Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.09.04, 14:01 Titel: Steuerklasse 2 Kind beim Vater anmelden
Hallo,
ich habe 3 Kinder (5,8 und11). Vom Vater der Kinder lebe ich seit mehr als 4 Jahren getrennt. Er zahlt 415 Euro Unterhalt für die drei und ist selbständig.
Ich selbst gehe nahezu vollzeit arbeiten.
Die Kinder sind jedes zweite Wochende von SA (ca. 18Uhr) bis Mo morgen bei ihm.
Ich habe den Antrag für Steuerklasse2 gestellt.
Der Vater möchte nun, das eines der Kinder bei Ihm gemeldet wird.
Welche Nachteile entstehen den Kindern daraus, wiegen diese die Vorteile die er hat ab?
Verfasst am: 27.09.04, 17:11 Titel: Re: Steuerklasse 2 Kind beim Vater anmelden
Hallo Duplo,
der Nachteil für das Kind ist die Trennung von den anderen Kindern. Wenn das hieb- und stichfest gegenüber dem Finanzamt sein soll, muss eines der Kinder beim Vater gemeldet sein und dann auch eine Schule in der Umgebung der Wohnung des Vaters besuchen.
Da nach meiner Kenntis der mit der Steuerklasse II verbundene Haushaltsfreibetrag abgeschafft werden soll, fragt sich, ob das überhaupt Sinn macht. Vielleicht fragst Du im Forum Steuerrecht mal nach.
Verfasst am: 29.09.04, 10:17 Titel: Re: Steuerklasse 2 Kind beim Vater anmelden
Vielen Dank schon mal.
Das Problem ist ja, dass das Kind ja nicht wirklich bei Ihm wohnen soll.
Ich werde dann mal sehen, was das Steuerforum sagt.
Ich bin nur etwas angestrengt, weil es wieder mal irrsinnigen Stress geben wird, da er die Unterhaltszahlungen ohnehin knapp unter dem Minimum leistet und ich nicht in die Kategorie "bösartige Ex nimmt armen Vater aus..." gehören will.
Finanziell stehen wir aber auch nicht so sonnig da, dass ich locker darauf Verzichten könnte.
Ich gehe ja schon so viel es die Betreungssituation der Kinder zulässt arbeiten. (Habe eine 7/8tel Stelle).
Verfasst am: 29.09.04, 10:51 Titel: Re: Steuerklasse 2 Kind beim Vater anmelden
Hallo,
machen kann man ja vieles, aber erwischen lassen sollte man sich dabei nicht
Steuerklasse 2 würde dein Ex bekommen wenn ein Kind "offiziell" bei ihm gemeldet wäre, und wenn er mit keiner weiteren Person über 18J. in einem Haushalt wohnt.
Das Schulproblem - Grundschule- fester Einzugsbezirk- wäre lösbar indem ihr einen antrag stellt das das kind weiterhin die schule in Deinem einzugsbezirk besucht weil das kind nach schulschluss z.B von einer Betreuungsperson in deinem schulbezirk betreut wird bis der Vater nach hause kommt...........allerdings muss es dazu auch eine Person geben die dies bestätigt
Nachteile für dich wären, dass der Vater als "offiziell betreuende Person" der kindergeldberechtigte wäre, und du ausserdem keinen rechtlich durchsetzbaren unterhaltsanspruch ihm gegenüber für das umgemeldete kind hättest, den für dieses kind müsstest ja dann du unterhalt zahlen.
Heisst, Du 2 kinder und er 1, heisst du bekämst nur nocrnah unterhalt für 1 kind.Offiziell zumindest. Ist ja die Frage wie ihr untereinander vertrauen könnt.
Verfasst am: 29.09.04, 12:10 Titel: Re: Steuerklasse 2 Kind beim Vater anmelden
Hallo,
das mit der Schule wäre kein Problem, die leigt im gemeinsamen Zuständigkeitsbereich.
An den Unterhalt hatte ich noch nicht gedacht.
Also würde er theoretisch Unterhalt einbehalten bzw. von mir bekommen obwohl das Kind bei mir lebt.
Vertrauen ist eher mäßig.
Was mir da noch einfällt, für ähnliche Problematiken: Bei der Festsetzung der Kinderbetreuungskosten durch das Jugendamt (Kindergarten & Hort), die ja Bruttoabhängig sind, wird erst ab dem 3. Kind ein Freibetrag gewährt, dieser würde dann ebenfalls wegfallen.
o.k. ich glaube ich habe jetzt genug Infos
danke nochmal
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.