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Seven77 Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.01.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 07.01.08, 12:28 Titel: Frage zum Flugrecht |
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Hallo zusammen,
zunächst entschuldigung für die falsche Formulierung, dachte das wär allgemein genug, und ich werde von jetzt an auch gestrichen anstelle vonn gecancelt wählen
Also die Frage:
Wie ist die Rechtslage, wenn ein Flug gestrichen wurde und kein alternativer Rückflug innerhalb der nächsten 96Stunden Buchbar ist? Werden dann die kosten für eine alternative Rückfahrt zum Ziel bspw per Bahn gezahlt?
Hoffe mir kann jmd helfen!
Vielen Dank,
Jan!
Zuletzt bearbeitet von Seven77 am 07.01.08, 13:37, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 07.01.08, 12:38 Titel: |
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Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
Zuletzt bearbeitet von *w* am 07.01.08, 13:46, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 07.01.08, 13:29 Titel: |
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Für das Unwort "gecancelt" gibt es übrigens eine ganz einfaches deutsches Wort: gestrichen. |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 07.01.08, 14:40 Titel: |
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Die Frage ist zu allgemein formuliert. Erzählen Sie doch mehr hypothetische Hintergründe.
Dann kann man seine eigene Meinung darüber sagen. _________________ LG Leonardo |
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Seven77 Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.01.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 07.01.08, 15:46 Titel: |
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Ok, nehmen wir an man möchte seinen Rückflug nach einem Urlaub antreten, allerdings wird der Flug wegen schlechtem Wetter gestrichen, nachdem man schon eingecheckt hat. Wenn der nächste RÜckflug dann mehrere Tage später angeboten wird, ist es dann möglich auf eigene Faust die Heimreise anzutreten und die dabei entstehenden Kosten beim Flugunternehmen einzufordern? |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 07.01.08, 19:08 Titel: |
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Hi,
wenn der Flug bestätigt wurde ist diese eindeutig eine Annullierung und sie hätten Anspruch auf eine Ersatzbeförderung, , Erstattung, Ausgleichzahlungen, wenn diese Annullierung nicht wegen außergewöhnlicher Umstände erfolgte.
Jetzt sollte man nur feststellen ob ein Unwetter oder allg. schlechtes Wetter ein außergewöhnlicher Umstand darstellen kann. Ich persönlich glaube es nicht und ich denke weiter, dass sie auf die zusätzliche Kosten Erstattungsansprüche haben.
Sich eine juristische Beratung einzuholen, wäre bestimmt in diesem Fall vorteilhaft. _________________ LG Leonardo |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 07.01.08, 22:37 Titel: |
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Im Ausgangsthread (jetzt editiert) war die Rede von nur 9 (!) Fluggästen, das bestätigt Leonards Auffassung.
Hier ein paar weitere Infos zu den zustehenden Rechten.
Wie war denn das Wetter am geplanten Abreisetag ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 08.01.08, 10:07 Titel: |
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report hat folgendes geschrieben:: | Im Ausgangsthread (jetzt editiert) war die Rede von nur 9 (!) Fluggästen, das bestätigt Leonards Auffassung.
Hier ein paar weitere Infos zu den zustehenden Rechten.
Wie war denn das Wetter am geplanten Abreisetag ? |
Das bestärkt wohl die Vermutung, dass der Flug unwirtschaftlich und das Wetter nur eine Ausrede war. Aber wer weiss es?
Die Frage ist dann, ob es sich hier um eine Deutsche Fluggesellschaft handelt, die unbedingt zum Heimatort fliegen musste.. Dann wäre das Wetter vielleicht ein Argument.
War die Fluggesellschaft eine Einheimische gewesen, dann war natürlich sinnvoller die Maschine am Boden anstatt sie mit 9 Pssgr fliegen zu lassen.
Ich bin der Meinung, dass Jan gute Aussichten hat, Schadendersatzansprüche durchzusetzen. Eine Beratung mit einem Juristen würde sich sicherlich lohnen..............zumindest für den Juristen  _________________ LG Leonardo |
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Seven77 Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.01.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 08.01.08, 16:33 Titel: |
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Hallo zusammen!
Das mit den 9 Leuten war ein missverständnis und war nur die hypothetische Reisegruppe, aufgrund der es noch einmal schwerer war alternative Verbindungen zu finden. Das Flugzeug war schon voll ausgelastet und als Grund für die Streichung wurde schlechtes Wetter angegeben, wovon allerdings nichts zu sehen war.
Würde man sich nun an die Fluggesellschaft wenden? Oder an andere zuständige Stellen?
Grüße,
Jan! |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 08.01.08, 17:01 Titel: |
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Hier gibt es weitere Informationen.
Das LBA hilft in solchen Fällen weiter. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 08.01.08, 17:56 Titel: |
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Jan, das schlechte Wetter muss nicht unbedingt direkt über den Flughafen sein. Es können auch unpassierbaren Wetterfronten auf der Flugroute sein. Was mich eigentlich wundert ist, dass ein Alternativflug erst für Tage später angeboten wurde. Ungünstige Wetterfronten kann man auf Fernstrecken umfliegen und ein Umwetter dauert mal ein Paar Stunden und so wie ich verstanden habe, hat Jan hypothetisch selbst ein Alternativflug gebucht. Das hätte eigentlich die Airline machen müssen. _________________ LG Leonardo |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 08.01.08, 20:48 Titel: |
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Nö,
Jan hat die Fahrt bestimmt angetreten und selbst bezahlt  _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 09.01.08, 07:17 Titel: |
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Sorry, ich hatte es tatsächlich so verstanden, dass auch der Rückflug bezahlt wurde......
Wir sprechen wahrhaftig über was?........... Bahnfahrt von wo? Von Lissabon ? Rom ? Moskau oder sogar von Bangkok aus? Oder eventuell über die S-Bahn vom Flughafen bis nach Hause?  _________________ LG Leonardo |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 09.01.08, 11:20 Titel: |
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So wie ich den Originalfred vor Editierung verstanden habe, wurden die Kosten für die Rückfahrt von Krakau nach D mit der Bahn von den Passagieren bezahlt. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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Seven77 Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.01.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 09.01.08, 14:48 Titel: |
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Genau so wars!
Wie sehen Sie denn die Chancen das Geld zurück zu bekommen? |
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