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Ist das rechtens? Oder muss der Lehrer entweder keinen oder beide nachschreiben lassen?
Gleiches muss gleich und unterschiedliches muss unterschiedlich behandelt werden. Wenn man die Voraussetzungen näher kennen würde, könnte man mehr dazu sagen.
In den meisten Bundesländern ist die Nachschreiberegelung meines Wissens eine "kann"-Bestimmung.
Wenn es also nachvollziehbare Gründe gibt, warum nur ein Schüler schreiben soll, dann kann das durchaus zulässig sein.
Ein solcher Grund kann sein, dass der Lehrer die Arbeit in einem Fall nicht zur Erstellung der Gesamtnote braucht, weil der Schüler bisher dauerhoft konstate Leistungen erzielt hat und keine Änderung zu erwarten ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
wenn ein User langeweile keine besonderen Umstände erkennt, dann bedeutet das nicht zwangsläufig, dass auch der Lehrer keine erkennt. Das sind beides subjektive Einschätzungen. Welche der subjektiven Einschätzungen einer neutralen Überprüfung standhalten würde, ist auch noch nicht gesagt.
Eine Möglichkeit wäre z.B., dass der eine Schüler bisher immer eine bestimmte Note "abonniert" hatte, während der andere gerade auf der Kippe zwischen zwei Zeugnisnoten steht. Das würde als Unterschied schon ausreichen.
Zitat:
Bundesland ist übrigens NRW
Über den Link in meiner Signatur finden Sie das Schulgesetz NRW, dort bestimmt auch einen Satz zum Nachholen von Leistungsnachweisen.
Zitat:
hier könnte deine werbung stehen XD
Und das war jetzt meine letzte Antwort an den User langeweile, weil mich Werbungsgeschwätz in Foren ankotzt.
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