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Informationen über Haushaltsausgaben

 
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shimek
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Anmeldungsdatum: 16.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 20:54    Titel: Informationen über Haushaltsausgaben Antworten mit Zitat

Hallo,

ich arbeite für eine ausländische Zeitung und hoffe dass mein Deutsch gut genug ist, um meine Fragen richtig zu schildern.

Ich benötige Informationen, ob es bestimmte Gesetze gibt, die es einem Bürger (sagen wir in diesem Fall, einem Deutschen Bürger) den Einblick in die Stadtbücher ermöglichen. Es geht hauptsächlich um die Ausgaben einer Stadt für die Realisierung des Programms Partnerstädte. Ausgaben für die Promotion, Verpflegung und Unterkunft der Delegationen aus Partnerstädten usw... Das Geld, das dafür ausgegeben wird, ist ja öffentliches Geld, Steuergeld, also muss jeder Bürger das Recht darauf haben zu wissen wofür sein Steuergeld ausgegeben wird. Ich brauche bestimmte Gesetze auf die ich mich berufen kann, da nach einer Nachfrage bei der Stadt, sind mir jägliche Informationsangaben verweigfert worden.

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Vielen Dank
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

mir ist keine vorschift bekannt, aus der man einen solchen anspruch herleiten könnte.
hat denn die betroffene stadt schon abgelehnt?
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shimek
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo, ja die betroffene Stadt hat schon abgelehnt. Der Pressesprecher hat mir geschrieben, dass er keine Angaben machen kann. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man nicht das Recht darauf hat, es zu erfahren was mit seinem Steuergeld passiert. Es muss ja ein Gesetz geben, es sind öffentliche Informationen und jeder sollte das Recht darauf haben es zu erfahren.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm - es gibt in einigen Ländern gesetzliche Regelungen, die dem Bürger ein umfangreiches Auskunftsrecht einräumen (hier: Informationsfreiheitsgesetz).
Hinzu kommt, das der Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung vom Bürger innerhalb der Auslegungszeit eingesehen werden können.

Um die jeweiligen Landesexperten Lachen zu erhalten: um welches Bundesland handelt es sich?
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shimek
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

hallo, es handelt sich um Niedersachsen.

Über das IFG (informationsfreiheitsgesetz) habe ich mich auch schon informiert, welches jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden und Landesbehörden gewährt.
Gilt es auch für Kommunen?

Leute, Deutschland ist eine Demokratie und es muss ja irgendwo festgelegt werden, das Recht auf den Zugang zu Öffentlichen Informationen! Solche Gesetze gibt es sogar in Mexiko!

Gibt es spezielle Anwälte, die sich in diesem Gebiet auskennen?

vielen Dank
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Maxi2
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Hinweis auf den Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung kam ja schon vor. Wenn es ein konkretes Programm ist, gibt es gute Chancen, die dafür zulässigen Ausgaben im Haushaltsplan- bzw. der Satzung zu finden. Manche Kommunen veröffentlichen ihre Haushaltssatzung auch auf ihrer Homepage. Einfach mal gucken!

Gruß

Maxi2
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shimek
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank für Eure Informationen,

kann mir jemand noch sagen, wo finde ich den Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen?

Wenn das Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene vertreten ist, gilt es dann automatisch für die Kommunen oder nicht?


danke
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/ifg/__1.html

Das Gesetz gilt nur für Bundesbehörden, nicht für die Kommunen

Ich würde in so einem Fall einen formlosen aber schriftlichen Antrag stellen, wenn charly recht hat und Nidersachsen noch keine Regelung hat, gibt es wahrscheinlich auch keinen Vordruck dafür.
_________________
ausgezeichnet
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