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stonebit noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.04.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 13.01.08, 18:38 Titel: stop! geschlossene gesellschaft? |
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hallo zusammen,
gestern ging ich in ein Restaurant und wurde an der Tür aufgehalten. Mir wurde gesagt das dies jetzt ein Lokal mit geschlossener Gesellschaft sei, da hier geraucht wird und falls ich rein will muss ich mich auf der liste mit Namen eintragen.
jetzt wollte ich mal wissen, was ist eigentlich eine geschlossene Gesellschaft und ab wann ist es das. Reicht es sich in einer Liste einzutragen oder braucht man einen Mitgliedsausweis und ist dazu eine Mitgliedsbeitrag notwendig und ein Mitgliedsvertrag?
Danke für eure hilfe… und nieder mit den Rauchern
ach und "Wie ist die Rechtslage? "  |
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Hinnerk14 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2006 Beiträge: 403 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 16.01.08, 10:03 Titel: |
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Drüber streiten wohl neuerdings die Juristen, und nicht nur die.
Auch kommt es auf das Bundesland an.
Das Thema wird wohl auch noch einige Gerichte beschäftigen. _________________ Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen ) |
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nordlicht02 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 16.01.08, 11:44 Titel: Re: stop! geschlossene gesellschaft? |
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| stonebit hat folgendes geschrieben:: | | … und nieder mit den Rauchern |
Mehr fällt mir zu derart überflüssigen Bemerkungen nicht ein. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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pandor Troll-Verdacht
Anmeldungsdatum: 11.07.2005 Beiträge: 599
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Verfasst am: 21.02.08, 19:45 Titel: |
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| mir schon: recht hast Du!! |
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Lama77 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2008 Beiträge: 55
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Verfasst am: 27.02.08, 12:51 Titel: |
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Das Gesundheitministerium NRW:
Wie wird geschlossene Gesellschaft definiert?
Unter einer geschlossenen Gesellschaft versteht man in der Gastronomie die Buchung aller Räume oder eines Raums einer Gaststätte, bei der der Veranstalter darüber entscheidet, wer Zugang hat. Persönliche Beziehungen zwischen dem Veranstalter und den Gästen, etwa familiäre Bande, Arbeitsverhältnisse oder Vereinsmitgliedschaften sind nicht maßgebend. Auch "öffentliche Versammlungen" wie Parteiveranstaltungen und Podiumsdiskussionen können geschlossene Gesellschaften sein. |
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derkoch-sascha noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.03.2008 Beiträge: 4 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 03.03.08, 23:39 Titel: |
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Diesen und noch viele andere Tricks hatten wir auch schon durchdacht und sind immer wieder gescheitert denn das "nichtraucher Gesetz" ist und bleibt in 1. Linie ein Gesetz zum Schutze der Mitarbeiter. Heisst, wir durften nix aber auch rein gar nichts machen denn die Mitarbeiterinnen waren dem Rauch auch bei einer geschlossenen Gesellschaft ausgesetzt.
Es kommt aber wieder auf Bundesland (bei mir Hessen) an und da ist z.B RLP mal wieder weiter - die 1 Raumregelung. Also fahre ich zu Freunden nach Worms und Paff mich da nieder  |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 04.03.08, 00:36 Titel: |
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ich will nicht-rauchern gar nicht missgönnen das sie saubere luft haben wollen ABER dann sollten sie die raucher in ruhe lassen u. nicht mit so dümmlichen hasstyraden kommen.
es sollte jeder gastwirt entscheiden dürfen ob in seinem lokal geraucht werden darf od. nicht, genauso wie ein gastwirt entscheiden darf ob er einen gast bedient od. nicht!
ich würde sogar wetten wollen das es nicht mehr lange dauert u. div. gastwirte ihren laden dicht machen od. in ein BL "abhauen" wo das nichtrauchergesetz nicht so streng gehandhabt wird.
u. der trick auf einmal die mitarbeiter schützen zu wollen ist der besagte griff nach jedem strohhalm, es war jahrzente (trotz mitarbeitsschutzgesetz [od. wie es heißt]) egal ob die MA dem rauch ausgesetzt waren od. nciht u. jetzt macht man so einen wirbel! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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CDS FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.01.2005 Beiträge: 310
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Verfasst am: 04.03.08, 00:51 Titel: |
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Hallo pOtH,
Das Problem ist halt das - entsprechend der Intention des Gesetzte - der Wirt dann entscheiden würde ob seine MA passiv rauchen müssen oder nicht.
Für eine solche Entscheidung kann kaum der AG zuständig sein. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 04.03.08, 07:38 Titel: |
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| CDS hat folgendes geschrieben:: | Hallo pOtH,
Das Problem ist halt das - entsprechend der Intention des Gesetzte - der Wirt dann entscheiden würde ob seine MA passiv rauchen müssen oder nicht.
Für eine solche Entscheidung kann kaum der AG zuständig sein. |
Stimmt. Diese Entscheidung hatten die MA im Vorfeld nämlich selbst getroffen.. _________________ Geist ist Geil! |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 04.03.08, 11:04 Titel: |
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wie Adromir angedeutet hat war es die letzten jahrzente so das jeder wusste -wenn ich mich in einer gaststätte bewerbe werde ich dort arbeiten wo (teilweise) viel geraucht wird-, genauso wie ein "kanalarbeiter" weiß das ihm auch mal kacke entgegenschwimmt od. ein tierarzt mal mit dem arm in den arsch einer kuh muss um einen befund zu erstellen.
es gibt keinen beruf wo man nicht auch mal unangenehme dinge hat ABER eig. weiß das jeder vorher wenn er mit der zeit merkte das es ihm nicht gefiel konnte/kann er immernoch kündigen u. sich umorientieren. ich will es den nichtrauchern garnicht absprechen das sie auch ihren zugesprochenen grundrechten frönen dürfen ABER nicht in der art wu. weise wie sie es meinen tun zu müssen! ich persönlich finde diese militanten ex raucher immer noch am schlimmste, früher haben sie selbst gepafft u. jetzt wollen sie alle raucher lynchen! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 04.03.08, 11:21 Titel: |
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Gleichwohl läge bei einer Rauchergaststätte mit abhängig Beschäftigten ein Verstoß gegen die europäische Arbeitsstättenverordnung vor. Die Einwirkung schädlicher Stoffe am Arbeitsplatz sind zu vermeiden, soweit sie vermeidbar sind.
M.E. war das Ganze (Rauchverbote) keine gönnerhafte und freiwillige Leistung der Bundesrepublik Deutschland , sondern eine Umsetzung europ. Normen, deren Nichtbeachtung richtig teuer geworden wäre.
Die vorl. Ausservollzugsetzung in RLP bezieht sich ja ausdrücklich nur auf inhabergeführte Einraumpinten.
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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ganascia528 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2005 Beiträge: 321
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Verfasst am: 04.03.08, 11:51 Titel: |
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@pOtH
Ich war auch mal so ein kettenrauchendes Etwas und habe in Restaurants und Gaststätten gearbeitet, dann bekam ich schwerstes Asthma und hörte mit dem Rauchen auf. Sollte ich deswegen meinen Beruf aufgeben? Die Arbeitsagentur oder der Amtsarzt würde (und hat) mich auslachen....
M.M. nach kann aber in reinen Kneipen (oder Einraumgaststätten) und Discos geraucht werden, nur in Restaurants stört es mich.
Grüße
Claudia |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 04.03.08, 17:56 Titel: |
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| ganascia528 hat folgendes geschrieben:: | @pOtH
Ich war auch mal so ein kettenrauchendes Etwas und habe in Restaurants und Gaststätten gearbeitet, dann bekam ich schwerstes Asthma und hörte mit dem Rauchen auf. Sollte ich deswegen meinen Beruf aufgeben? Die Arbeitsagentur oder der Amtsarzt würde (und hat) mich auslachen....
M.M. nach kann aber in reinen Kneipen (oder Einraumgaststätten) und Discos geraucht werden, nur in Restaurants stört es mich.
Grüße
Claudia |
definieren sie restaurants, meinen sie damit lokale wo die preise größer ist wie das essen, warum sollte es nicht überall gleich sein (rauchverbot)? ich kann verstehen wenn der AN/andere gäste geschützt werden sollen ABER ich kann keinesfalls verstehen wie sich "vater staat" od. die "EU" das recht rausnehmen einen AG derart zu bevormunden das es an dessen existenz geht, hier entscheiden nicht der AG/AN ob sie umsatz machen sondern der staat b.z.w die gäste die aus bleiben. einer seits werden die raucher vom staat geschröpft ohne ende (kippen der billigmarke kosten zur zeit 20cet pro stück) anderer seits nimmt man ihnen alle recht.
weiten wir das doch auf auto fahren aus, ich denke hier wären die schreie lauter weil es mehr leute betrifft. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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ganascia528 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2005 Beiträge: 321
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Verfasst am: 04.03.08, 20:28 Titel: |
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Meine Definition Restaurant:
Ein Gasthaus in dem mehr Essen als Currywurst, Pommes etc.. serviert wird, wo es Tische, Stühle, Besteck und Servietten für das Essen gibt.
Natürlich ist es albern, in Discos oder Bierzeltendas Rauchen zu verbieten.
Das sehe sogar ich als Ex-Kettenraucher ein (ja, das sind die schlimmsten...)
Es müssen meiner Meinung nach auch keine abgetrennten Räume sein, es würde auch eine Lüftung reichen, wenn diese ihren Zweck erfüllen würden. (Und es gibt diese "Superlüftungen")
Solange sie das nicht tun, auch kein Rauchen in Restaurants.
Ist allerdings nur meine Meinung.
Grüße
Claudia |
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