Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage zum Flugrecht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage zum Flugrecht
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Seven77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 12:28    Titel: Frage zum Flugrecht Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

zunächst entschuldigung für die falsche Formulierung, dachte das wär allgemein genug, und ich werde von jetzt an auch gestrichen anstelle vonn gecancelt wählen Winken
Also die Frage:
Wie ist die Rechtslage, wenn ein Flug gestrichen wurde und kein alternativer Rückflug innerhalb der nächsten 96Stunden Buchbar ist? Werden dann die kosten für eine alternative Rückfahrt zum Ziel bspw per Bahn gezahlt?


Hoffe mir kann jmd helfen!

Vielen Dank,

Jan!


Zuletzt bearbeitet von Seven77 am 07.01.08, 13:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.


Es bedankt sich für die Beachtung

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)


Zuletzt bearbeitet von *w* am 07.01.08, 13:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Für das Unwort "gecancelt" gibt es übrigens eine ganz einfaches deutsches Wort: gestrichen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist zu allgemein formuliert. Erzählen Sie doch mehr hypothetische Hintergründe.
Dann kann man seine eigene Meinung darüber sagen.
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Seven77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, nehmen wir an man möchte seinen Rückflug nach einem Urlaub antreten, allerdings wird der Flug wegen schlechtem Wetter gestrichen, nachdem man schon eingecheckt hat. Wenn der nächste RÜckflug dann mehrere Tage später angeboten wird, ist es dann möglich auf eigene Faust die Heimreise anzutreten und die dabei entstehenden Kosten beim Flugunternehmen einzufordern?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

wenn der Flug bestätigt wurde ist diese eindeutig eine Annullierung und sie hätten Anspruch auf eine Ersatzbeförderung, , Erstattung, Ausgleichzahlungen, wenn diese Annullierung nicht wegen außergewöhnlicher Umstände erfolgte.

Jetzt sollte man nur feststellen ob ein Unwetter oder allg. schlechtes Wetter ein außergewöhnlicher Umstand darstellen kann. Ich persönlich glaube es nicht und ich denke weiter, dass sie auf die zusätzliche Kosten Erstattungsansprüche haben.

Sich eine juristische Beratung einzuholen, wäre bestimmt in diesem Fall vorteilhaft.
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Im Ausgangsthread (jetzt editiert) war die Rede von nur 9 (!) Fluggästen, das bestätigt Leonards Auffassung.

Hier ein paar weitere Infos zu den zustehenden Rechten.
Wie war denn das Wetter am geplanten Abreisetag ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Im Ausgangsthread (jetzt editiert) war die Rede von nur 9 (!) Fluggästen, das bestätigt Leonards Auffassung.

Hier ein paar weitere Infos zu den zustehenden Rechten.
Wie war denn das Wetter am geplanten Abreisetag ?


Das bestärkt wohl die Vermutung, dass der Flug unwirtschaftlich und das Wetter nur eine Ausrede war. Aber wer weiss es?

Die Frage ist dann, ob es sich hier um eine Deutsche Fluggesellschaft handelt, die unbedingt zum Heimatort fliegen musste.. Dann wäre das Wetter vielleicht ein Argument.
War die Fluggesellschaft eine Einheimische gewesen, dann war natürlich sinnvoller die Maschine am Boden anstatt sie mit 9 Pssgr fliegen zu lassen.

Ich bin der Meinung, dass Jan gute Aussichten hat, Schadendersatzansprüche durchzusetzen. Eine Beratung mit einem Juristen würde sich sicherlich lohnen..............zumindest für den Juristen Winken
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Seven77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Das mit den 9 Leuten war ein missverständnis und war nur die hypothetische Reisegruppe, aufgrund der es noch einmal schwerer war alternative Verbindungen zu finden. Das Flugzeug war schon voll ausgelastet und als Grund für die Streichung wurde schlechtes Wetter angegeben, wovon allerdings nichts zu sehen war.
Würde man sich nun an die Fluggesellschaft wenden? Oder an andere zuständige Stellen?

Grüße,

Jan!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gibt es weitere Informationen.

Das LBA hilft in solchen Fällen weiter.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Jan, das schlechte Wetter muss nicht unbedingt direkt über den Flughafen sein. Es können auch unpassierbaren Wetterfronten auf der Flugroute sein. Was mich eigentlich wundert ist, dass ein Alternativflug erst für Tage später angeboten wurde. Ungünstige Wetterfronten kann man auf Fernstrecken umfliegen und ein Umwetter dauert mal ein Paar Stunden und so wie ich verstanden habe, hat Jan hypothetisch selbst ein Alternativflug gebucht. Das hätte eigentlich die Airline machen müssen.
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nö,

Jan hat die Fahrt bestimmt
Zitat:
bspw per Bahn
angetreten und selbst bezahlt Cool
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
leonard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen Lachen Lachen Lachen


Sorry, ich hatte es tatsächlich so verstanden, dass auch der Rückflug bezahlt wurde...... Geschockt

Wir sprechen wahrhaftig über was?........... Bahnfahrt von wo? Von Lissabon ? Rom ? Moskau oder sogar von Bangkok aus? Oder eventuell über die S-Bahn vom Flughafen bis nach Hause? Winken
_________________
LG Leonardo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich den Originalfred vor Editierung verstanden habe, wurden die Kosten für die Rückfahrt von Krakau nach D mit der Bahn von den Passagieren bezahlt.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Seven77
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Genau so wars!
Wie sehen Sie denn die Chancen das Geld zurück zu bekommen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.