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Nicht einverstanden mit einer Note

 
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 15:20    Titel: Nicht einverstanden mit einer Note Antworten mit Zitat

Nochmal eine theoretische Frage.
Person A besucht die Vorstufe einer gymnasialen Oberstufe einer Gesamtschule.
A ist nun überhaupt nicht einverstanden mit einer Note die A erhalten hat. A hat dies der Lehrkraft L deutlich vermittelt, L allerdings meint, dass die Bewertung in Ordnung sei.

Hat A eine Möglichkeit sich außerhalb der Schuleinrichtung prüfen zu lassen
und so die Note im Zeugnis aufzuheben?
Besteht für A eine andere Möglichkeit dagegen anzugehen?
Wie sehe dieser weitere Weg aus?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 15:51    Titel: Re: Nicht einverstanden mit einer Note Antworten mit Zitat

kunsel hat folgendes geschrieben::
Nochmal eine theoretische Frage.
Person A besucht die Vorstufe einer gymnasialen Oberstufe einer Gesamtschule.
A ist nun überhaupt nicht einverstanden mit einer Note die A erhalten hat. A hat dies der Lehrkraft L deutlich vermittelt, L allerdings meint, dass die Bewertung in Ordnung sei.
Zeugnisnote oder Einzelnote?
Zitat:

Hat A eine Möglichkeit sich außerhalb der Schuleinrichtung prüfen zu lassen
und so die Note im Zeugnis aufzuheben?
A kann sich außerhalb der Schule prüfen lassen, solange und so oft er möchte (Führerschein, Schwimmabzeichen, Erste Hilfe etc. pp), aber auf Zeugnisnoten der Schule haben externe Prüfungen absolut überhaupt keinen Einfluss.
Zitat:
Besteht für A eine andere Möglichkeit dagegen anzugehen?
Wie sehe dieser weitere Weg aus?
Bei einer Zeugnisnote hat der Schüler bzw. haben seine Eltern das Recht, zu erfahren, wie die Note sich zusammensetzt. Gegen die Einzelnoten kann dann zunächst beim Fachlehrer selbst Einspruch eingelegt werden; wenn der auf seiner Meinung beharrt, kann man sich noch an den Fachleiter oder die Schulleitung wenden. Wenn auch das erfolglos ist, besteht die Möglichkeit der Beschwerde bei der "Behörde für Bildung und Sport" der Stadt Hamburg.
Der Gerichtsweg steht dem Schüler bzw. seinen Eltern nur dann offen (soweit ich weiß), wenn ein Verwaltungsakt "Versetzung/Nichtversetzung" oder "Zulassung/Nichtzulassung Oberstufe" davon abhängt. Aber da bin ich mir nicht sicher - besser noch mal 'nen Juristen fragen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 11:31    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Dann nochmal ein herzlichen Danke an Dich mitternacht.
Immer, wenn ich hier meine Fragen äußer, bist Du schnell beim antworten dabei. ^^
Ich freue mich dann auch gleich mal auf meine Rechtskunde-Klausur, mal sehen wie sie ausfällt. ^^
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