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Verfasst am: 15.01.08, 15:59 Titel: RBerG: Was darf ein angestellter Justiziar (nicht)
Eine Frage ist mir kürzlich untergekommen, für die ich gerne eine Antwort wüsste:
Was darf ein angestellter Justitiar alles, und was darf er nicht? Vorausgesetzt, er ist voll ausgebilderter Jurist mit beiden Staatsexamen?
Darf er z.B. für seine Firma Rechtsgutachten erstellen? Darf er Dritten Briefe schreiben, die die (im Zweifel von ihm erstellte) Rechtsposition des Unternehmens darlegen? Darf er die Firma vor Gericht vertreten, sofern kein Anwaltszwang besteht?
Welche Rechtsangelegenheiten sind "fremd" im Sinne des § 1 RBerG? Wo sind die Grenzen des § 6 I RBerG?
Und woaraus ergibt sich ggf. die Ermächtigung zu diesem Handeln, ohne daß es ein Verstoß gg. § 1 RBerG darstellt?
Verfasst am: 16.01.08, 09:17 Titel: Re: RBerG: Was darf ein angestellter Justiziar (nicht)
VolkerG hat folgendes geschrieben::
Darf er z.B. für seine Firma Rechtsgutachten erstellen? Darf er Dritten Briefe schreiben, die die (im Zweifel von ihm erstellte) Rechtsposition des Unternehmens darlegen? Darf er die Firma vor Gericht vertreten, sofern kein Anwaltszwang besteht?
Welche Rechtsangelegenheiten sind "fremd" im Sinne des § 1 RBerG? Wo sind die Grenzen des § 6 I RBerG?
siehe hier _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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