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Nehmen wir mal an, die Lehrkraft betitelt das Kind "C" sogar als "asozial" (oder so)
Das "oder so" ist spannend. "Asozial" wäre wohl eher eine Einschätzung des Verhaltens und kann in vielen Fällen durchaus zutreffend und angemessen sein. Asozial = Gesellschaftsschädigend/Gemeinschaftsschädigend
Grundsätzlich vorweg: Beleidigungen sind strafbar, das gilt auch für Lehrer und Elternsprechtage.
Aber: Was ist „oder so“?
Die Aussage „asozial“ würde ich ohne den entsprechenden Kontext nicht zwingend als Beleidigung ansehen. Will sagen, es kann eine Beleidigung sein, es kann auch eine deutliche und harte, aber dennoch zutreffende Beschreibung sein.
Edit: Überschneidung
Edit 2: Ach so, ist C Kind von N oder fremdes Kind? _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Jezt machen Sie mal halblang, wenn die Lehrerin der mutter den hinweis gibt, daß sich ihr kind asozial verhält, dann darf die mutter ruhig mal annehmen, daß die lehrerin vergleichsmöglichkeiten hat. vielleicht sollte sich die mutter einmal die frage stellen, ob sie ihr kind richtig erzogen hat, dieses ewige ehrgeschrei mancher bevölkerungsschichten, die anderen die last ihrer eigenen handlungen auferlegen wollen, ist unerträglich und müßte schnelle beendet werden, s. diskussion zur heranziehung der eltern bei auffälligen kindern.
Da fehlt dann schon noch eine Begründung. Jemanden als "asozial" ohne weitere Begründung zu bzeichnen, düfte eine Beleidigung sein.
"Asozial" wird z.B. definiert als "gemeinschaftsschädigendes menschliches Verhalten, welches einseitige Vorteilsnahmenahme für ausgesuchte Menschen praktiziert." --> www.saake-int.de/defin01.htm
Asozial kommt aus dem griechischen, lateinischen und bedeutet gemeinschaftsfremd, gemeinschaftsunfähig. --> www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/bildung/index,page=1052728.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.01.08, 10:20 Titel:
Hm, vielleicht sollte man nicht immer alles juristisch zu lösen versuchen. Ein Lehrer hat mich bei einem Elternsprechtag gegenüber meiner Mutter einmal als "impertinentes Arschloch" bezeichnet. Ich war stolz drauf.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 21.01.08, 10:39 Titel:
Sollte die normale Mama nicht immer stolz auf ihren Sprößling sein? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Hm, vielleicht sollte man nicht immer alles juristisch zu lösen versuchen. Ein Lehrer hat mich bei einem Elternsprechtag gegenüber meiner Mutter einmal als "impertinentes Arschloch" bezeichnet. Ich war stolz drauf.
Auch gut Mein Geschichtslehrer nannte mich immer "Einen die Unterrichtsmoral zersetzenden Defätisten" _________________ Geist ist Geil!
Verfasst am: 29.01.08, 05:29 Titel: Metzing wurde als impertinistisches Arschloch bezeichnet
Metzing: Hm, vielleicht sollte man nicht immer alles juristisch zu lösen versuchen. Ein Lehrer hat mich bei einem Elternsprechtag gegenüber meiner Mutter einmal als "impertinentes Arschloch" bezeichnet. Ich war stolz drauf
Köstlich!!!
Ich habe mich wegen dieses Beitrags spontan entschlossen, diesem Forum beizutreten.
Als promovierter Mathematiker und Informatiker liebe ich Jura als logische Kunstform.
Als Vater von mehreren schulpflichtigen Kindern bin ich verdammt stolz auf jedes meiner Kinder, welches von einem Lehrer als "impertinentes Arschloch" bezeichnet würde.
Jeder Lehrer darf - nachts in seinem Bett - jedes Kind als "impertininentes Arschloch" anträumen.
Im Rahmen seiner pädagogischen Profession - im Sinne der Zweckmäßigkeit, auf der seine pädagogische Freiheit basiert - darf er dies jedoch so nicht kommunizieren.
Das Schulverhältnis befindet sich in der Zwielichtzone des Sonderrechtsverhältnisses.
Die wesentlichen Entscheidungen zur Einschränkung der Grundrechte im Sonderrechtsverhältnis sind vom Gesetzgeber selbst (Wesentlichkeitstheorie) in einem Parlamentsgesetz zu treffen (Parlamentsvorbehalt / Gesetzesvorbehalt).
Das Grundrecht der Menschenwürde kann jedoch auch in Sonderrechtsverhältnissen nicht eingeschränkt werden.
Sicherlich verstößt die kommunizierte Klassifizierung eines Kindes als "impertinentes Arschloch" gegen das Grundrecht auf Menschenwürde.
Viel erotischer ist jedoch die daraus folgende Klassifizierung des "Würdenehmers" (Lehrers) . Der Würdenehmer zeigt dadurch - nicht nur die Unfähigkeit, seinen Beruf auszuüben, sondern vielmehr - seine eigene Unwürdigkeit im Rahmen eines Sonderrechtsverhältnisses zu agieren.
In diesem Sinne bin ich stolz auf jeden verdeckten Ermittler (Schüler), der diese Unwürdigkeit aufdeckt.
In diesem Sinne bin bich stolz auf jeden Schüler, dessen eigene Würde durch die Unwürdigkeit seiner Umgebung gestärkt wurde. _________________ Wie kommt der Tyrann zur Macht über euch, wenn nicht durch euch selbst? Wie würde er wagen, euch zu verfolgen, wenn ihr nicht einverstanden wärt?
@LaBoetie: Zwar ein durchaus spannender Eintrag (auch aus meiner Sicht als Schüler ), aber es ging ja nicht um die Frage des "impertinente[n] Arschloch[es]", sondern darum, ob das "assozial" als Beleidigung (auch und vor allem im juristischen Sinne) zu deuten ist...
Ich finde, ein Lehrer hat durchaus das Recht und die Pflicht, den Eltern am Elternsprechtag zu sagen, wie sich das Kind generell verhält. Geht ja nicht alles nur um Noten. Wenn ein Kind sich nun ungemeinschaftlich (lateinisch: "ab" - "von, weg" + "socius" - gemeinsam, gemeinschaftlich, kameradschaftlich) verhält, sollte man das auch sagen. In diesem Zusammenhang ist das Wort "assozial" völlig in Ordnung, bedürfte aber wohl einer genaueren Erläuterung "Ihr Kind verhält sich assozial, es schlägt seine Mitschüler und zerreißt ihre Hausaufgaben" - jetzt als Beispiel.
Anders ist es, wenn sich ein Lehrer einfach reinsetzt und behauptet "Ihr Kind ist assozial!", ohne das auch nur irgendwie stützen zu können/wollen. Dann bezieht es sich nämlich eindeutig nicht auf das Verhalten des Kindes oder den konkreten Fall...
Wenn ein Kind sich nun ungemeinschaftlich (lateinisch: "ab" - "von, weg" + "socius" - gemeinsam, gemeinschaftlich, kameradschaftlich) verhält, sollte man das auch sagen. In diesem Zusammenhang ist das Wort "assozial" völlig in Ordnung
Nein.
Wenn man das Wort von "a / ab" ableiten möchte, muss man es "asozial" schreiben; nur wenn man die Herleitung über "ad" (zu, an, bei) hernimmt, käme es zu der im Deutschen nicht verwendeten Bildung "assozial". Das im Deutschen gebräuchliche Wort wäre "Assoziation" oder "assoziieren" (eine zusätzliche gedankliche Verbindung / herstellen). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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