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Hallo allerseits,
ich habe da einen Bekannten, der ein "kleines Problem" hat, und ich möchte mich für ihn über die Rechtslage informieren.
Er ist ein Einwanderer (seit über 20 Jahren) und ist schon seit längerem deutscher Staatsangehörigkeit. Als er damals kam, erzählte er mir, hat er von seinen Verwandten geraten bekommen sich als möglichst jung auszugeben, da er davon profitiere. Er hat es tatsächlich geschafft, sich um die 8 Jahre jünger auszugeben.
Nach einigen Jahren, nachdem er sich eingelebt hatte, ist ihm aufgefallen, dass es doch keine so gute Idee war. Seine Verwandten sagten, "dass sie sich wohl geirrt hatten". Aber da er sich noch gesund und jung fühlte, hatte er sich entschieden den evtl. Problemen aus dem Weg zu gehen und die falsche Altersangabe beizubehalten.
Heute, etwa 20 Jahre nach seiner Einwanderung, hat er gesundheitliche Probleme. Er würde gerne sein Alter korrigieren, befürchtet jedoch rechtliche Folgen.
Wie ist die Rechtslage?[/i]
das Modell lautet also: Erst einmal 8 Jahre länger Kindergeld kassieren und dann 8 Jahre früher in Rente
Der Standesbeamte kann falsche Eintragungen nach § 46a Personenstandsgesetz "auf Grund öffentlicher Urkunden oder auf Grund eigener Ermittlungen" korrigieren.
Wenn also die Geburtsurkunde vorgelegt wird, sollte das kein Problem sein. Wenn ich als Standesbeamter jedoch die Geschichte "damals habe ich gelogen, aber jetzt sage ich bestimmt die Wahrheit" hören würde, würde ich eher an die Richtigkeit der damaligen Aussage glauben.
Nach § 47 Personenstandsgesetz kann bei solchen Zweifeln nur ein Gericht entscheiden.
Abgesehen davon ist es natürlich auch nicht zulässig, falsche Angaben zu machen.
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