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Verfasst am: 23.01.08, 17:45 Titel: Internetversand kommt in Lieferverzug kann ich Abmahnen?
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem. Am 16.1.08 bestellte ich einen Fernseher über einen Internetversandhändler. Laut der Beschreibung ist beim Artikel folgender Text zu lesen: Der Artikel ist nicht am Lager: Die Lieferung wurde bestätigt, Wareneingangstermin ca.: 18.01.2008**. Bei den Sternchen ist folgendes zu lesen: ** Die Statusinformationen sind unverbindlich.
Mir stellt sich die Frage, ob ich als Private Person die möglichkeit habe, diesen Händler Abzumahnen z.B. in Form einer Mahnung. Meiner Meinung nach ist dieser Termin verbindlich. Laut einer Aussage aus dem Internet ist es nach Abmahnung möglich den Artikel bei nicht Lieferung bei einem anderen Händler zu erwerben und dann den Unterschiedsbetrag von diesem in Lieferverzug gekommenen Händler heraus zu fordern. Ist das Richtig?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.01.08, 18:41 Titel:
Zunächst sollte man "Mahnung" (Fristsetzung zur Lieferung) und "Abmahnung" (Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) nicht durcheinander werfen. Zu letzterem ist ein Endkunde hier gar nicht aktivlegitimiert.
Der K kann dem VK natürlich eine angemessene Lieferfrist setzen und bei Verzug entsprechende Schritte einleiten. Unverbindliche Angaben sind natürlich immer etwas schwer durchzusetzen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 23.01.08, 18:49 Titel: Welche schritte sind in Folge einer Mahnung möglich?
Danke für sie schnelle Antwort.
Könnte mir jemand mitteilen, wie es denn mit weiteren Schritten aussieht? Welche Schritte sind nach einer Mahnung möglich? Welche Fristgilt als angemessen?
Verfasst am: 23.01.08, 21:14 Titel: Re: Internetversand kommt in Lieferverzug kann ich Abmahnen?
poelershop hat folgendes geschrieben::
Wareneingangstermin ca.: 18.01.2008**. Bei den Sternchen ist folgendes zu lesen: ** Die Statusinformationen sind unverbindlich.
Meiner Meinung nach ist dieser Termin verbindlich.
Ich kann da beim besten Willen nichts verbindliches, geschweige denn einen Fixtermin sehen _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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