Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - BA Studium und Zurückstellung vom Zivildienst
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

BA Studium und Zurückstellung vom Zivildienst

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Prinzipat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 15:20    Titel: BA Studium und Zurückstellung vom Zivildienst Antworten mit Zitat

Das Zivildienstgesetzt sagt im §11, dass eine Zurückstellung erfolgen soll, wenn die Einberufung eine bereits begonnene Berufsausbildung unterbrechen oder eine zugesagte verhindern würde.
Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10. 2007 (hier klicken) kann man nun während eines duales Studiums (was zwar ein Studium ist, aber einer Ausbildung gleicht) doch einberufen werden.
Gibt es hier keine Möglichkeit gegen eine Einberufung vorzugehen? Eine Einberufung würde bedeuten, dass ich einen bereits zugesagten Ausbildungsplatz nicht antreten könnte.
Warum zählt das nicht als besondere wirtschaftliche Härte, die verhindert dass man Einberufen wird?


Rahmensprengenden Link forenfreundlich editiert. Biber
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das Urteil äußert sich doch recht eindeutig. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 22:24    Titel: Re: BA Studium und Zurückstellung vom Zivildienst Antworten mit Zitat

Prinzipat hat folgendes geschrieben::

Warum zählt das nicht als besondere wirtschaftliche Härte, die verhindert dass man Einberufen wird?


Weil sich die Wehrpflicht - zumindest in den Augen ihrer Befürworter - bewährt hat. Haben Sie denn schon Ihr Studium begonnen? Haben Sie sich schon eine Zivildienststelle gesucht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Prinzipat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Urteil äußert sich doch recht eindeutig.

Eben nicht weil da nur von einem dualen Studium an einer Fachhochschule die Rede ist. Ich werde aber an einer Berufsakademie studieren.

Zitat:
Haben Sie denn schon Ihr Studium begonnen? Haben Sie sich schon eine Zivildienststelle gesucht?


Mein Studium beginnt im September. Bis zum Juni bin ich wegen dem Abitur freigestellt. Einen Einberufungsbescheid habe ich nocht nicht. Deshalb hab ich auch noch keine Zivistelle.
Klar hat sich die Wehrpflicht bewährt, ich werde sie ja auch leisten. Aber warum soll ich dafür eine hochbegehrten dualen Studienplatz bei einer Großbank hergeben? Ich kann ja auch danach noch meinen Zivildienst leisten.
Was mich im Wesentlichen interessiert ist, ob diese neue Regelung auch für ein Studium an einer Berufsakademie gilt.
Ich habe auch gehört, dass die Bundesregierung und die Bundestagsfraktion etwas an dieser Regelung ändern will, aber leider noch keine weiteren Informationen darüber im Internet gefunden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.