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Arbeit nicht gewertet

 
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kunsel
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 08:18    Titel: Arbeit nicht gewertet Antworten mit Zitat

Ich habe mal wieder eine theoretische Frage an euch. ^^
Person P besucht eine Gesamtschule, SEK II in Hamburg.
P hat nun das Fach B. In dem Fach B müssen verschiedene Tätigkeiten aus
Eigenverantwortung gemacht werden. P hatte nun eine Frist bis zum 19.11.07.
P hat die Tätigkeit ausgeführt, einen Bericht, so wie vorgeschrieben angefertigt,
konnte jedoch die Bestätigung der Firma O nicht fristgerecht abgeben. Dies lag daran,
dass der Mitarbeit M im Urlaub war und daher die Bestätigung nicht fristgerecht abgeben konnte.
P hat dies der Lehrkraft L erklärt. L meinte daraufhin, dass dies das Eigenverschulden des P sei und
er keine Verantwortung dafür trage. P hat dadurch nun eine schlechtere Note zu erwarten.
Was kann P tun?
Das Gespräch mit dem Tutor half bisher leider nicht. Eine Klärung mit der Lehrkraft L konnte
nicht zu Stande kommen.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal so ganz am Rande... wenn von vorgesetzter Stelle oä eine Frist gesetzt wird, dann hat der Fristenempfänger dafür Sorge zu tragen, dass der Fristsetzende spätestens bei Verstreichen der Frist den Fristgrund fristgerecht in den Frist.... ääähm Fäusten hält.

Dh der Fristempfänger hat bei der Erledigung der Aufgabe auch solche umstände zu berücksichtigen, die halt nicht unbedingt in seiner unmittelbaren Sphäre liegen. Wenn man also noch eine externe Unterschrift braucht, dann muss der Fristenempfänger rechtzeitig dafür Sorge tragen, dass bis zum Fristende diese Unterschrift vorliegt.

Problematisch kann allenfalls sein, wenn die Frist so knapp gesetzt wird, dass der Fristempfänger die notwendigen Arbeiten nicht ausführen KANN (bspw. weil von Fristsetzung bis Fristende die erfordeliche Unterschrift nicht einzuholen ist). Aber dass dürfte eine ander Baustelle sein...
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kunsel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn wir davon ausgehen, dass ein solchen Fall hier vorlag? Wie sieht es dann aus?
Ich vermute aber auch, dass P dabei einfach Pech gehabt hat, in so einem Fall. ^^
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

kunsel hat folgendes geschrieben::
Und wenn wir davon ausgehen, dass ein solchen Fall hier vorlag? Wie sieht es dann aus?
Ich vermute aber auch, dass P dabei einfach Pech gehabt hat, in so einem Fall. ^^
DANN verlangt die Praxis, dass der Fristenempfänger den Fristsetzer von der Unmöglichkeit in Kenntnis setzt, und zwar deutlich VOR Ablauf der Frist. Denn dann kann (und muss ggf) der Fristsetzer umdisponieren. Es kann aber nicht angehen, dass der Fristenempfänger fröhlich die frist verstreichen lässt und dann zum Fristsetzer marschiert "Ätschbätsch, hätte gar nicht kllappen können, wusste ich von anfang an..."
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kunsel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 114
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30.01.08, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn wir nun annehmen, dass P alles mögliche dafür getan hat und auch bereits zu Beginn der Fristsetzung L davon in Kenntnis gesetzt hat. Wie sieht es dann aus?
Schonmal Danke im Vorraus für die Geduld mit mir. ^^
Ich bin halt neugierig... xD
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