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recht.de :: Thema anzeigen - Abfindung vom Arbeitgeber.Wird das mit der Rente verrechnet?
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Abfindung vom Arbeitgeber.Wird das mit der Rente verrechnet?

 
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Katrin
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 14:23    Titel: Abfindung vom Arbeitgeber.Wird das mit der Rente verrechnet? Antworten mit Zitat

Hallo....

durch Krankheit beziehe ich seit kurzem die volle Erwerbsminderungsrente. Ursprünglich hatte ich die Teilerwerbsminderungsrente beantragt. Die BFA hat mir aber die volle Rente gegeben. Noch stehe ich im Arbeitsvertrag...bin aber seit einem Jahr krank und jetzt Renter. Ursprünglich wollte ich Widerspruch gegen die volle Rente einlegen und die Teilrente nehmen und 5 Std. arbeiten gehen. Mein Arbeitgeber war aber damit nicht einverstanden. Die Sache ging zum Anwalt... und nun stand ich vor der Entscheidung... Gericht und Teilzeitarbeitsplatz durchboxen oder gegen Abfindung Aufhebungsvertrag. Sicherlich hätte ich vor Gericht gewonnen, aber lustig wäre es dort nicht mehr gewesen. Also kein Widerspruch gegen die volle Rente und Abfindung. Jetzt meine Frage....... momentan bin ich derzeitig mal wieder nicht in der Lage, mir etwas zu meiner Rente dazu zu verdienen, da ich einen neuen Krankheitsschub habe. Die Rente ist auch minimal... Werden mir die 6000 Euro (so hoch wäre die Abfindung) dann mit der Rente verrechnet? Hätte ich dann überhaupt nichts mit gewonnen, außer das der Job weg ist. Würde mit der Rente auch sonst überhaupt nicht hinkommen....und könnte somit wenigstens die nächsten Monate rumbekommen.

Hoffe, es kann mir jemand dazu etwas sagen.

Grüße

Katrin
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 09:40    Titel: Re: Abfindung vom Arbeitgeber.Wird das mit der Rente verrech Antworten mit Zitat

Abfindungen sind i.d.R. kein Arbeitsentgelt und damit rentenunschädlich.
Was Arbeitsentgelt ist, ist im § 14 SGB IV geregelt.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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