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Rechte der Kinder in d. Grundschule/ Körperverletzung im Amt

 
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murmel2000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 16:56    Titel: Rechte der Kinder in d. Grundschule/ Körperverletzung im Amt Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,

wir hatten es gewagt, Kritik am Religionsuntericht in der Grundschule unserer Tochter( 8 Jahre/ 2. Klasse) zu üben.

Als "Retourkutsche" (aufgrund unserer Kritik) wurde....:
ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Hinblick auf Erziehungsschwierigkeiten gestellt.

Sogar durch das Schulamt der Bez.Reg. wurde dieses als notwendig und
richtig dargestellt. Schule stellt natürlich im Nachhinein unsere Tochter als agressiv und
instabil hin.

Toll; zum einen wird hier sicherlich der "Klüngel" (keine Krähe kratzt der anderen die Augen aus) eine subjektive Entscheidung treffen; zum anderen ist dieses Beobachten sicher nicht förderlich für die schulischen Leistungen unserer Tochter..(schon mal jemanden im Restaurant oder so ganz intensiv beim Essen beobachtet...?? Jede Menge Leute haben dann ganz schön Probleme..!!!).

Anscheinend kann man gegen die Wllkür der Schule nicxhts machen...!!!!! Weinen Weinen

Und -klar, unsere Tochter wird zwischenzeitl. sogar recht hart von der Direktorin angefasst (Anzeige bei Kripo wegen Körperverletung im Amt wurde gemacht) und immer als Lügnerin dargestellt.

Untere Schulbehörde hilft nicht; obere Schulbehörde hilft nicht.
Schulwechsel ist aufgrund besonderer Situationen (wir wohnen in einem Dorf) nicht möglich.

Wir benötigen DRINGEND Hilfe...!!!! Es DARF nicht sein, das unsere Tochter aufgrund "Mobbing" das Risiko der Sonderschule in Kauf nehmen muß.

BITTE...........

lg

M.
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Dann auf zum Anwalt.

Interessenschwerpunkt: Schulrecht.

Es stehen im Rahmen Ihrer Schilderungen kaum Rechtsfragen im Raum - vielmehr Tatsachenfragen und der Bedarf nach sachgerechter Verhandlung mit der Behörde oder rechtliches Vorgehen gegen sie.

Darf die Behörde das? Wenn Ihre Annahmen stimmen - offensichtlich nicht.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Uber-Pea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist wirklich anzuraten möglichst schnell zu einem Anwalt zu gehen.
Lassen sie sich bloss nicht einschüchtern!
_________________
A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
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