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Verfasst am: 27.09.04, 14:23 Titel: Abfindung vom Arbeitgeber.Wird das mit der Rente verrechnet?
Hallo....
durch Krankheit beziehe ich seit kurzem die volle Erwerbsminderungsrente. Ursprünglich hatte ich die Teilerwerbsminderungsrente beantragt. Die BFA hat mir aber die volle Rente gegeben. Noch stehe ich im Arbeitsvertrag...bin aber seit einem Jahr krank und jetzt Renter. Ursprünglich wollte ich Widerspruch gegen die volle Rente einlegen und die Teilrente nehmen und 5 Std. arbeiten gehen. Mein Arbeitgeber war aber damit nicht einverstanden. Die Sache ging zum Anwalt... und nun stand ich vor der Entscheidung... Gericht und Teilzeitarbeitsplatz durchboxen oder gegen Abfindung Aufhebungsvertrag. Sicherlich hätte ich vor Gericht gewonnen, aber lustig wäre es dort nicht mehr gewesen. Also kein Widerspruch gegen die volle Rente und Abfindung. Jetzt meine Frage....... momentan bin ich derzeitig mal wieder nicht in der Lage, mir etwas zu meiner Rente dazu zu verdienen, da ich einen neuen Krankheitsschub habe. Die Rente ist auch minimal... Werden mir die 6000 Euro (so hoch wäre die Abfindung) dann mit der Rente verrechnet? Hätte ich dann überhaupt nichts mit gewonnen, außer das der Job weg ist. Würde mit der Rente auch sonst überhaupt nicht hinkommen....und könnte somit wenigstens die nächsten Monate rumbekommen.
Verfasst am: 28.09.04, 09:40 Titel: Re: Abfindung vom Arbeitgeber.Wird das mit der Rente verrech
Abfindungen sind i.d.R. kein Arbeitsentgelt und damit rentenunschädlich.
Was Arbeitsentgelt ist, ist im § 14 SGB IV geregelt. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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