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Meine erste Anwaltserfahrung/kostennote

 
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carori
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.01.08, 23:19    Titel: Meine erste Anwaltserfahrung/kostennote Antworten mit Zitat

Meine Mutter hat vor einem Jahr für ein (eigentlich) einmaliges Beratungsgespräch einen Anwalt aufgesucht. Thema: Unterhalt im Falle einer Scheidung, ein einfaches Gespräch, kein Aufwand, keine Briefe, keine Unterlagenprüfung, Kosten wie vorab klar 220,-€.
Dem Anwalt wird ein vager Wert für unser Haus und das damalige Einkommen meines Vaters genannt.
Ein halbes Jahr später kündigt mein Vater seinen Job .Meine Mutter ist ebenfalls ohne feste Arbeit, und entsprechend verstört.Weil sie eigentlich bald die Scheidung in Gang bringen wollte weiß sie nun nicht ob dies mit gegebenen Umständen überhaupt möglich oder sinnvoll ist.
Sie erwägt nochmals den selben anwalt aufzusuchen und telefoniert mit der Kanzlei, um sich nach den weiteren Kosten zu erkundigen.Antwort der Sekretärin:
Bei einem Zweitgespräch über dasselbe Thema innerhalb dieses Zeitraums wäre das nun kostenlos.
Völliger Blödsinn, aber meine Mutter glaubts.
Sie berichtet der Anwältin in einem weiteren 1-stündigem Gespräch über unsere finanzielle Notlage.
Vor kurzem begeht meiner Vater einen Selbstmordversuch, die Scheidung rückt in weite Ferne.
Anruf des Anwalts ob die Scheidung noch beantragt würde.Antwort:Nein.
Am nächsten Tag:Kostennote der Kanzlei 900,-€.
Rechnung beruht auf einem viel zu hohem gegenstandswert von 106.000€
(Wert des Hauses (von meiner mutter zu hoch angegeben)+einkommen meines Vaters(heute aber nicht mehr vorhanden)).
Meine Mutter rief sofort in der Kanzlei an um mitzuteilen, dass ihr eine Falschauskunft erteilt worden ist, und sie sonst nie und nimmer ein Zweitgespräch beantragt hätte, sie könne diesen Betrag auch gar nicht leisten.
Antwort:die Sekretärinnen könnten sich nicht an ein solches Gespräch (vor einem halben Jahr!!!) nicht erinnern.Auf die Fragen ob man nicht nach dem tatsächlichen Gegenstandswert abrechnen könne, oder einen niedrigeren Satz (0,1 statt 0.55)veranschlagen könnte, erklärt die Anwältin,das die Rechnung eh schon moderat ist, sie hätte ja schließlich einen satz von 1,0 veranschlagen können.
Auf unsere finanzielle Notlage geht sie nicht weiter ein.
Ende der Geschichte
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.01.08, 01:38    Titel: Re: Meine erste Anwaltserfahrung/kostennote Antworten mit Zitat

carori hat folgendes geschrieben::
Auf die Fragen ob man nicht nach dem tatsächlichen Gegenstandswert abrechnen könne


Wonach denn sonst? Wenn keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde, kann doch ohnehin nur nach dem tatsächlichen Gegenstandswert abgerechnet werden und nicht nach irgendwelchen vagen Schätzungen des Mandanten.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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