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Wenn der Personalausweis abgelaufen ist und jemand einen neuen beantragt hat und bekommt, MUSS er dann den alten abgeben? Wenn ja, aus welchem Gesetz ergibt sich das? Im PAuswG hab ich nichts entsprechendes finden können.
Und der Eigentümer kann sein Eigentum herausverlangen, wenn der Besitzer kein Besitzrecht mehr hat. Und das ist bei abgelaufenen Ausweisen der Fall, insbesondere wenn ein neuer Ausweis ausgestellt wurde. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Der Unterschied zwischen Steuern und Gebühren sollten dem Exrichter doch bekannt sein...
Ja, in der Tat, MIR schon.... (und ich hab' übrigens etliche Reisepässe zu hause, und das sind nun "meine". Da hat nämlich der SB ein paar fiese lLöcher reingestanzt und Ecken abgeschnitten und zudem 'nen fetten Stempel "ungültig" reingesetzt, und dann durfte ich ihn - den Pass, nicht den SB - wieder mitnehmen...)
Im Kapitalismus wohl nicht, aber im Sozialismus (DDR) war es in der Tat so.
Alles gehörte öffiziell dem Volke, hieß sogar VEB = volkseigener Betrieb
Aber wenn's "dem Volke" gehört, gehörts noch lange keiner Einzelperson... (hat jemand die pass- und Personalausweisvorschriften der DDR zur Hand? Würde mich wundern wenn da nichts vergleichbares drinstünde...)
Der Unterschied zwischen Steuern und Gebühren sollten dem Exrichter doch bekannt sein...
Ja, in der Tat, MIR schon.... (und ich hab' übrigens etliche Reisepässe zu hause, und das sind nun "meine". Da hat nämlich der SB ein paar fiese lLöcher reingestanzt und Ecken abgeschnitten und zudem 'nen fetten Stempel "ungültig" reingesetzt, und dann durfte ich ihn - den Pass, nicht den SB - wieder mitnehmen...)
Ich hab auch meinen alten Reisepass noch - aber hier geht es um Personalausweise.
Eigentlich sind die Löcher und die abgeschnittenen Ecken und der Stempel "ungültig" nicht notwendig, denn der Ausweis ist eh ungültig, weil abgelaufen. So wird "nur" verhindert, dass man am Gütigkeitszeitraum radieren kann (wie man das auch immer bei eingeschweisten Persos macht...)
Im Kapitalismus wohl nicht, aber im Sozialismus (DDR) war es in der Tat so.
Alles gehörte öffiziell dem Volke, hieß sogar VEB = volkseigener Betrieb
Aber wenn's "dem Volke" gehört, gehörts noch lange keiner Einzelperson... (hat jemand die pass- und Personalausweisvorschriften der DDR zur Hand? Würde mich wundern wenn da nichts vergleichbares drinstünde...)
Nein das nicht, aber wenn du was brauchtest, hat man sich das einfach genommen. Offizeill war es Diebstahl, aber es hat keinen interessiert.
Natürlich konnte man keinen Träcker klauen, aber so Kleinkram war an der Tagesordnung wohl.
Zu DDR Zeiten wurde der Finger gehoben und gesagt "dudu mach das nicht nochmal" heute wirst man gleich vor Gericht geschliffen und wie ein Schwerkrimineller hingestellt.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.01.08, 15:12 Titel:
Zollkodex-Ritter hat folgendes geschrieben::
Ich hab auch meinen alten Reisepass noch - aber hier geht es um Personalausweise.
Das ist die gleiche Rechtslage:
§ 1 Abs. 4 S. 1 2 Hs. PaßG: "Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden; er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland." --> www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__1.html
Worüber wird hier eigentlich diskutiert?
Sowohl Paß als auch Personalausweis sind Eigentum der BR Deutschland. Das ergibt sich aus den jeweiligen Gesetzen. Der Eigentümer (Staat) kann von dem nichtberechtigten Besitzer (Büger) - was dieser wohl dann ist, wenn er einen neuen Paß/Perso erhält - den Gegenstand herausverlangen.
Er kann natürlich auch anders damit verfahren, z.B. ihn offensichtlich markieren, so daß er nicht mehr zu seiner eigentlichen Bestimmung verwendet werden kann.
Aber einen Anspruch des Bürgers darauf sehe ich nicht. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Zuletzt bearbeitet von Redfox am 24.01.08, 15:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nein das nicht, aber wenn du was brauchtest, hat man sich das einfach genommen. Offizeill war es Diebstahl, aber es hat keinen interessiert.
Natürlich konnte man keinen Träcker klauen, aber so Kleinkram war an der Tagesordnung wohl.
Zu DDR Zeiten wurde der Finger gehoben und gesagt "dudu mach das nicht nochmal" heute wirst man gleich vor Gericht geschliffen und wie ein Schwerkrimineller hingestellt.
Bist Du Dir sicher dass wir über dieselbe DDR reden?
Nein das nicht, aber wenn du was brauchtest, hat man sich das einfach genommen. Offizeill war es Diebstahl, aber es hat keinen interessiert.
Natürlich konnte man keinen Träcker klauen, aber so Kleinkram war an der Tagesordnung wohl.
Zu DDR Zeiten wurde der Finger gehoben und gesagt "dudu mach das nicht nochmal" heute wirst man gleich vor Gericht geschliffen und wie ein Schwerkrimineller hingestellt.
Bist Du Dir sicher dass wir über dieselbe DDR reden?
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.01.08, 00:45 Titel:
Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Mag ja alles sein, aber wenn ich für etwas bezahle ist es meines und für einen Perso muß man bezahlen..
Du bezahlst nicht den Ausweis, sondern die Dienstleistung der Ausstellung eines solchen.
Zitat:
Wenn ich den behalten möchte, dann behaupte ich einfach "verloren" basta
Ich weiß nicht, wie es bei Ausweisen geregelt ist, aber zumindest bei Führerscheinen würde ich von dieser Praxis abraten. Ich könnte mir jedoch denken, dass die Vorschriften für beide Dokumente - bei deren Verlust - ähnlich sind. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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