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Waren bestellt, vom Zoll beschlagnahmt, und nun???

 
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DBJ
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Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 17:44    Titel: Waren bestellt, vom Zoll beschlagnahmt, und nun??? Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich habe mitte Dezember über einen Importeur elektronische Geräte der Marke XYZ bestellt. Die wurden vom Zoll beschlagnahmt und an den Hersteller zur Überprüfung geschickt. Nun hat mir der Importeur mitgeteilt, dass die Anwälte der Firma XYZ geschrieben haben, dass es sich um gefälschte Teile handelt. Diese müssten zerstört werden. Jetzt muss der Importeur eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
Also bekomme ich meine Bestellung nicht. Da der Importeur nicht nur Sachen von mir bestellt hat, sondern auch für weitere Kunden, die auch beschlagnahmt worden, hat der Importeur jetzt ein Problem. Er hat jetzt wohl Geldnot. Er meinte zu mir, er kann mir im Moment mein Geld nicht zurückerstatten, als ich ihn dazu aufgefordert habe.
Ich wusste von Anfang an nicht, dass es sich um gefälschte Teile handelt. Der Importeur wusste das auch nicht. Wir beide dachten es handle sich um original Ware.
Auch hat der Importeur den Anwälten gesagt, dass die Firma wo er gekauft hat, die gefälschte Ware in Umlauf gebracht hat. Doch das Interessiert die nicht. Ich kann mir das aber nicht vorstellen.
Der Importeur muss mir doch das Geld zurückerstatten, denn er kann nicht liefern. Oder wie sieht hier die Rechtslage aus?
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.01.05, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Teilnehmer,
bitte beachten Sie die Juriquette, nachzulesen unter http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6 und formulieren Sie den Beitrag um. Sie bekommen dann möglicherweise qualifizierte Antworten.

Es fehlen im übrigen wesentliche Informationen zur Art des Schuldverhältnisses.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Rüger
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DBJ
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Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Informationen zur Art des Schuldverhältnissen werden benötigt?

Was genau muss umformuliert werden? Namen und Firmen werden nicht genannt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.01.05, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,
einen Sachverhalt im Forum in abstrakter Form wiederzugeben, das sollte doch wirklich nicht so problematisch sein.

Interessant wäre es zu wissen, welche Art von Vertrag mit wem abgeschlossen wurde. Erst dann macht es Sinn, die passenden Rechtsgrundlagen zu suchen und zu erläutern.

Sinnigerweise würde man die gesamten Aufzeichnung zu einem beauftragten Rechtsanwalt mitnehmen. Wenn Sie hier im Forum nur einen Bruchteil der nötigen Informationen abgeben, kann wohl niemand helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Rüger
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