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Reparaturen Ausfuhranmeldung/Intrastat

 
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S.H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 10:08    Titel: Reparaturen Ausfuhranmeldung/Intrastat Antworten mit Zitat

laut neuem Merkblatt zum Einheitspapier müssen Reparaturen nicht mehr in der Ausfuhranmeldung bzw. Intrastat gemeldet werden.
Ist dies so korrekt oder muß man die dann anders angeben?
Die Waren wurden ja schon mal als endgültige Ausfuhr angemeldet, wenn die Reparatur ohne Bezahlung erfolgt leuchtet mir das ja ein, aber was ist mit Reparaturen gegen Bezahlung?
So wie ich das eben verstanden habe gilt das sowohl für die Ausfuhr in Drittländer sowie in die EU.
Danke für Hilfe....
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Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sagt das denn, dass das nicht mehr anzugeben ist?

Soweit ich weiss, hat sich in der Ausfuhranmeldung nur die Codierung der "Art des Geschäfts" in den 60er Gruppen geändert, aber ei Atlas Ausfuhr bleibt es noch bis auf weiteres bei den alten Codierungen.
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S.H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist der Auszug aus dem Merkblatt:
"Reparaturen (Schlüsselnummer 67) sind hier nicht zu erfassen. Die Reparatur einer Ware führt zur Wiederherstellung ihrer
ursprünglichen Funktion oder ihres ursprünglichen Zustandes. Durch die Reparatur soll lediglich die Betriebsfertigkeit der Ware
aufrechterhalten werden; damit kann ein gewisser Umbau oder eine Verbesserung verbunden sein, die Art der Ware wird dadurch
jedoch in keiner Weise verändert."

Und nun? Reparaturen sind aber unter Code 67 erfaßt. Allerdings nur Reparaturen, die ich wegschicke.
Mir geht es aber um Reparaturen, die ich bekommen und repariert wieder rausschicke. Wie codiere ich die dann? Es ist ja keine vorübergehende sondern auch eine endgültige Ausfuhr.
Oder schicke ich die mit Code 21 Rücksendung von Waren?
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Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

S.H. hat folgendes geschrieben::
Das ist der Auszug aus dem Merkblatt:
"Reparaturen (Schlüsselnummer 67) sind hier nicht zu erfassen."

Das Merkblatt ist an dieser Stelle missverständlich. Die Anmerkung, in der das zu lesen ist, gilt eigentlich nur zur Abgrenzung von Reperaturen von den anderen Schlüsselzahlen (siehe Schlüsselzahl Gruppe 40/50) . Der Satz oben soll nur darauf hinweisen, dass Reperaturen von Schlüsselnummer 67 zu erfassen sind.
Ich habe das auch schon mit der OFD Hannover (Vorort Merkblatt) bzw. der Nachfolge-BFD geklärt. Die Anmerkungen werden demnächst bearbeitet.

Zitat:

Und nun? Reparaturen sind aber unter Code 67 erfaßt. Allerdings nur Reparaturen, die ich wegschicke.
Mir geht es aber um Reparaturen, die ich bekommen und repariert wieder rausschicke. Wie codiere ich die dann? Es ist ja keine vorübergehende sondern auch eine endgültige Ausfuhr.
Oder schicke ich die mit Code 21 Rücksendung von Waren?

Code 67 als Art des Geschäfts ist in der Tat weggefallen. Auch die statistischen Anmeldung für solche Waren betreffs der Ausfuhranmeldung. Wie das bei Intrastat ist, keine Ahnung. Jedoch berührt das nicht die Pflicht der Abgabe einer Ausfuhr- bzw. Einfuhranmeldung. Die zuständige Zollstelle vernichtet lediglich das Exemplar des Vordrucksatzes, dass für die Weitersendung zum Statistischen Bundesamt bestimmt ist.
In AES bleibt es jedoch bis auf weiteres bei den alten Codes, bis die neuen implementiert sind.
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