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Angenommen folgender fiktiver Fall tritt ein:
Da die Lehrer nun wegen der Kopfnoten einen ganzen Tag für ihre Zeugniskonferenz Zeit haben (der Unterricht soll an diesem Tag ausfallen) entschließt sich die Schulleitung allen Schülern freizugeben... Bis auf die Schüler der Stufe 13
Leider konnte noch mit keinem Lehrer über die Gründe gesprochen werden, bzw. die erreichbaren Leher wussten diese nicht...
Wie kann so eine Entscheidung gerechtfertig werden?
Gilt nicht etwas wie "gleiches Recht für alle"?
Angenommen folgender fiktiver Fall tritt ein:
Da die Lehrer nun wegen der Kopfnoten einen ganzen Tag für ihre Zeugniskonferenz Zeit haben (der Unterricht soll an diesem Tag ausfallen) entschließt sich die Schulleitung allen Schülern freizugeben... Bis auf die Schüler der Stufe 13
Leider konnte noch mit keinem Lehrer über die Gründe gesprochen werden, bzw. die erreichbaren Leher wussten diese nicht...
Wie kann so eine Entscheidung gerechtfertig werden?
Sachzwänge.
Zitat:
Gilt nicht etwas wie "gleiches Recht für alle"?
Richtig. Es gibt aber auch den Grundsatz, dass Ungleiches ungleich behandelt werden darf. Wenn der 18-jährige Auto fahren darf, gilt für den 8-jährigen noch lange nicht "gleiches Recht". Daher werden die jüngeren Schüler wohl an jenem Tag auf ihr Recht auf Bildung verzichten müssen. Aber wenn sie dann in der 13 sind, (bzw. demnächst in der 12, wenn das die Abschlussklasse wird) dürfen sie dann auch am Konferenztag in die Schule. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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