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Rechtskunde ist nicht mein Fachgebiet, deshalb wende ich mich an Euch.
Folgendes Probelm: Es geht um eine Fallanalyse nach dem Motto "Wie und auf welchen Grundlagen wird sich der Richer entscheiden?" Hier die Fälle:
Ein Mann kauft alte Autos um diese zu restaurieren. Dies macht er auf einem Grundstück welches er A) gekauft B) gepachtet hat. Nach einiger Zeit verliert er die Lust an der Sache. Kann die Kumune/Stadt gegen die abgestellten Autos vorgehen?
Wie sieht das ganze aus, wenn der Mann die Autos auf die Straße stellt? Macht es einen Unterschied ob die inner oder außerhalb einer geschlossen Ortschaft geschieht?
Kommt drauf an, was er mit den Autos vorhat. Wenn sie vor sich "hingammeln", sind sie nach § 3 Abs. 1 KrW-/AbfG Abfall und müssen entsorgt werden. Hier einschlägig: Altfahrzeugverordnung- Überlassungspflicht an Demontagebetrieb oder Annahmestelle für Altfahrzeuge. Hier kann die Kommune entsprechende Anordnungen treffen.
Wenn die Fahrzeuge verkauft werden sollen, damit sie ein anderer weiter restaurieren kann, gelten sie nicht als Abfall. In diesem Fall sind "nur" die Pflichten zum Bodenschutz (§ 4, 7 BBodSchG) zu beachten.
Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum ruft die Kommune sofort auf den Plan, entweder mit Beseitigungsaufforderung an den Fahrzeughalter/Besitzer/Eigentümer, oder, falls Gefahr der Bodenverunreinigung besteht, Ersatzvornahme zur Gefahrenabwehr mit nachträglicher Kostenveranlagung an den Verursacher.
Beachten: Bodenverunreinigung und illegales Selbst-Ausschlachten von Altfahrzeugen können strafrechtlich geahndet werden (§§ 324a, 326 StGB), illegales Entsorgen durch Stehenlassen auf der Straße, im Wald oder wo auch immer ist ordnungswidrig (§ 61 KrW-/AbfG). TEUER WIRD'S AUF JEDEN FALL!
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