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Anmeldungsdatum: 02.01.2008 Beiträge: 26 Wohnort: Nicht spezifiziert
Verfasst am: 17.01.08, 17:45 Titel:
Person X möchte darauf hinweisen, dass eine Einigung mit dem Rottweilerhalter erfolgt ist. Der Rottweilerhalter sieht von einer Strafanzeige ab und bekommt von X den Kaufpreis eines neuen Hundes(kein Rottweiler, sondern eine deutsche Dogge) erstattet.
Ein akzeptables Resultat, wenn man berücksichtigt, dass die Justiz nicht involviert war... _________________ Ein Paragraph, ein Richter, ein Beklagter und doch kein Urteil.
Es hat ein Verstoss gemäß der kommunalen Verordnung seitens der Rottweilerhalter stattgefunden. Dort ist nämlich das Führen von gefährlichen Hunden ohne Leine und Maulkorb untersagt. Hätten die Rottweilerhalter diese Verordnung nicht missachtet, hätte niemals ein Angriff auf Passanten stattfinden können.
Wobei im Einzelfall zu klären wäre, ob der Rottweiler gemäß dieser kommunalen Verordnung als "gefährlicher Hund" einzustufen gewesen wäre.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Da X als Fachkraft für Ordnung und Sicherheit durchaus fähig ist einen Konflikt ohne Gewaltanwendung zu schlichten, dürfte dies als Indiz für die Intensität des Angriffes des Rottweilers dienen.
Ich möchte Person X nicht zu nahe treten, aber ich kenne einige "Fachkräfte für Ordnung und Sicherheit", und nur den wenigsten davon traue ich es zu einen fremden Hund "lesen" zu können. Mag sein daß eine solche Person kynologischen Sachverstand besitzt, aber die Regel ist das nicht zwangsläufig.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Da X eine Fachperson ist, dürfte zweifellos seine Reaktion als angemessen gewertet werden.
Ich denke nicht, daß das Fachwissen einer Fachkraft für Ordnung und Sicherheit im privaten Bereich als Freifahrschein gilt. Letztendlich sind auch das nur Menschen, die mal eine Situation falsch einschätzen oder falsch reagieren können.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Es wäre fahrlässig als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, seinen ausgebildeten Schäferhund(im Wert von etwa 15.000 Euro) von einem 50-60 Kilogramm schweren Rottweiler abschlachten zu lassen.
Mein lieber Scholli, da zahlt der Sicherheitsdienst, bei dem Person X angestellt ist, aber ganz schöne Preise! Hier bei uns kaufen die Einkäufer der Sicherheitsdienste die Hunde auf, welche die Einkäufer von der Polizei aus irgend einem Grund stehen lassen, und die zahlen ja schon ziemlich bescheiden....
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Person X möchte darauf hinweisen, dass eine Einigung mit dem Rottweilerhalter erfolgt ist. Der Rottweilerhalter sieht von einer Strafanzeige ab und bekommt von X den Kaufpreis eines neuen Hundes(kein Rottweiler, sondern eine deutsche Dogge) erstattet.
Eine private Einigung ist in solch einem Fall natürlich immer die beste Lösung.
Es hat ein Verstoss gemäß der kommunalen Verordnung seitens der Rottweilerhalter stattgefunden. Dort ist nämlich das Führen von gefährlichen Hunden ohne Leine und Maulkorb untersagt. Hätten die Rottweilerhalter diese Verordnung nicht missachtet, hätte niemals ein Angriff auf Passanten stattfinden können.
Zitat:
Wobei im Einzelfall zu klären wäre, ob der Rottweiler gemäß dieser kommunalen Verordnung als "gefährlicher Hund" einzustufen gewesen wäre.
Es bedarf keiner "Klärung"; der Rottweiler ist in der Verordnung als gefährlicher Hund aufgeführt.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Da X als Fachkraft für Ordnung und Sicherheit durchaus fähig ist einen Konflikt ohne Gewaltanwendung zu schlichten, dürfte dies als Indiz für die Intensität des Angriffes des Rottweilers dienen.
Code:
Ich möchte Person X nicht zu nahe treten, aber ich kenne einige "Fachkräfte für Ordnung und Sicherheit", und nur den wenigsten davon traue ich es zu einen fremden Hund "lesen" zu können. Mag sein daß eine solche Person kynologischen Sachverstand besitzt, aber die Regel ist das nicht zwangsläufig.
Vor dem Hintergrund, dass X ein Ex-Soldat ist, dürfte er erheblich kompetenter als eine durchschnittliche Fachkraft für Sicherheit und Ordnung sein.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Da X eine Fachperson ist, dürfte zweifellos seine Reaktion als angemessen gewertet werden.
Zitat:
Ich denke nicht, daß das Fachwissen einer Fachkraft für Ordnung und Sicherheit im privaten Bereich als Freifahrschein gilt. Letztendlich sind auch das nur Menschen, die mal eine Situation falsch einschätzen oder falsch reagieren können.
Wenn ein Polizist oder eine Fachkraft für Sicherheit und Ordnung einen derartigen Angriff nicht als Gefahr interpretiert, sollte umgehend von seiner Funktion entbunden werden.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Es wäre fahrlässig als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, seinen ausgebildeten Schäferhund(im Wert von etwa 15.000 Euro) von einem 50-60 Kilogramm schweren Rottweiler abschlachten zu lassen.
Zitat:
Mein lieber Scholli, da zahlt der Sicherheitsdienst, bei dem Person X angestellt ist, aber ganz schöne Preise! Hier bei uns kaufen die Einkäufer der Sicherheitsdienste die Hunde auf, welche die Einkäufer von der Polizei aus irgend einem Grund stehen lassen, und die zahlen ja schon ziemlich bescheiden....
Der Schäferhund gehört der Polizei. Er wird im Rahmen einer "Zusatzqualifikation" von dem Sicherheitsdienst geführt. Da er primär als Spürhund fungiert, sollte er zusätzlich praktische Fähigkeiten erwerben. _________________ Ein Paragraph, ein Richter, ein Beklagter und doch kein Urteil.
Es wäre fahrlässig als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, seinen ausgebildeten Schäferhund (im Wert von etwa 15.000 Euro) von einem 50-60 Kilogramm schweren Rottweiler abschlachten zu lassen.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Der Schäferhund gehört der Polizei. Er wird im Rahmen einer "Zusatzqualifikation" von dem Sicherheitsdienst geführt. Da er primär als Spürhund fungiert, sollte er zusätzlich praktische Fähigkeiten erwerben.
Ja wem isser denn nu? Dem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes oder der Polizei?
In welchem Bundesland werden Diensthunde der Polizei von Nicht-Beamten geführt und ausgebildet? Funktioniert doch eigentlich schon rein versicherungstechnisch gar nicht.
Ja wem isser denn nu? Dem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes oder der Polizei?
Der Hund wird derzeit von X geführt, gehört aber noch der Polizei. Vielleicht wird die Polizei den Hund auch verkaufen.
Zitat:
In welchem Bundesland werden Diensthunde der Polizei von Nicht-Beamten geführt und ausgebildet? Funktioniert doch eigentlich schon rein versicherungstechnisch gar nicht.
Das ist hier nicht relevant. Aufgrund steigender Anzahl von Straftaten in Berlin, ist die Polizei auf Kooperation mit privaten Sicherheitsdiensten angewiesen. _________________ Ein Paragraph, ein Richter, ein Beklagter und doch kein Urteil.
Das ist hier nicht relevant. Aufgrund steigender Anzahl von Straftaten in Berlin, ist die Polizei auf Kooperation mit privaten Sicherheitsdiensten angewiesen.
Hallo Mastiff,
hat ja nun gar nix mehr mit dem ursprünglichen Fall zu tun. Muten sich für mich aber ziemlich merkwürdig an. Ist ja schon schwierig wenn ein Diensthund von einem Polizeibeamten geführt wird, wenn er jemanden schädigt. Die sind nämlich nicht versichert und jeden Schaden muß die Ordnungsbehörde übernehmen. Deswegen dürfen Diensthunde normalerweise auch nicht von Nicht-Beamten geführt/gehändelt werden. Z.B. dürfen nur spezielle Hundepensionen Diensthunde in Pflege nehmen, wenn der Diensthundeführer z.B. in Urlaub fährt. Sind in unserem Bundesland nur ganz ganz wenige, meist stehen die Hunde deswegen in dieser Zeit in der Diensthundeschule.
Wird ein Diensthund ausgemustert ist das etwas anderes. Dann ist das Land bzw. der Bund oder die Gemeinde nicht mehr der Eigentümer und auch nicht mehr haftbar.
Aber wie gesagt: Hat ja nix mehr mit der Ursprungsfrage zu tun. Und schön, daß private Sicherheitsunternehmen inzwischen so viel Geld für einen Hund zahlen. Da weiß man ja in welcher Region man den nächsten Hund mit den entsprechenden Veranlagungen anbieten kann.
hat ja nun gar nix mehr mit dem ursprünglichen Fall zu tun.
Wie wahr...
Zitat:
Muten sich für mich aber ziemlich merkwürdig an. Ist ja schon schwierig wenn ein Diensthund von einem Polizeibeamten geführt wird, wenn er jemanden schädigt. Die sind nämlich nicht versichert und jeden Schaden muß die Ordnungsbehörde übernehmen. Deswegen dürfen Diensthunde normalerweise auch nicht von Nicht-Beamten geführt/gehändelt werden. Z.B. dürfen nur spezielle Hundepensionen Diensthunde in Pflege nehmen, wenn der Diensthundeführer z.B. in Urlaub fährt. Sind in unserem Bundesland nur ganz ganz wenige, meist stehen die Hunde deswegen in dieser Zeit in der Diensthundeschule.
Ich dachte für jemanden der in diesem Bereich so versiert ist, dürften die abweichenden Praktiken der Polizei bekannt sein...
Zitat:
Aber wie gesagt: Hat ja nix mehr mit der Ursprungsfrage zu tun. Und schön, daß private Sicherheitsunternehmen inzwischen so viel Geld für einen Hund zahlen. Da weiß man ja in welcher Region man den nächsten Hund mit den entsprechenden Veranlagungen anbieten kann.
Schön für die Polizei, nicht aber für den Steuerzahler...
Gruss Mastiff _________________ Ein Paragraph, ein Richter, ein Beklagter und doch kein Urteil.
Vor dem Hintergrund, dass X ein Ex-Soldat ist, dürfte er erheblich kompetenter als eine durchschnittliche Fachkraft für Sicherheit und Ordnung sein.
Warum? Ich kenne mehr als genug Ex-Soldaten, die mit nichten in irgendwas kompetenter sind, als irgendwer sonst.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Da X eine Fachperson ist, dürfte zweifellos seine Reaktion als angemessen gewertet werden.
Nein. Selbst eine Reaktion eines Polizisten (und ich möchte an dieser Stelle mal betonen, dass dieser wesentlich besser ausgebildet ist, als eine Fachkraft für SIcherheit und Ordnung, auch wenn Fachkräfte für Sicherheit und Ordnung das gerne anders sehen und sich als "Kollegen" fühlen; dieses kollegiale Empfinden ist allerdings eine recht einseitige Nummer) oder von sonst wem würde nicht zweifellos als angemessen gewertet werden. Denn eine Ausbildung in irgendeinem Bereich ist noch lange kein Freifahrtschein.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Polizist oder eine Fachkraft für Sicherheit und Ordnung einen derartigen Angriff nicht als Gefahr interpretiert, sollte umgehend von seiner Funktion entbunden werden.
Nochmal, eine Fachkraft für Sicherheit und Ordnung ist kein Polizist Sie vergleichen hier zwei unterschiedliche Berufe mit unterschiedlichen Ausbildungen und noch viel wichtiger mit unterschiedlichen Ermächtigungen!
Außerdem ist dieser Aussage Blödsinn.
Fachkräfte für SIcherheit und Ordnung müssen einen Angriff eines Tieres nicht richtig interpretieren können, da sie keine Hundeexperten sein müssen.
(bei Polizisten ist es übrigens das selbe)
Vor dem Hintergrund, dass X ein Ex-Soldat ist, dürfte er erheblich kompetenter als eine durchschnittliche Fachkraft für Sicherheit und Ordnung sein.
Zitat:
Warum? Ich kenne mehr als genug Ex-Soldaten, die mit nichten in irgendwas kompetenter sind, als irgendwer sonst.
Ach wirklich? Dann können ja auch Senioren für den Militärdienst rekrutiert werden.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Da X eine Fachperson ist, dürfte zweifellos seine Reaktion als angemessen gewertet werden.
Zitat:
Nein. Selbst eine Reaktion eines Polizisten (und ich möchte an dieser Stelle mal betonen, dass dieser wesentlich besser ausgebildet ist, als eine Fachkraft für SIcherheit und Ordnung, auch wenn Fachkräfte für Sicherheit und Ordnung das gerne anders sehen und sich als "Kollegen" fühlen; dieses kollegiale Empfinden ist allerdings eine recht einseitige Nummer) oder von sonst wem würde nicht zweifellos als angemessen gewertet werden. Denn eine Ausbildung in irgendeinem Bereich ist noch lange kein Freifahrtschein.
Als Ex-Leutnant ist Person X kein gewöhnlicher Soldat. Nach mehreren Auslandseinsätzen, hat Person X bereits mehr Kompetenz erworben, als eine Polizist oder eine Fachkraft für Sicherheit und Ordnung je erzielen könnten.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Polizist oder eine Fachkraft für Sicherheit und Ordnung einen derartigen Angriff nicht als Gefahr interpretiert, sollte umgehend von seiner Funktion entbunden werden.
Zitat:
Nochmal, eine Fachkraft für Sicherheit und Ordnung ist kein Polizist :!
Ach wirklich? Kaum zu glauben...
Zitat:
Fachkräfte für SIcherheit und Ordnung müssen einen Angriff eines Tieres nicht richtig interpretieren können, da sie keine Hundeexperten sein müssen.
(bei Polizisten ist es übrigens das selbe)
Person X fungiert in dem Wachschutzunternehmen auch als Ausbilder.
In dem Unternehmen wird die Hundeabwehr in die Ausbildung implementiert.
In diesem Rahmen müssen die Auszubildenen bereits an der Hundeausbildung partizipieren und erwerben die notwendige Kompetenz, um die Reaktionen von Hunden korrekt zu interpretieren. _________________ Ein Paragraph, ein Richter, ein Beklagter und doch kein Urteil.
Vor dem Hintergrund, dass X ein Ex-Soldat ist, dürfte er erheblich kompetenter als eine durchschnittliche Fachkraft für Sicherheit und Ordnung sein.
Warum? Ich kenne mehr als genug Ex-Soldaten, die mit nichten in irgendwas kompetenter sind, als irgendwer sonst.
Ach wirklich? Dann können ja auch Senioren für den Militärdienst rekrutiert werden.
Die Logik dieser Schlußfolgerung verschliesst sich mir!
Senioren können für den Militärdienst rekrutiert werden, weil Ex-Soldaten nicht zwangsläufig in irgendeinem Bereich kompetent sind?
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Als Ex-Leutnant ist Person X kein gewöhnlicher Soldat. Nach mehreren Auslandseinsätzen, hat Person X bereits mehr Kompetenz erworben, als eine Polizist oder eine Fachkraft für Sicherheit und Ordnung je erzielen könnten.
Es stellt sich 1. die Frage, ob Person X möglicherweise ein etwas zu großes Ego hat und 2. in was ein Ex-Leutnant mehr Kompetenz als irgendwer hat.
Ein Auslandseinsatz wird einen Ex-Leutnant wohl nicht darin kompetenter machen, Verkehrsunfall aufzunehmen. Genauso vermute ich, dass ein Auslandseinsatz ihn auch nicht kompetenter macht, einen Hundeangriff zu beurteilen.
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Nochmal, eine Fachkraft für Sicherheit und Ordnung ist kein Polizist :!
Ach wirklich? Kaum zu glauben...
SIE haben hier die ganze Zeit Polizisten mit Fachkräften für Sicherheit und Ordnung verglichen, nicht ich. Ich habe lediglich festgestellt, dass es zwischen diesen beiden Berufen einen sehr gravierenden Unterschied gibt...
Mastiff hat folgendes geschrieben::
Person X fungiert in dem Wachschutzunternehmen auch als Ausbilder.
In dem Unternehmen wird die Hundeabwehr in die Ausbildung implementiert.
In diesem Rahmen müssen die Auszubildenen bereits an der Hundeausbildung partizipieren und erwerben die notwendige Kompetenz, um die Reaktionen von Hunden korrekt zu interpretieren.
Es mir persönlich völlig egal, als was X im Wachschutzunternehmen fungiert. Wegen mir kann er dort auch als Wachhund fungieren.
Es ist auch völlig egal, was Person X zu wissen glaubt oder auch nicht. Entscheident in so einem Fall wäre, wovon er den Richter überzeugen kann. Da sich hier allerdings wohl schon außergerichtlich geeinigt wurde, können wir es wohl dann jetzt auch unterlassen hier weiter über Rambo zu diskutieren und uns wichtigeren Dingen widmen...
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