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Vertrag rückgängig machen ?

 
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sabrina2008
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 19:51    Titel: Vertrag rückgängig machen ? Antworten mit Zitat

Hallo wenn eine Reisebuchender Freitag etwas gebucht hat kann er diese Woche noch von der Buchung zurücktreten ?

Danke Sabrina
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sabrina2008
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

huch hab 2mal gepostet sorry
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 20:17    Titel: Re: Vertrag rückgängig machen ? Antworten mit Zitat

sabrina2008 hat folgendes geschrieben::
Hallo wenn eine Reisebuchender Freitag etwas gebucht hat kann er diese Woche noch von der Buchung zurücktreten ?


Hallo Sabrina,
das hängt u.a. davon ab, ob und ggf. bis zu welchem Zeitpunkt eine Stornierung in den individuellen oder Allgemeinen Vertragsbedingungen zugelassen, eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde.

Ohne nähere Einzelheiten kann man dazu überhaupt nichts sagen.

Sicher scheint mir allenfalls bereits jetzt zu sein, dass lediglich der Umstand, dass erst ein paar Tage seit Buchung vergangen sind, für sich allein kein Rücktrittsrecht begründet.

Also:
Was wurde bei Buchung über eine mögliche Stornierung vereinbart und was steht dazu in den AGB des Anbieters?

Freundliche Grüsse
Risus
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Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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sabrina2008
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die Agb´s vom Anbieter sind die von , hoffe ich kanns hier schreiben.
Dort geht nicht viel hervor


Zuletzt bearbeitet von sabrina2008 am 21.01.08, 20:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sabrina,
den Klarnamen des Anbieters würde ich lieber gelöscht sehen (Können Sie mit der Edit-Funktion selbst erledigen.)

Ansonsten steht in den AGB dort doch eine ganze Menge, wie Sie unter § 7 und § 18 mal nachlesen können.

Vorallem § 18 der AGB hat folgendes geschrieben::
§ 18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können Sie daher unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote ! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.


Jetzt wissen wir aber immer noch nicht, welche Vertragsbedingungen bei der Buchung angegeben waren und wo gebucht wurde (Internet oder Reisebüro?)

Ausserdem wissen wir immer noch nicht, ob die o.g. Firma nur Veranstalter ist oder ob die Reise bei einem anderen Anbieter / Vermittler gebucht wurde. Dann würden nämlich auch noch andere Geschäftsbedingungen interessant sein.

Nochmal zum Verständnis:
Klarnamen der Reiseveranstalter interessieren nicht, es geht nur darum, zu beschreiben, in welcher Eigenschaft wer auftritt.

Freundliche Grüsse
Risus
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