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Iris23 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2006 Beiträge: 132
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Verfasst am: 17.01.08, 23:28 Titel: Schengen-Grenze darf man angehalten werden? |
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Ich habe gehört, wenn man eine Schengen-Grenze überquert, darf die Polizei einen nicht anhalten.
Was ich meine ist, die Polizei darf einen nicht anhalten, nur weil man die Grenze überquert hat. Das Überqueren darf nicht der Grund sein.
Stimmt das und gibt es da ein Gesetz? |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 17.01.08, 23:47 Titel: |
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In Verdachtsfällen darf natürlich auch an der Grenze kontrolliert werden.
Verschiebibert ins Polizeirecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Obermotzbruder FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
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Verfasst am: 18.01.08, 08:23 Titel: |
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Hallöle
Guckst du hier: http://www.aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html
Die Mitgliedsländer behalten sich im Innenraum der jeweiligen Länder Polizeikontrollen vor.
Grüssle: _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll. |
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Nino63741 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 10.10.2007 Beiträge: 626 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 08.02.08, 19:50 Titel: |
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da braucht man garnicht erst ins SDÜ hineingucken, da reicht in den meisten Ländern schon das Polizeiaufgabengesetz (in BY PAG, ansonsten immer bissl anders genannt, oder auch MEPolG).
In BY reicht hierfür schon der Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 PAG (Identitätsfeststellung auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, z. B. Bundesautobahnen) und die weiter daraus resultierenden Vorschriften für Durchsuchungsmaßnahmen in den Art. 21 und 22 PAG).
Dass eine "Kontrolle" dabei in direkter Nähe zum alten Grenzhäuschen stattfindet ist da nur recht... |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 15.02.08, 15:18 Titel: Re: Schengen-Grenze darf man angehalten werden? |
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Iris23 hat folgendes geschrieben:: | Ich habe gehört, wenn man eine Schengen-Grenze überquert, darf die Polizei einen nicht anhalten. |
Ich glaube kaum, daß die Polizei die Grenzen kontrolliert. Macht das nicht der Bundesgrenzschutz?
Ob die einen Verdächtigen vor oder an oder hinter der Grenze anhalten ist doch so was von egal.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Zuletzt bearbeitet von Lucky am 15.02.08, 15:40, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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SR73 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 186 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 23.02.08, 21:23 Titel: |
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Der Zoll ist durch § 10 Zollverwaltungsgesetz ermächtigt zeitlich und örtlich begrenzte Kontrollen durchzuführen. Warum nicht an (ehemaligen) Grenzübergängen? _________________ Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten. |
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D.R. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 23.03.08, 14:29 Titel: Re: Schengen-Grenze darf man angehalten werden? |
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Iris23 hat folgendes geschrieben:: | Ich habe gehört, wenn man eine Schengen-Grenze überquert, darf die Polizei einen nicht anhalten.
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das ist falsch
Iris23 hat folgendes geschrieben:: |
Was ich meine ist, die Polizei darf einen nicht anhalten, nur weil man die Grenze überquert hat.? |
doch das darf die Polizei. und sogar dein Auto durchsuchen, deinen Ausweis kontrollieren, die Daten abfragen und unter bestimmten Voraussetzungen auch speichern.
Iris23 hat folgendes geschrieben:: | gibt es da ein Gesetz? |
ja.
Bundespolizeigesetz
das jeweilige Landespolizeirecht
SGK (Schengener Grenz Kodex) |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 23.03.08, 14:36 Titel: Re: Schengen-Grenze darf man angehalten werden? |
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Iris23 hat folgendes geschrieben:: | Ich habe gehört, wenn man eine Schengen-Grenze überquert, darf die Polizei einen nicht anhalten.
Was ich meine ist, die Polizei darf einen nicht anhalten, nur weil man die Grenze überquert hat. Das Überqueren darf nicht der Grund sein.
Stimmt das und gibt es da ein Gesetz? |
... und ich habe mal gehört, daß die "nacheilende Verfolgung" schon erlaubt ist. |
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mcdirk Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.01.2007 Beiträge: 13 Wohnort: Finowfurt
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Verfasst am: 15.04.08, 23:24 Titel: Nacheile!!!! |
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Ja die Nacheile ins Schengennachbarland gibt es tatsächlich.
Allerdings nur bei bestimmten Tatbeständen (Verbrechen) welche durch die jeweiligen Länder gegenseitig ausgehandelt werden. Es gibt einen entsprechenden Katalog.(den ich leider nicht zur Hand habe)
Und um noch weiter aus zu führen gibt es sogar gemischte Streifen, in meinem Falle BuPo und polnischer Grenzschutz. |
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