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Einem Schüler (14 Jahre) wurde das Handy in der Schule abgenommen. Darf die Schulleitung schauen was auf dem Handy ist (ohne vorher mit den Eltern zu reden) und auf das Löschen verschiedener Lieder bestehen??
Nein. Was hat die Schulleitung mit der Musik auf dem Gerät zu schaffen?
Genau DAS frage ich mich auch ...
Ihm wurde das Handy abgenommen, weil er im Unterricht auf dem Handy nach der Uhrzeit geschaut hat. Ich habe es in der Verwaltung abgeholt und heute musste er nun zur Schulleitung und sämtliche Dateien die auf dem Handy waren vorzeigen (viele davon auch löschen) - erst danach wurde ich darüber informiert.
Ich habe es vorerst nur zur Kenntnis genommen, da ich mir nicht sicher war ob das überhaupt so "richtig" und erlaubt ist...
Das heißt, die Schulleitung hat das Gerät nicht selbst durchsucht sondern den Schüler aufgefordert, die Dateien zu zeigen?
Inwieweit er das hätte rechtmäßig verweigern können, weiß ich nicht so genau. Das Gleiche gilt für die Aufforderung, bestimmte Lieder (böhse Onkelz & Co?) zu entfernen.
Selbst durchsuchen und entfernen hätten die sicherlich nicht gedurft, aber so kann ich grundsätzlich nichts verwerfliches daran entdecken. Immerhin hatte der Knabe ja vermutlich entgegen den Bestimmungen der Schulordnung bzw. - je nach Schulart und Bundesland - evtl. auch höherrangiger Bestimmungen das Handy während der Unterrichtszeit eingeschaltet. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Die Schulleitung wusste was auf dem Handy gespeichert war, also muss es ja vorher durchsucht worden sein.
Der Schüler hat vor den Augen der Schulleitung dann Lieder löschen müssen.
Das Handy wurde abgenommen und musste von den Eltern in der Verwaltung abgeholt werden - das kann ich verstehen aber solange der Schüler nicht während der Schulzeit
Musik hört, sollte es doch eigentlich der Schulleitung egal, sein was die Schüler privat für Musik hören. Er ist ja kein Schüler der gewalttätig ist, wo man solche erzieherischen Maßnahmen evtl. noch verstehen könnte.
Mir geht es jedenfalls etwas zu weit da ich der Meinung bin, es hätte vorher mit den Eltern besprochen werden müssen und auch Jugendliche haben eine gewisse Privatsphäre.
Ich weis nur leider nicht, ob es rein rechtlich gesehen ok war was dort "abgelaufen" ist...
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 13.12.07, 10:58 Titel:
Old Piper hat folgendes geschrieben::
Inwieweit er das hätte rechtmäßig verweigern können, weiß ich nicht so genau. Das Gleiche gilt für die Aufforderung, bestimmte Lieder (böhse Onkelz & Co?) zu entfernen.
Die Frage stellt sich aber auch erst dann, wenn es überhaupt ein Recht der Schulleitung gibt, das Handy zu durchsuchen und eine Löschung der Lieder zu verlangen.
Ich sehe hier keine Rechtsgrundlage. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Zum Beispiel dass mehrere Lieder als jugendgefährdend eingestuft wurden. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anstatt sich hier zu beschweren, dass die Schulleitung die Göre erzieht, sollten sich die Eltern vielleicht mal Gedanken machen, ob Handy's, MP3 Player, offenbar eine saugfähige Internetleitung ohne jederlei Beschränkung und ähnliches Zeug nicht aus dem Kinderzimmer verbannt werden sollten...
...immer erstmal auf seine Rechte pochen, das Handy hat im Unterricht schlichtweg nichts verloren.
Die Schulleitung wusste was auf dem Handy gespeichert war, also muss es ja vorher durchsucht worden sein.
Es könnte auch sein, dass Beschwerden anderer Schüler oder anderer Eltern vorlagen, weil der Schüler auf dem Schulhof mit den Liedern geprahlt hat oder seinen Mitschülern angeboten hat, gewisse Musikstücke per Bluetooth auf deren Handy zu übertragen.
Zitat:
solange der Schüler nicht während der Schulzeit Musik hört, sollte es doch eigentlich der Schulleitung egal, sein was die Schüler privat für Musik hören.
Aber es ist den Schulleitungen nicht egal, wenn der Schulhof zum Handelsplatz für rechtswidrige Handy-Inhalte wird.
Zitat:
Ich weis nur leider nicht, ob es rein rechtlich gesehen ok war was dort "abgelaufen" ist...
Die Alternative wäre gewesen, dass die Schulleitung das Handy zur Kripo gibt, um es dort auf rechtswidrige Inhalte untersuchen zu lassen. Ein 14jähriger ist ja immerhin schon strafmündig.
Wissen die Eltern eigentlich, was genau der Schüler da auf seinem Handy hatte?
Es könnte auch sein, dass Beschwerden anderer Schüler oder anderer Eltern vorlagen, weil der Schüler auf dem Schulhof mit den Liedern geprahlt hat oder seinen Mitschülern angeboten hat, gewisse Musikstücke per Bluetooth auf deren Handy zu übertragen.
Nein, es gab keine Beschwerden! Es wurde ihm abgenommen, weil er während des Unterrichts das Handy rausgeholt hat um nach der Uhrzeit zu schauen.
Zitat:
Aber es ist den Schulleitungen nicht egal, wenn der Schulhof zum Handelsplatz für rechtswidrige Handy-Inhalte wird.
So etwas wurde ihm aber nicht vorgeworfen !!! DAS hätte die Schulleitung ganz sicher erwähnt, wenn dies der Fall gewesen wäre.
Zitat:
Die Alternative wäre gewesen, dass die Schulleitung das Handy zur Kripo gibt, um es dort auf rechtswidrige Inhalte untersuchen zu lassen. Ein 14jähriger ist ja immerhin schon strafmündig.
Auf Verdacht - einfach nur mal so?? Unglaublich!!
Wenn man rechtswidrige Dinge gefunden HÄTTE, wäre dies aber sicher passiert.
Zitat:
Wissen die Eltern eigentlich, was genau der Schüler da auf seinem Handy hatte?
Ja. Über Geschmack lässt sich ganz sicher streiten nur sollte man nicht pauschalisieren und er hatte auch nichts "verbotenes" auf dem Handy.
Ich denke hier wird auch einfach etwas falsch verstanden!
Wenn er jetzt in der Schule extreme Musik gehört hätte und man hätte ihm aus diesem Grund das Handy abgenommen, dann könnte ich es vielleicht noch verstehen - hat er aber nicht!!! Er neigt auch weder zu Gewalt noch ist er durch "extreme Äußerungen" jemals negativ aufgefallen.
Wenn schon einfach "grundlos" ein Handy durchsucht wird, bin ich trotzdem der Meinung, man hätte vorher die Eltern informieren müssen. Ich wäre gern dort hingefahren und hätte mir mit der Schulleitung zusammen jedes einzelne Lied angehört. Dann hätte man über den Inhalt diskutieren können. Wobei es meinen Augen nicht mal einen Grund gab überhaupt in das Handy zu schauen
Anstatt sich hier zu beschweren, dass die Schulleitung die Göre erzieht
Wer ein KIND einfach mal pauschal als GÖRE bezeichnet, sollte vielleicht mal über seine Erziehung nachdenken!
Respekt ist auch eine Sache der Erziehung !!!
Ich denke auch, ein Handy hat absolut nichts im Unterricht zu suchen und es wäre besser abgeschaltet in der Tasche. Die Kinder und Jugendliche sollten die Aufmerksamkeit dem Unterricht widmen. Was bringt den ein Blick auf die Uhrzeit? Spätestens wenn`s klingelt weiss jeder Schüler das die Unterrichtsstunde zu Ende ist. Es sei denn der Lehrer sagt: Ihr habt jetzt 5 Minuten Zeit die Aufgabe xy zu lösen. Aber in einem solchen Fall wird es auch nicht verwerflich sein auf die Uhr zu schauen.
Als Vater würden bei mir die Alarmglocken leuten wenn die Schule meinen Sohn auffordern MP3`s oder ähnliche Texte löschen zu lassen. Ich käme gar nicht auf die Idee zu hinterfragen, ob die Schulleitung ein Löschen verlangen dürfte. Ich würde mich eher erkundigen was die Veranlassung war. Und da kann ja alles drin sein, was nicht gerade als "jugendfrei" eingestuft wird. (Videos, Fotos, Musik)
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.12.07, 09:45 Titel:
Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Als Vater würden bei mir die Alarmglocken leuten wenn die Schule meinen Sohn auffordern MP3`s oder ähnliche Texte löschen zu lassen. Ich käme gar nicht auf die Idee zu hinterfragen, ob die Schulleitung ein Löschen verlangen dürfte.
Hat Senke jemals geschrieben, daß ihm die Inhalte nicht bekannt waren?
Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Ich würde mich eher erkundigen was die Veranlassung war.
Möglicherweise war er daran interessiert, dies zu erfahren, möglicherweise auch nicht, weil ihm die Inhalte bekannt waren. Dies geht aus den Postings nicht eindeutig hervor . Aber unabhängig davon scheint die Schulleitung wohl eher nicht daran interessiert gewesen zu sein, ihm diese Infos zukommen zu lassen:
Zitat:
Darf die Schulleitung schauen was auf dem Handy ist (ohne vorher mit den Eltern zu reden) und auf das Löschen verschiedener Lieder bestehen
und
Zitat:
heute musste er nun zur Schulleitung und sämtliche Dateien die auf dem Handy waren vorzeigen (viele davon auch löschen) - erst danach wurde ich darüber informiert.
Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Und da kann ja alles drin sein, was nicht gerade als "jugendfrei" eingestuft wird. (Videos, Fotos, Musik)
Nicht jugendfreie Inhalte sind zwar nicht für Jugendliche bestimmt. Das bedeutet aber nicht, daß sie diese Inhalte nicht haben dürfen oder sich nicht Kenntnis davon verschaffen dürfen. Gegen das Gesetz verstößt ggf. derjenige, der ihnen diese Inhalte zur Verfügung stellt.
Ansonsten stelle ich fest, daß meiner Feststellung vom 13.12.
Zitat:
Die Frage stellt sich aber auch erst dann, wenn es überhaupt ein Recht der Schulleitung gibt, das Handy zu durchsuchen und eine Löschung der Lieder zu verlangen.
Ich sehe hier keine Rechtsgrundlage.
bisher niemand widersprochen hat. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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