

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
langeweile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 12.01.08, 10:46    Titel: 2 Schüler verpassen arbeit - Einer muss nachschreiben Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen 2 Schüler verpassen eine Arbeit.

Der Lehrer will, das nächsten Montag nur Schüler A nachschreibt, Schüler B nicht. Gründe gibt er keine an.


Ist das rechtens? Oder muss der Lehrer entweder keinen oder beide nachschreiben lassen?
_________________
hier könnte deine werbung stehen XD

Könnte sie nicht, weil Werbung in Signaturen im FDR nicht erlaubt ist... Lachen Grüße, Metzing
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.01.08, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo langeweile,
Zitat:
Ist das rechtens? Oder muss der Lehrer entweder keinen oder beide nachschreiben lassen?
Gleiches muss gleich und unterschiedliches muss unterschiedlich behandelt werden. Wenn man die Voraussetzungen näher kennen würde, könnte man mehr dazu sagen.

Zitat:
hier könnte deine werbung stehen XD
Das könnte meine letzte Antwort sein.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
langeweile
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 12.01.08, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

besondere Umstände gibt es nicht

beide Schüler haben nur ein paar Tage gefehlt


Bundeslang ist übrigens NRW
_________________
hier könnte deine werbung stehen XD

Könnte sie nicht, weil Werbung in Signaturen im FDR nicht erlaubt ist... Lachen Grüße, Metzing
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.01.08, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

In den meisten Bundesländern ist die Nachschreiberegelung meines Wissens eine "kann"-Bestimmung.
Wenn es also nachvollziehbare Gründe gibt, warum nur ein Schüler schreiben soll, dann kann das durchaus zulässig sein.
Ein solcher Grund kann sein, dass der Lehrer die Arbeit in einem Fall nicht zur Erstellung der Gesamtnote braucht, weil der Schüler bisher dauerhoft konstate Leistungen erzielt hat und keine Änderung zu erwarten ist.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.01.08, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo langeweile,

wenn ein User langeweile keine besonderen Umstände erkennt, dann bedeutet das nicht zwangsläufig, dass auch der Lehrer keine erkennt. Das sind beides subjektive Einschätzungen. Welche der subjektiven Einschätzungen einer neutralen Überprüfung standhalten würde, ist auch noch nicht gesagt.

Eine Möglichkeit wäre z.B., dass der eine Schüler bisher immer eine bestimmte Note "abonniert" hatte, während der andere gerade auf der Kippe zwischen zwei Zeugnisnoten steht. Das würde als Unterschied schon ausreichen.

Zitat:
Bundesland ist übrigens NRW
Über den Link in meiner Signatur finden Sie das Schulgesetz NRW, dort bestimmt auch einen Satz zum Nachholen von Leistungsnachweisen.

Zitat:
hier könnte deine werbung stehen XD
Und das war jetzt meine letzte Antwort an den User langeweile, weil mich Werbungsgeschwätz in Foren ankotzt.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mightymike1978
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 59
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kurt Knitz,

vermutlich haben Sie das Emoticon übersehen, oder? Winken

Zitat:
xD


http://de.wikipedia.org/wiki/Emoticon#Bekannte_Beispiele

Beste Grüße

Michael
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.