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Zusammengeschlagen

 
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bl!zzard
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 23:08    Titel: Zusammengeschlagen Antworten mit Zitat

Hallo,

Also es war wie folgt.

Ich war mit ein paar freunden in einer disco.
Im club hat mich erner pruvoziert und immer geschuppt. Dann hat er mein Basecap aufs DJ Pult geschmissen. Daraufhin wurde der und ich aus der disco rausgehaun.
Aber meine Jacke hing noch in der Gadarobe und ich wollte die ham. Daraufhin hab ich ne weile mit den Türstehern geredet aber die wollten mich nicht meine Jacke holn lassen.
Ich war natürlich wütend und hab die Tür zugeschmissen. Einer der türsteher hat die tür angeblich an die nase bekommen. (hat der bei der Polizei ausgesagt)
Daraufhin hat der mir mehrmals ins gesicht geschlagen und auch noch weiter gemacht als ich schon mit dem gesicht zur Wand stand.

Ein Zahn ist bei mir nach innen gebogen wesen. Vorge woche wurde auch eine Wurzelbehandlung gemacht so das der nerv aus dem zahn entfernt wurde.
Auf jeden fall hat dann halt einer meiner freunde die polizei geholt. Ich hab den die geschicht halt so erzählt. Darauf hin durfte ich noch blasen (1,7promille).
Er hat ausgesagt ich hab schon den ganzen abend stress gemacht was aber garnich so war. Ich wollte halt nur meine jacke haben weil ich heim laufen wollte.

Darf der mich deswegen zusammen schlagen?

Wie sieht da die rechtslage aus?

Danke schon mal.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.01.08, 09:16    Titel: Re: Zusammengeschlagen Antworten mit Zitat

bl!zzard hat folgendes geschrieben::

Wie sieht da die rechtslage aus?


Möglicherweise:
Körperverletzung
vielleicht auch
gefährliche Körperverletzung

evtl. greift hier auch die Notwehr
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bl!zzard
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mhh auch wenn er mehrmals zugeschlagen hat?(ca. 5-7mal) und ich mich dabei garnich gewehrt hab sondern nur weggedreht?

Achja er hat glaube ich auch gesagt das ich ihm die tür absichtlich rangehaun habe.
was ist wenn ich nicht beweisenb kann das es keine absicht war?
Ich meine die türsteher halten ja eh zusammen.

edit\\ Ich hab den ja nun angezeigt. Was ist wenn es z.b als notwehr durchgeht? Muss ich dann das ganze verfahren bezahlen?

MFG
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

bl!zzard hat folgendes geschrieben::

edit\\ Ich hab den ja nun angezeigt. Was ist wenn es z.b als notwehr durchgeht? Muss ich dann das ganze verfahren bezahlen?


"Die Erstattung einer Strafanzeige ist kostenfrei.

Lediglich im Fall einer vorsätzlich oder leichtfertig erstatteten unwahren Anzeige können dem Anzeigeerstatter die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen auferlegt werden. Im Fall einer wider besseres Wissen erstatteten Anzeige setzt er sich darüber hinaus der Gefahr der eigenen Strafverfolgung aus." --> www.sta-hanau.justiz.hessen.de/C1256D52002878C7/vwContentFrame/W25JPKQS446JUSZDE
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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bl!zzard
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

OK danke.

und wie sieht das jetzt bei mir aus?
Ich mein er hat mich ja nun mehrmals geschlagen... das kann er nicht leugnen. also gehe ich davon aus das es eine berechtigte anzeige ist. oder?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.01.08, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte sie ausdrücklich darum bitten, die Forenregeln zu lesen.
Eine konkrete Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Daher wurde ihnen bisher nur sehr allgemein und mit Gesetzen/ Gesetzesauszügen geantwortet.
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bl!zzard
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir wenigsten jemand noch schnell eine frage beantworten?

Ich hab heute ne Vorladung bekommen zur Polizei.

Als vorliegende Sache ist angegeben

Körperverletzung
gegen XXXX XXXX (türsteher)

Heist das er hat mich angezeigt?
Oder ist damit gemeint das die anzeige gegen den gerichtet ist??

Beamtendeutsch.....

MFG
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Doc_Schnaggls
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Körperverletzung
gegen XXXX XXXX (türsteher)


Hervorhebung durch mich

Da würde ich doch annehmen, dass der werte Herr XXXX XXXX ebenfalls Anzeige erstattet hat.
_________________
Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
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bl!zzard
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ohh das is natürlich scheisse.

Nur frag ich mich warum ich da noch keine post bekommen hab das ich den angezeigt hab!
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.01.08, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Doc_Schnaggls hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Körperverletzung
gegen XXXX XXXX (türsteher)


Hervorhebung durch mich

Da würde ich doch annehmen, dass der werte Herr XXXX XXXX ebenfalls Anzeige erstattet hat.

Sehe ich anders!
Sonst würde da
Zitat:
Köperverletzung z.n. (zum Nachteil) von xxxx xxxx (Türsteher)

stehen.
In diesem Fall sieht es so aus, als ob gegen den Türsteher ein Verfahren läuft.
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bl!zzard
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast recht!
Ich war gestern mal auf der polizei. Also die anzeige ist gegen den türsteher gerichtet!
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