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Jemand hat in Sachsen die 12. Klasse und die 13. Klasse beendet, jedoch die Abiturprüfung nicht bestanden. Es sind Abgangszeugnisse vorhanden.
Anschließend wurde eine Ausbildung zur Justizfachangestellten in Baden-Württemberg begonnen, die bald fertig ist. Nun wird ein Studium an einer Privathochschule in Baden-Württemberg mit dem Abschluss Bachelor of Sciences angestrebt.
-> Reicht das Beenden der 12. Klasse mit anschließender praktischen Tätigkeit (Ausbildung) aus, um die Fachhochschulzugangsberechtigung zu besitzen, oder sind noch weitere Schritte nötig?
-> Wenn ein Zeugnis erteilt werden könnte, in welchem Bundesland müsste man diese holen bzw. welche Anlaufstelle würde diese Ausstellen (Regierungspräsidium? Alte Schule?)?
Jemand hat in Sachsen die 12. Klasse und die 13. Klasse beendet, jedoch die Abiturprüfung nicht bestanden. Es sind Abgangszeugnisse vorhanden.
Anschließend wurde eine Ausbildung zur Justizfachangestellten in Baden-Württemberg begonnen, die bald fertig ist. Nun wird ein Studium an einer Privathochschule in Baden-Württemberg mit dem Abschluss Bachelor of Sciences angestrebt.
-> Reicht das Beenden der 12. Klasse mit anschließender praktischen Tätigkeit (Ausbildung) aus, um die Fachhochschulzugangsberechtigung zu besitzen, oder sind noch weitere Schritte nötig?
Normalerweise schon. Viele Fachhochschulen haben jedoch noch interne "Zugangsbeschränkungen". Diese erfragt man am Besten an der Fachhochschule selbst.
Zitat:
-> Wenn ein Zeugnis erteilt werden könnte, in welchem Bundesland müsste man diese holen bzw. welche Anlaufstelle würde diese Ausstellen (Regierungspräsidium? Alte Schule?)?
Es sind doch Abgangszeugnisse vorhanden. Etwas anderes wird man von der "alten Schule" auch im zweiten Anlauf nicht bekommen. Das Zeugnis für die Ausbildung kommt von Berufsschule/Handwerkskammer/IHK oder wer auch immer für die Ausbildung zuständig ist.
Zitat:
Wie ist die Rechtslage?
Meist eindeutig - und am Besten bei der angestrebten FH zu erfragen. Dafür haben die Studienberater, Studentensekretariate, Immatrikulationsstellen etc. (heißt überall anders). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Studienberater, Studentensekretariate, Immatrikulationsstellen: Genau, die haben diese ganzen Leute. Und sie strotzen vor Inkompetenz! "Person A" war bei verschiedensten Studienberatern und und auch im Sekretariat. Aber eins muss man den ganzen Menschen nachsehen: Sie können ja nicht alls wissen, wie man das Zeugnis der Fachholschulzugangsberechtigung (FHSZB) erlangt. Und genau dieses ist Pflicht zur Immatrikulation. Die Abgangzeugnisse sind nicht ausreichend, da es landesspezifisch unterschiedlich gehandhabt wird, ob und wenn ja, wann man diese FHSZB erhält. Nur bin ich in eben durch diese unterschiedliche Handhabung sehr verunsichert. Fakt ist: Die Zeugnisse bis 13 Halbjahr 1 sind da, das Ausbildungszeugnis auch bald, aber dies reicht nicht aus.
zu den Zugangsberechtigungen der Fachhochschulen: Abgesehen von denen! Es ist egal, ob die Hochschulen nach der Bewerbung noch interne Punktesysteme haben oder nach Schnitt zulassen oder alle zulassen, die Grundvoraussetzung für den BSc ist immmer gleich:
1) Abitur
oder
2) FHSZB
oder
3) Realschule + Ausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung (NICHT in allen Bundesländern möglich).
Da Person A aber nicht 3 Jahre warten möchte, und man in Sachsen die FHSZB bekommen kann, wenn man 12 Jahre Gymnasium hat sowie mindestens 9 Monate Praxis hat, müsste es doch nun irgendwie möglich sein diese zu beschaffen! Nur bin ich mit meinem Latein am Ende, denn
a) ich habe so etwas noch nie gemacht
b) ich wüsste nicht wo man das Zeugnis beantragen kann und keine kann es mir sagen
c) durch das Länderwirrwarr (Schule in Sachsen und Ausbildung in BaWü) weiß ich erst recht nicht wo.
Da Person A aber nicht 3 Jahre warten möchte, und man in Sachsen die FHSZB bekommen kann, wenn man 12 Jahre Gymnasium hat sowie mindestens 9 Monate Praxis hat, müsste es doch nun irgendwie möglich sein diese zu beschaffen!
Das sächsische Staatsministerium macht auf seiner Seite aber andere Angaben. Die "Frage an den Bürgerbeauftragten" Nr. 6018 [Link] wurde dort folgendermaßen beantwortet:
Zitat:
Nicht anerkannt wird in Sachsen, wenn die Fachhochschulreife - wie z.B. auch in NRW üblich - nach einer unvollständigen gymnasialen Ausbildung (Verlassen des Gymnasiums ohne Abitur) und eventuell nach einem anschließenden Praktikum erworben wurde. Auf entsprechenden Zeugnissen steht auch, in welchen Bundesländern diese Art Fachhochschulreife anerkannt wird.
Sollte Ihr Zeugnis nach sächsischen Kriterien (wie oben beschrieben) anerkennungsfähig sein, setzen Sie sich bitte mit Frau Ulrike Reinsch, Tel.: 0351/564 2931, ulrike.reinsch@smk.sachsen.de oder mit Herrn Jürgen Günter, Tel.: 0351/564 2935, juergen.guenter@smk.sachsen.de, in Verbindung, um die Anerkennungsmodalitäten zu klären.
Vielleicht helfen Dir die Tel.-Nrn. dort ja weiter. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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