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Kurze Frage: Wem gehören die Rechte an Partybildern? Wie sieht es aus, wenn ich darauf abgelichtet wurde (mit Einverständnis, aber unter alk. Einfluss), diese aber nicht im Internet haben möchte?
Das Urheberrecht liegt beim Fotografen.
Die auf dem Foto erkennbar abgebildeten Personen haben das sog. "Recht am eigenen Bild" nach § 22 Kunsturhebergesetz. Danach dürfen die Bilder nur mit Zustimmung der darauf erkennbar abgebildeten Personen veröffentlicht, verbreitet, zur Schau gestellt werden. Wenn Ihr Einverständnis für eine Veröffentlichung vorliegt und beweisbar ist, dürfte es schwer werden, etwas dagegen zu unternehmen.
Ohne Einverständnis dürfen die Bilder veröffentlicht werden, wenn Ausnahmen nach § 23 KUG vorliegen.
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 12.01.08, 19:42 Titel:
Hallo nordlicht02,
ich glaube semovente hat sein Posting geaendert, bevor du geantwortet hast. Wenn ich mich recht entsinne, ging es urspruenglich um eine "schweizer Party-Community". Falls das der Fall ist und die Party auch noch in der Schweiz stattgefunden hat, spielt das deutsche Urheberrecht keine Rolle.
Gut, wenn's in der Schweiz spielt, kann man 22, 23 KUG vermutlich vergessen
Aber: die Schweizer sollen doch angeblich so langsam sein, ist bei denen tatsächlich schon das Internet angekommen _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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