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Brand, Versicherung, Mieter

 
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silio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 18:34    Titel: Brand, Versicherung, Mieter Antworten mit Zitat

angenommen ein Haus brennt ab. Brandursache war ein technischer Schaden. Der Besitzer kommt ums Leben, der Mieter hat mehr Glück, da er zum Zeitpunkt des Brandes nicht im Haus war.

Wer kommt für die Schäden des Mieters auf und wie lange dauert es, bis eine Entschädigung erfolgt? Der Mieter hat so ziemlich alles verloren. Er braucht auf die Schnelle eine neue Wohnung, Möbel, Kleidung etc...

An wen müsste sich der Mieter wenden und wieviel Zeit muss er einkalkulieren, bis er finanzielle Hilfe seitens der versicherung bekommt.

Welche Versicherung ist überhaupt zuständig?

Viele Fragen. Hoffe jemand weiss Bescheid.
Danke
Silio
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Smoere
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 114
Wohnort: Pfälzer

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zuständig ist auf alle Fälle die Gebäudebrandversicherung, dann die Hausratversicherung des Mieters ........

an wen muss er sich wenden:

eigentlich an den Vermieter - in dem geschilderten Fall an die Erben.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gebäudefeuerversicherung des Vermieters ? Was hat die denn mit dem Hausrat vom Mieter zu schaffen ?
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Smoere
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 114
Wohnort: Pfälzer

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gebäudeversicherung kommt auch für mietereigene Gegenstände auf - die fester Bestandteil (zB Holzdecken, Einbauschränke, Tapeten u.U. - das ist Verhandlungssache) des Gebäudes sind.

Das bewegliche Inventar der Wohnung (Kleider, Möbel, persönliche Gegenstände) ist Sache der Hausratversicherung - und wer da keine hat, ist oft der Gelackmeierte und bleibt auf seinem Schaden sitzen.
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silio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die antworten.
hauptsache zahlt also die hausratversicherung des mieters, nicht die gebäudeversicherung des vermieters. falls bei der wohnungssuche ein makler eingeschaltet wird, wer zahlt die maklergebühren? falls eine neue bezahlbare wohnung nicht so schnell zu bekommen ist, wer zahlt für die zwischenzeitliche unterkunft? wie lange?
sorry für die vielen fragen
silio
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

HalloSilio,

ganz einfach, die zwischenzeitliche Unterkunft zahlt der, der drin wohnt. Wie lange? So lange wie er drin wohnt.

Hausratversicherungen nach neueren Bedingungen können eine Position "Hotelkosten" beinhalten. Dabei werden die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung teilweise übernommen, gewöhnlich bis 1 Promille der Versicherungssumme pro Tag (also wenn die Versicherungssumme 50.000 EUR beträgt, werden pro Tag max. 50 EUR bezahlt), maximal für 100 Tage.

Außerdem spart der Mieter ja die Miete, die er sonst zahlen müsste.

Die Maklercourtage zahlt auch der, der die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt.

Das gilt jetzt alles für den Fall, dass keiner gefunden wird, der an dem Brand schuld ist.

Grüße, Mogli


Zuletzt bearbeitet von Mogli am 19.01.05, 11:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

besser kann man es fast nicht erklären Smilie
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silio
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. Das hat mir echt weitergeholfen.
Gruß und schönen Tag
Silio
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