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Lehrer beleidigt Kind

 
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schnecke 1306
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 17:41    Titel: Lehrer beleidigt Kind Antworten mit Zitat

Halo!
Ich bin neu hier, und habe auch sofort eine Frage! Verlegen

Stellen wir uns vor, Lehrkraft "S" und Mutter "N" unterhalten sich am Elternsprechtag!

"S" beleidigt Kind "C" séhr. Nehmen wir mal an, die Lehrkraft betitelt das Kind "C" sogar als "asozial" (oder so)

Mutter "N" findet das natürlich überhaupt nicht gut!!

Wie ist die Rechtslage?

LG von mir!!

Edit : Bundesland NRW
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LostSoul
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.08, 18:03    Titel: Re: Lehrer beleidigt Kind Antworten mit Zitat

schnecke 1306 hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir mal an, die Lehrkraft betitelt das Kind "C" sogar als "asozial" (oder so)


Das "oder so" ist spannend. "Asozial" wäre wohl eher eine Einschätzung des Verhaltens und kann in vielen Fällen durchaus zutreffend und angemessen sein. Asozial = Gesellschaftsschädigend/Gemeinschaftsschädigend
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich vorweg: Beleidigungen sind strafbar, das gilt auch für Lehrer und Elternsprechtage.

Aber: Was ist „oder so“?

Die Aussage „asozial“ würde ich ohne den entsprechenden Kontext nicht zwingend als Beleidigung ansehen. Will sagen, es kann eine Beleidigung sein, es kann auch eine deutliche und harte, aber dennoch zutreffende Beschreibung sein.

Edit: Überschneidung

Edit 2: Ach so, ist C Kind von N oder fremdes Kind?
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Jezt machen Sie mal halblang, wenn die Lehrerin der mutter den hinweis gibt, daß sich ihr kind asozial verhält, dann darf die mutter ruhig mal annehmen, daß die lehrerin vergleichsmöglichkeiten hat. vielleicht sollte sich die mutter einmal die frage stellen, ob sie ihr kind richtig erzogen hat, dieses ewige ehrgeschrei mancher bevölkerungsschichten, die anderen die last ihrer eigenen handlungen auferlegen wollen, ist unerträglich und müßte schnelle beendet werden, s. diskussion zur heranziehung der eltern bei auffälligen kindern.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 09:08    Titel: Re: Lehrer beleidigt Kind Antworten mit Zitat

schnecke 1306 hat folgendes geschrieben::

"S" beleidigt Kind "C" séhr. Nehmen wir mal an, die Lehrkraft betitelt das Kind "C" sogar als "asozial" (oder so)


Da fehlt dann schon noch eine Begründung. Jemanden als "asozial" ohne weitere Begründung zu bzeichnen, düfte eine Beleidigung sein.

"Asozial" wird z.B. definiert als "gemeinschaftsschädigendes menschliches Verhalten, welches einseitige Vorteilsnahmenahme für ausgesuchte Menschen praktiziert." --> www.saake-int.de/defin01.htm

Asozial kommt aus dem griechischen, lateinischen und bedeutet gemeinschaftsfremd, gemeinschaftsunfähig. --> www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/bildung/index,page=1052728.html
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, vielleicht sollte man nicht immer alles juristisch zu lösen versuchen. Ein Lehrer hat mich bei einem Elternsprechtag gegenüber meiner Mutter einmal als "impertinentes Arschloch" bezeichnet. Ich war stolz drauf. Cool

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Ich war stolz drauf.

Die Mama auch? Überrascht
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Herzliche Grüße
Kormoran
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte die normale Mama nicht immer stolz auf ihren Sprößling sein? Geschockt
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Die Mama auch?

Lachen Weniger... Aber danach konnte sie meine Abneigung gegen diesen speziellen Lehrer nachvollziehen.

Beste Grüße

Metzing
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Hm, vielleicht sollte man nicht immer alles juristisch zu lösen versuchen. Ein Lehrer hat mich bei einem Elternsprechtag gegenüber meiner Mutter einmal als "impertinentes Arschloch" bezeichnet. Ich war stolz drauf. Cool


Auch gut Winken Mein Geschichtslehrer nannte mich immer "Einen die Unterrichtsmoral zersetzenden Defätisten" Winken
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LaBoetie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Paderborn

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 05:29    Titel: Metzing wurde als impertinistisches Arschloch bezeichnet Antworten mit Zitat

Metzing: Hm, vielleicht sollte man nicht immer alles juristisch zu lösen versuchen. Ein Lehrer hat mich bei einem Elternsprechtag gegenüber meiner Mutter einmal als "impertinentes Arschloch" bezeichnet. Ich war stolz drauf
Köstlich!!!
Ich habe mich wegen dieses Beitrags spontan entschlossen, diesem Forum beizutreten.
Als promovierter Mathematiker und Informatiker liebe ich Jura als logische Kunstform.
Als Vater von mehreren schulpflichtigen Kindern bin ich verdammt stolz auf jedes meiner Kinder, welches von einem Lehrer als "impertinentes Arschloch" bezeichnet würde.
Jeder Lehrer darf - nachts in seinem Bett - jedes Kind als "impertininentes Arschloch" anträumen.
Im Rahmen seiner pädagogischen Profession - im Sinne der Zweckmäßigkeit, auf der seine pädagogische Freiheit basiert - darf er dies jedoch so nicht kommunizieren.
Das Schulverhältnis befindet sich in der Zwielichtzone des Sonderrechtsverhältnisses.
Die wesentlichen Entscheidungen zur Einschränkung der Grundrechte im Sonderrechtsverhältnis sind vom Gesetzgeber selbst (Wesentlichkeitstheorie) in einem Parlamentsgesetz zu treffen (Parlamentsvorbehalt / Gesetzesvorbehalt).
Das Grundrecht der Menschenwürde kann jedoch auch in Sonderrechtsverhältnissen nicht eingeschränkt werden.
Sicherlich verstößt die kommunizierte Klassifizierung eines Kindes als "impertinentes Arschloch" gegen das Grundrecht auf Menschenwürde.
Viel erotischer ist jedoch die daraus folgende Klassifizierung des "Würdenehmers" (Lehrers) . Der Würdenehmer zeigt dadurch - nicht nur die Unfähigkeit, seinen Beruf auszuüben, sondern vielmehr - seine eigene Unwürdigkeit im Rahmen eines Sonderrechtsverhältnisses zu agieren.
In diesem Sinne bin ich stolz auf jeden verdeckten Ermittler (Schüler), der diese Unwürdigkeit aufdeckt.
In diesem Sinne bin bich stolz auf jeden Schüler, dessen eigene Würde durch die Unwürdigkeit seiner Umgebung gestärkt wurde.
_________________
Wie kommt der Tyrann zur Macht über euch, wenn nicht durch euch selbst? Wie würde er wagen, euch zu verfolgen, wenn ihr nicht einverstanden wärt?
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Joru
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 13
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

@LaBoetie: Zwar ein durchaus spannender Eintrag (auch aus meiner Sicht als Schüler Smilie ), aber es ging ja nicht um die Frage des "impertinente[n] Arschloch[es]", sondern darum, ob das "assozial" als Beleidigung (auch und vor allem im juristischen Sinne) zu deuten ist...

Ich finde, ein Lehrer hat durchaus das Recht und die Pflicht, den Eltern am Elternsprechtag zu sagen, wie sich das Kind generell verhält. Geht ja nicht alles nur um Noten. Wenn ein Kind sich nun ungemeinschaftlich (lateinisch: "ab" - "von, weg" + "socius" - gemeinsam, gemeinschaftlich, kameradschaftlich) verhält, sollte man das auch sagen. In diesem Zusammenhang ist das Wort "assozial" völlig in Ordnung, bedürfte aber wohl einer genaueren Erläuterung "Ihr Kind verhält sich assozial, es schlägt seine Mitschüler und zerreißt ihre Hausaufgaben" - jetzt als Beispiel.
Anders ist es, wenn sich ein Lehrer einfach reinsetzt und behauptet "Ihr Kind ist assozial!", ohne das auch nur irgendwie stützen zu können/wollen. Dann bezieht es sich nämlich eindeutig nicht auf das Verhalten des Kindes oder den konkreten Fall...

lG,
Joru
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Joru hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Kind sich nun ungemeinschaftlich (lateinisch: "ab" - "von, weg" + "socius" - gemeinsam, gemeinschaftlich, kameradschaftlich) verhält, sollte man das auch sagen. In diesem Zusammenhang ist das Wort "assozial" völlig in Ordnung
Nein.
Wenn man das Wort von "a / ab" ableiten möchte, muss man es "asozial" schreiben; nur wenn man die Herleitung über "ad" (zu, an, bei) hernimmt, käme es zu der im Deutschen nicht verwendeten Bildung "assozial". Das im Deutschen gebräuchliche Wort wäre "Assoziation" oder "assoziieren" (eine zusätzliche gedankliche Verbindung / herstellen).
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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