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Plakatierverordnung

 
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Pesth
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 19:11    Titel: Plakatierverordnung Antworten mit Zitat

Hallo,
in der Suchfunktion habe ich hierzu leider nicht gefunden.
In diversen Städten (zumindest in Bayern) gibt es ja sogenannte Plakatierverordnungen, die vorschreiben wer und wann Plakate aufstellen darf. Soweit so gut. Allerdings enthält unsere Plakatierverordnung (Stadt in Bayern) einen Paragraphen, der besagt, daß größere Parteien mehr Plakate aufstellen dürfen als kleinere.
----------------------Schnipp--------------------------------
Außerdem werden in den in Buchstabe a genannten Zeiträumen bei kleinen Parteien je 10 Dreieck- oder 20 Einzelständer, bei großen Parteien je 50 Dreieck- oder 100 Einzelständer erlaubt, mindestens darf jede Partei jedoch 5 % der sich errechnenden Werbeständer aufstellen. Als große Parteien zählen die Parteien, die im jeweils zu wählenden Gremium nach der letzten Wahl mindestens 25 % der zu besetzenden Sitze hatten. In Kreuzungsbereichen darf jede Partei unabhängig von ihrer Größe jeweils nur einen Dreieckständer oder einen Einzelständer aufstellen.
----------------------Schnipp--------------------------------

Ich denke als wir sind zwar im königlichen Bayern und unterliegen damit einer quasi Monarchie Sehr glücklich , aber ist soetwas rechtlich heutzutage noch zulässig? Hat jemand evtl. schon Erfahrungen mit ähnlichen Ausführungen?
Wie ist die Rechtslage?

Danke

Markus
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

erscheint mir zwar auch denkwürdig aber bei der fernsehwerbung ist das doch meins wissens ähnlich.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in diesem Link

http://www.jetzt-reden-sie.de/workspace/upload/SondernutzungWahlplakate_2006.pdf

ist der Sachverhalt mit Urteilsangaben gut dargestellt.
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