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Eigentum und "Geldveruntreung"

 
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 15:31    Titel: Eigentum und "Geldveruntreung" Antworten mit Zitat

Sagen wir mal Person A ist in einer Jungedhilfeeinrichtung mit Wohngruppe usw. und kriegt dort immer Geld z.b für Klamotten, er unterschreibt einen Beleg, das er das Geld erhalten hat , aber kauft sich anstat Klamotten etwas anderes, nach paar Monaten wird Person A entlassen und ist wieder zu Hause bei seinen Eltern von ihm sind noch sachen in seinem alten Zimmer, Klamotten, Zeitschriften sein Eigentum halt, was er abholen und mit nach Hause nehmen möchte, jetzt sagen die Angestellten von der Einrichtung, bevor du das Geld nicht zurückgezahlt hast oder einen Kassenbon Beleg gebracht hast, kriegst du deine Sachen nicht zurück, wie ist dieser Fall zu beurteilen???
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo??

meine frage nochmal kann er sein eigentum mitnehmen ohne die andere sache geklärt zu haben?

und kann etv. zwangsvollstreckung durchgeführt werden wegen dem geld ??
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ???
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*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

So.. nun auch von mir ein herzliches : Hallo Winken

Ich hab´s mal in "Rechtsfragen der Jugend" verschoben..

Ich bitte um etwas Geduld...
Zum Einen waren Sie im falschen Unterforum und zum Anderen kann eine rechtlich korrekte Antwort schon etwas dauern.. Winken
Unsere User aggieren hier schließlich in Ihrer Freizeit.

Beste Grüße

wolf25
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wie das mit einem eventuellen Zurückbehaltungsrecht aussieht, kann ich nicht sagen.

Jedoch zum Kleidergeld, das das Sozialamt zur Verfügung stellt: Das ist in der Tat nur für Kleidung.
Ohne entsprechende Belege über den vorgesehenen Verwendungszweck kann die Einrichtung meines Wissens dies nicht mit dem Sozialamt abrechnen bzw. diesem gegenüber belegen, müßte das also aus eigenem Budget tragen, was dann wiederum anderswo fehlt. Dass dies nicht der Sinn der Sache ist, dürfte klar sein. Insofern halte ich die Forderung nach Belegvorlage, und falls dies nicht möglich ist nach Rückzahlung, für berechtigt.

Gruß
Rena
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

In der Verlängerung wäre die Frage zu stellen, ob das Sozialamt überhaupt einen Anspruch auf Rückzahlung hat, wenn das Geld nicht bestimmungsgemäß ausgegeben wird. Irgendwie zweifle ich daran.Ich will nicht so recht an eine Nachweispflicht für den Verbleib ausgezahlter Gelder glauben. Was wäre denn die Rechtsgrundlage?
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