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Gute Nacht. Mandant M fragt einen RA etwas allgemeines, wie hier im Forum (z.B. "Ist es abmahnwürdig, Waren unversichert zu versenden?"). Aber mit allen für die rechtliche Beurteilung relevanten Angaben. Der RA antwortet falsch. M vertraut der Antwort vom RA und verhält sich entsprechend. Dann kommt eine böse Überraschung, nämlich dass der RA falsch geantwortet hat, und da M der Antwort vertraut hat, erleidet er Schaden.
Frage: Muss der RA den Schaden ersetzen, obwohl sich seine Antwort nicht auf den konkreten Fall bezog? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Wenn der Mandant zur Beratung kommt, eine allgemein gehaltene Frage stellt und der Anwalt hierfür eine Beratungsrechnung ausstellt oder zumindest ausstellen könnte, ja.
Wenn der Mandant den Anwalt an der Supermarktkasse trifft und im Smalltalk über Gott und die Welt so eine Frage einschiebt, dann nein. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
@Milo: Nein, der RA beratet M wie einen richtigen Mandanten und bekommt dafür Geld.
@ mwjm: Ja, das passt auch zur Fragestellung. Ob die Frage allgemein oder speziell ist, ist m.E. unerheblich, Hauptsache, sie bezieht sich nicht auf den Fall, wo durch falsche Beantwortung ein Schaden entstanden ist.
P.S. Milo hat bereits mit "ja" geantwortet, danke. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Entschuldigung, dass ich dieses Thema wieder aufgreife, aber nun ist der fiktive RA sauer. Er hat ja eine allgemeine Frage beantwortet und entsprechend wenig Geld genommen. Der Schaden aufgrund falscher Beratung ist aber in einer Angelegenheit mit hohem Streitwert entstanden! Wenn er dieselbe Beratung bezüglich dieser Angelegenheit durchgeführt hätte, wäre er zwar schadenersatzpflichtig, aber er hätte für die Beratung zumindest eine satte Gebühr kassiert. Nun empfindet er das als ungerecht. Kann seine Haftung um die Differenz des "richtigen" und des tatsächlichen Beratungshonorars mindern? Oder gar im Verhältnis dieser Honorare? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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