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Wohnung im Ausland

 
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penicillin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 12:34    Titel: Wohnung im Ausland Antworten mit Zitat

Liebe Forumsteilnehmer,

meine Frage bezieht sich auf folgende Situation:
Person A hat eine deutsche und eine estnische Staatsangehörigkeit.
Jetzt wollen die Eltern der Person A die Wohnung überschreiben bzw. dass sie nach deren Tod die Wohnung bekommt.
Frage: Muss dies besteuert werden? Falls ja: in beiden Ländern oder nur in Estland?
Was ist, wenn die Person A die estnische Staatsangehörigkeit aufgibt? Erlöscht dadurch der Anspruch auf die Wohnung?

Verzeihen Sie, die Person A ist leider ein absoluter Laie!

Danke im Voraus!
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