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Verfasst am: 15.01.08, 15:20 Titel: BA Studium und Zurückstellung vom Zivildienst
Das Zivildienstgesetzt sagt im §11, dass eine Zurückstellung erfolgen soll, wenn die Einberufung eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder eine zugesagte verhindern würde.
Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10. 2007 (hier klicken) kann man nun während eines duales Studiums (was zwar ein Studium ist, aber einer Ausbildung gleicht) doch einberufen werden.
Gibt es hier keine Möglichkeit gegen eine Einberufung vorzugehen? Eine Einberufung würde bedeuten, dass ich einen bereits zugesagten Ausbildungsplatz nicht antreten könnte.
Warum zählt das nicht als besondere wirtschaftliche Härte, die verhindert dass man Einberufen wird?
Rahmensprengenden Link forenfreundlich editiert. Biber
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 15.01.08, 18:44 Titel:
Das Urteil äußert sich doch recht eindeutig. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 15.01.08, 22:24 Titel: Re: BA Studium und Zurückstellung vom Zivildienst
Prinzipat hat folgendes geschrieben::
Warum zählt das nicht als besondere wirtschaftliche Härte, die verhindert dass man Einberufen wird?
Weil sich die Wehrpflicht - zumindest in den Augen ihrer Befürworter - bewährt hat. Haben Sie denn schon Ihr Studium begonnen? Haben Sie sich schon eine Zivildienststelle gesucht?
Eben nicht weil da nur von einem dualen Studium an einer Fachhochschule die Rede ist. Ich werde aber an einer Berufsakademie studieren.
Zitat:
Haben Sie denn schon Ihr Studium begonnen? Haben Sie sich schon eine Zivildienststelle gesucht?
Mein Studium beginnt im September. Bis zum Juni bin ich wegen dem Abitur freigestellt. Einen Einberufungsbescheid habe ich nocht nicht. Deshalb hab ich auch noch keine Zivistelle.
Klar hat sich die Wehrpflicht bewährt, ich werde sie ja auch leisten. Aber warum soll ich dafür eine hochbegehrten dualen Studienplatz bei einer Großbank hergeben? Ich kann ja auch danach noch meinen Zivildienst leisten.
Was mich im Wesentlichen interessiert ist, ob diese neue Regelung auch für ein Studium an einer Berufsakademie gilt.
Ich habe auch gehört, dass die Bundesregierung und die Bundestagsfraktion etwas an dieser Regelung ändern will, aber leider noch keine weiteren Informationen darüber im Internet gefunden.
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