Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo liebe User dies ist mein erster Post hier und versuche so gut wie möglich das Anliegen zu formulieren...
Herr A. kaufte sich am 17.1.08 ein neues Laptop bei Laden B. Das Laptop wurde offiziel verkauft lag aber nicht im Verkaufsraum aus und wurde Hernn A erst ausgehändigt nachdem er den Betrag bezahlt hatte. Er konnte daher das Laptop vorher nicht aus der nähe begutachten.
Auf dem Laptop ist ein relativ neues Betriebssystem von Firma M., das bekannterweiße sehr performancelastig ist. Zuhause stellte Herr A. fest das die schwache Onboard-Grafikkarte schon mit dem Öffnen von ganz normalen Fenstern wie dem Arbeitsplatz überfordert war.
(Genauere Beschreibung: Die geöffneten Fenster ruckeln auf den Bildschirm) Das ganze wurde schlimmer je mehr Programme man auch den Laptop aufspielte (Keine mega-performance Programme).
Herr A. ist der Meinung das wenn man ein solches Betriebssystem mit dem Laptop verkauft, das die Hardware wenigstens soweit leistungsstark ist das die einfachsten Programme sich ruckelfrei betreiben lassen sowie das Betriebssystem.
Herr A. versuchte nun am Montag den 21.1.08 das Laptop aus den oben genannten Gründen wieder zurückzugeben und sein Geld zu verlangen. Die Mitarbeiter so wie der Geschäftsführer weigerten sich das Gerät zurückzunehmen und versuchten Herrn A zu überzeugen das die Grafikkarte defekt ist. Herr A ist aber im Computerbereich tätig und hat eine gewisse Erfahrung sodass er diesen Punkt ausschliessen kann.
Herrn A wurde nun angeboten das Gerät erstmal zur Reperatur einzuschicken worauf er sich auch erstmal einliess.
Herr A ist sich aber sicher das das Problem auch nach der "Reperatur" vorhanden sein wird, es sei den es wird eine bessere Grafikkarte eingebaut oder das Betriebssystem wird ausgewechselt.
1.Für den Fall das die Grafikkarte gewechselt werden würde wäre Herr A zufrieden...
2.Für den Fall das das Betriebssystem durch ein älteres ausgetauscht wird, hat Herr A Anspruch auf eine gewisse Rückerstattung des Kaufpreises?
3.Falls keiner der beiden Punkte erfüllt wurde, das Problem trotzdem noch besteht, hat Herr A irgendwann das Recht das Gerät gegen den Kaufpreis zurückzugeben?
herr A scheint sich offensichtlich nicht wirklich gut mit computern auszukennen, da in aller regel bei notebooks mit onboard grafik nicht einfach eine andere grafikkarte eingebaut werden kann.
im übrigen ist es m.w. möglich, die oberfläche abzuschalten, bzw. im basic modus zu betreiben.
alles in allem dürfte jeder heute verkuafte laptop zumindest mäßig mit einem aktuellen OS zu betreiben sein, geschwindigkeit ist ja immer auch subjektiv, bei einer limousine würde ja auch niemand auf die idee kommen, wegen untermototisierung einen sachmangel zu konstruieren
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.