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ich habe grade eine Frage im Kopf und habe kein gutes passendes Forum gefunden.
Vielleicht kann und will mir hier einer helfen.
Ich denke grade über eine Art "Imbiss" nach.
Ich habe etwas ganz ganz kleines im Kopf.
Ich weis das es, wie meistens, sehr strenge Auflagen in der Gastro gibt.
Bestimmte Zahl an Parkplätzen, Frauen / Männer WC, Behinderten gerecht einen bestimmt starken Dunstabzug in der Küche, bis hin zur vorgabe keine Holzlöffel und der gleichen zu verwenden.
Wie schon erwähnt denke ich an etwas sehr einfaches und auf das Minimum reduziertes.
Einen Lieferservice ohne Lieferung
Sprich eine möglichst einfache Küche, ein Telefon, Flugblätter.
Wer aus der "Nachbarschaft" gerne was gutes Essen möchte ruft an, bestellt und hollt 30 Min. später sein Gericht ab.
Kann mir jemand sagen was dafür die Mindestanforderungensind , also welche Auflagen ich für dieses spezielle Konzept erfüllen müßte?
Im Grunde könnte ich das von Zuhause aus machen. Viel mehr als eine Küche und ein Telefon benötigt man dafür ja nicht.
Aber was will der Staat haben/sehen?
Wäre schön wenn mir jemand mit Erfahrung in diesem Bereich das beantworten könnte.
Moin. Hier stehen evtl. paar gute Infos. Sonst passt das andere Forum m.E. besser. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
ja, aber das ist ja das leiche forum...
ich bezog mich auf
Zitat:
Sonst passt das andere Forum m.E. besser.
und ich wollte nicht nur den gesetzestext (so wie der fragesteller dort auch), sondern nach möglichkeit jemanden mit praktischen erfahrungen..
der mir sagen kann das und jenes ist in der realtiät besonders wichtig und dies und jenes eher weniger...
also das ich sagen kann dies und jenes ist da, bzw hatte ich vor und ihr/er mir sagen kann wo da probleme entstehen werden und was man grundsätzlich anders machen muß.
das wär schön
Hallo Don Camillo,
dieses Thema ist sehr Komlex, ich schreib mal, was mir spontan einfällt
In der entsprechenden EU-VO 852/2004 (Dort stehen auch die entsprechenden Regeln über die Beschaffenheit der Räumlichkeiten drin). http://www.lmsvg.net/component/option,com_docman/task,doc_view/gid,13/ ist die Rede von Betriebsstätten, diese dürfen nach gängiger Meinung ausschliesslich für betriebliche Zwecke genutzt werden.
Das schliesst die Nutzung einer Privaten Haushaltsküche aus, denn diese dürfte dann nicht für private Zwecke genutzt werden.
Einer Haushaltsüblichen Ausstattung dieser Küche steht meiner Ansicht nach nichts im Wege, soweit die Geräte und Bedarfsgegenstände dem Lebensmittel und Bedarfsgegenständegesetz http://bundesrecht.juris.de/lfgb/index.html sowie den Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. http://www.bgn.de/webcom/show_article.php/_c-446/i.html
Ob eine Gewerbliche Küche in einem Wohngebäude genehmigt wird kann man so pauschal nicht sagen. Möglicherweise könnten örtliche Bauvorschriften oder auch Nachbarn etwas dagegen haben (Immissionsschutzgesetz!?)
Sowie eine Gewerbeanmeldung beantragt wird, wird auch die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde informiert, die dann normalerweise auch prüft ob die notwendigen Anforderungen erfüllt sind. Diese berät auch in der Planungsphase.
Nach meinen Erfahrung wird dabei auf bestimmte Dinge besonders geachtet.
Böden und Wände Abwaschbar
Fliessendes kaltes und warmes Wasser und entsprechende Abflüsse
Separates Handwaschbecken
Seperate Personaltoiletten (dürfen keine direkten Zugang von der Küche aus haben)
Ausreichende Beleuchtung
Intakte+saubere Decken (Da darf keine Farbe abbröseln)
Ausreichende Be-und Entlüftung (Dunstabzugshaube)
Fenster die geöffnet werden können, müssen mit Fliegengitter ausgestattet sein
Unterweisung der Beschäftigten (früher „Gesundheitspass“)
HACCP Konzept http://de.wikipedia.org/wiki/HACCP
Ausreichende Kühlmöglichkeiten für Lebensmittel getrennt nach rein und unrein
Richtige Benennung der Speisen auf der Speisenkarte/Flugblättern gemäss dem Deutschen Lebensmittelbuch (Verkehrsbezeichnung) http://www.bmelv.de/cln_045/nn_854172/DE/02-Verbraucherschutz/Lebensmittelsicherheit/DeutschesLebensmittelbuch/LeitsaetzeLebensmittelbuch.html__nnn=true
Zusatzstoffkennzeichnungsverordnung http://bundesrecht.juris.de/lmkv/index.html
Personalhygiene, Arbeitskleidung
Rückstellproben von in Verkehr gebrachten Lebensmitteln
Spezielle Gäste-und Behindertentoiletten dürften nicht nötig sein, denn es werden keine Speisen zum Verzehr vor Ort in Verkehr gebracht
Falls du zu einem der genannten Punkte noch Erläuterungen brauchst meld dich!
Die genannten Punkte können im Rahmen des Ermessenspielraums der zuständigen Behörde mehr oder weniger grosse Beachtung finden und je nach Bundesland noch variieren.
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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