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Wie viele Ablichtungen darf der Anwalt abrechnen?

 
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laure
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 17:19    Titel: Wie viele Ablichtungen darf der Anwalt abrechnen? Antworten mit Zitat

Darf er alle eigene Schriftsätze als Ablichtungen extra rechnen oder sind diese als Mehrausdrucke bzw. Mehranfertigungen? Was wird davon mit Verfahrensgebühr bezahlt?

Wie viele beglaubigte und einfache Abschriften müssen in einem Prozess eingereicht werden?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man nicht pauschal sagen, es kommt u. a. auf die Anzahl der Kopien an und darauf, aus welchem Grunde sie gefertigt wurden. Die entsprechende Vorschrift findet sich in Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG (kann grad nicht verlinken).

Zitat:
Wie viele beglaubigte und einfache Abschriften müssen in einem Prozess eingereicht werden?

Für jeden am Prozeß beteiligten Gegner ist eine Abschrift anzufertigen.
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laure
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei z.B. einem Gegner eine Abschrift, bei zwei wären zwei Abschriften ausreichend. Ist im Anwaltsprozess das Gleiche oder nur eine Abschrift erforderlich, da er den Prozess führt?

Ist das Gericht verpflichtet die entsprechende Anzahl von Beschlüssen, Urteilen, Ladungen an die Prozessparteien zu schicken oder bekommt der Anwalt nur 1 Exemplar und muss ständig kopieren?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="laure"]Also bei z.B. einem Gegner eine Abschrift, bei zwei wären zwei Abschriften ausreichend.[quote]
Ja.

Zitat:
Ist im Anwaltsprozess das Gleiche oder nur eine Abschrift erforderlich, da er den Prozess führt?

Nein. Ist der Gegner durch einen Anwalt vertreten, erhält dieser ebenfalls eine Abschrift. Also: Gegner ist von Anwalt vertreten: Original für das Gericht, eine Abschrift für den Anwalt, eine Abschrift für den Gegner.

Zitat:
Ist das Gericht verpflichtet die entsprechende Anzahl von Beschlüssen, Urteilen, Ladungen an die Prozessparteien zu schicken oder bekommt der Anwalt nur 1 Exemplar und muss ständig kopieren?

Das Gericht schickt in der Regel ein Original und eine Abschrift. Ob es mehrere Abschriften mitschickt, wenn es mehrere Parteien auf einer Seite gibt, kann ich im Moment gar nicht sagen. Müßte sich aus dem GKG ergeben.

Ich gehe aber mal davon aus, daß der Anwalt nicht kopiert, wenn er es nicht müßte. Ich zumindest bin immer froh, wenn ich die zusätzlichen Abschriften für die Mandanten aus den Handakten raushabe - wegen des Umfanges. Nochmal kopieren ist da nicht.
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