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recht.de :: Thema anzeigen - Abgelaufenen Personalausweis abgeben - Pflicht?
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Abgelaufenen Personalausweis abgeben - Pflicht?

 
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manilo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.03.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 12:41    Titel: Abgelaufenen Personalausweis abgeben - Pflicht? Antworten mit Zitat

Hallo!

Mich würde folgendes interessieren:

Wenn der Personalausweis abgelaufen ist und jemand einen neuen beantragt hat und bekommt, MUSS er dann den alten abgeben? Wenn ja, aus welchem Gesetz ergibt sich das? Im PAuswG hab ich nichts entsprechendes finden können.

Danke
MfG
Manilo
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 13:18    Titel: Re: Abgelaufenen Personalausweis abgeben - Pflicht? Antworten mit Zitat

manilo hat folgendes geschrieben::
Im PAuswG hab ich nichts entsprechendes finden können.


Doch, es steht da schon. Allerdings nicht direkt.

§ 1 Abs. 7 S. 2 PersAuswG: "Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland." --> www.gesetze-im-internet.de/persauswg/__1.html

Und der Eigentümer kann sein Eigentum herausverlangen, wenn der Besitzer kein Besitzrecht mehr hat. Und das ist bei abgelaufenen Ausweisen der Fall, insbesondere wenn ein neuer Ausweis ausgestellt wurde.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Mag ja alles sein, aber wenn ich für etwas bezahle ist es meines und für einen Perso muß man bezahlen.

Wenn ich den behalten möchte, dann behaupte ich einfach "verloren" basta.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Mag ja alles sein, aber wenn ich für etwas bezahle ist es meines und für einen Perso muß man bezahlen.
Ich muss Steuern zahlen, was vom öffentlichen gehört mir?
Zitat:
Wenn ich den behalten möchte, dann behaupte ich einfach "verloren" basta.
Womit man sich langsam aber sicher in den Bereich der Strafbarkeit begeben dürfte...
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Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Mag ja alles sein, aber wenn ich für etwas bezahle ist es meines und für einen Perso muß man bezahlen.
Ich muss Steuern zahlen, was vom öffentlichen gehört mir?
Zitat:
Wenn ich den behalten möchte, dann behaupte ich einfach "verloren" basta.
Womit man sich langsam aber sicher in den Bereich der Strafbarkeit begeben dürfte...

Der Unterschied zwischen Steuern und Gebühren sollten dem Exrichter doch bekannt sein...
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zollkodex-Ritter hat folgendes geschrieben::
Der Unterschied zwischen Steuern und Gebühren sollten dem Exrichter doch bekannt sein...
lautes Lachen Ja, in der Tat, MIR schon.... (und ich hab' übrigens etliche Reisepässe zu hause, und das sind nun "meine". Da hat nämlich der SB ein paar fiese lLöcher reingestanzt und Ecken abgeschnitten und zudem 'nen fetten Stempel "ungültig" reingesetzt, und dann durfte ich ihn - den Pass, nicht den SB - wieder mitnehmen...)
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Mag ja alles sein, aber wenn ich für etwas bezahle ist es meines und für einen Perso muß man bezahlen.
Ich muss Steuern zahlen, was vom öffentlichen gehört mir?


Im Kapitalismus wohl nicht, aber im Sozialismus (DDR) war es in der Tat so.

Alles gehörte öffiziell dem Volke, hieß sogar VEB = volkseigener Betrieb
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Im Kapitalismus wohl nicht, aber im Sozialismus (DDR) war es in der Tat so.

Alles gehörte öffiziell dem Volke, hieß sogar VEB = volkseigener Betrieb
Aber wenn's "dem Volke" gehört, gehörts noch lange keiner Einzelperson... (hat jemand die pass- und Personalausweisvorschriften der DDR zur Hand? Würde mich wundern wenn da nichts vergleichbares drinstünde...)
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Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Zollkodex-Ritter hat folgendes geschrieben::
Der Unterschied zwischen Steuern und Gebühren sollten dem Exrichter doch bekannt sein...
lautes Lachen Ja, in der Tat, MIR schon.... (und ich hab' übrigens etliche Reisepässe zu hause, und das sind nun "meine". Da hat nämlich der SB ein paar fiese lLöcher reingestanzt und Ecken abgeschnitten und zudem 'nen fetten Stempel "ungültig" reingesetzt, und dann durfte ich ihn - den Pass, nicht den SB - wieder mitnehmen...)

Ich hab auch meinen alten Reisepass noch - aber hier geht es um Personalausweise.

Eigentlich sind die Löcher und die abgeschnittenen Ecken und der Stempel "ungültig" nicht notwendig, denn der Ausweis ist eh ungültig, weil abgelaufen. So wird "nur" verhindert, dass man am Gütigkeitszeitraum radieren kann (wie man das auch immer bei eingeschweisten Persos macht...)
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Im Kapitalismus wohl nicht, aber im Sozialismus (DDR) war es in der Tat so.

Alles gehörte öffiziell dem Volke, hieß sogar VEB = volkseigener Betrieb
Aber wenn's "dem Volke" gehört, gehörts noch lange keiner Einzelperson... (hat jemand die pass- und Personalausweisvorschriften der DDR zur Hand? Würde mich wundern wenn da nichts vergleichbares drinstünde...)


Nein das nicht, aber wenn du was brauchtest, hat man sich das einfach genommen. Offizeill war es Diebstahl, aber es hat keinen interessiert.

Natürlich konnte man keinen Träcker klauen, aber so Kleinkram war an der Tagesordnung wohl.

Zu DDR Zeiten wurde der Finger gehoben und gesagt "dudu mach das nicht nochmal" heute wirst man gleich vor Gericht geschliffen und wie ein Schwerkrimineller hingestellt.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zollkodex-Ritter hat folgendes geschrieben::

Ich hab auch meinen alten Reisepass noch - aber hier geht es um Personalausweise.


Das ist die gleiche Rechtslage:

§ 1 Abs. 4 S. 1 2 Hs. PaßG: "Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden; er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland." --> www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__1.html

Worüber wird hier eigentlich diskutiert?

Sowohl Paß als auch Personalausweis sind Eigentum der BR Deutschland. Das ergibt sich aus den jeweiligen Gesetzen. Der Eigentümer (Staat) kann von dem nichtberechtigten Besitzer (Büger) - was dieser wohl dann ist, wenn er einen neuen Paß/Perso erhält - den Gegenstand herausverlangen.

Er kann natürlich auch anders damit verfahren, z.B. ihn offensichtlich markieren, so daß er nicht mehr zu seiner eigentlichen Bestimmung verwendet werden kann.

Aber einen Anspruch des Bürgers darauf sehe ich nicht.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为


Zuletzt bearbeitet von Redfox am 24.01.08, 15:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Nein das nicht, aber wenn du was brauchtest, hat man sich das einfach genommen. Offizeill war es Diebstahl, aber es hat keinen interessiert.

Natürlich konnte man keinen Träcker klauen, aber so Kleinkram war an der Tagesordnung wohl.

Zu DDR Zeiten wurde der Finger gehoben und gesagt "dudu mach das nicht nochmal" heute wirst man gleich vor Gericht geschliffen und wie ein Schwerkrimineller hingestellt.
Bist Du Dir sicher dass wir über dieselbe DDR reden? Mit den Augen rollen
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Nein das nicht, aber wenn du was brauchtest, hat man sich das einfach genommen. Offizeill war es Diebstahl, aber es hat keinen interessiert.

Natürlich konnte man keinen Träcker klauen, aber so Kleinkram war an der Tagesordnung wohl.

Zu DDR Zeiten wurde der Finger gehoben und gesagt "dudu mach das nicht nochmal" heute wirst man gleich vor Gericht geschliffen und wie ein Schwerkrimineller hingestellt.
Bist Du Dir sicher dass wir über dieselbe DDR reden? Mit den Augen rollen


Wenn du das Land um Berlin herum meinst schon.
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Mount'N'Update
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Mag ja alles sein, aber wenn ich für etwas bezahle ist es meines und für einen Perso muß man bezahlen..

Du bezahlst nicht den Ausweis, sondern die Dienstleistung der Ausstellung eines solchen.

Zitat:
Wenn ich den behalten möchte, dann behaupte ich einfach "verloren" basta

Ich weiß nicht, wie es bei Ausweisen geregelt ist, aber zumindest bei Führerscheinen würde ich von dieser Praxis abraten. Ich könnte mir jedoch denken, dass die Vorschriften für beide Dokumente - bei deren Verlust - ähnlich sind.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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