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Hallo!
Ich habe eine Frage, wie so ein Ablauf funktioniert, wenn man jetzt zu diesem Fall, den ich gleich beschreibe, das Kind adoptieren möchte.
Dies ist nur ein beispiel und nicht Realität!
Gabi ist alleinstehend. Seit der Geburt kümmert sie sich immer wieder um den Sohn ihrer alleinerziehenden guten Freunden Rita.
Diese verstirbt plötzlich aufgrund eines Unfalls.
Nun stellt sich die Frage, wie kann Gabi diesen Sohn adoptieren?
Ich weiß bis jetzt nur, dass man nach § 1741 die Zuverlässigkeit der Annahme prüfen sollte.
desweiteren ist das Mindestalter zu beachten (nach § 11743) und das Kind muss einwilligen §1746. Zudem muss die Wirkung der Annahme (§1754) berücksichtigt werden.
Wie ist die Rechtslage?
Danke für eure Hilfe.... lg ina
Nun stellt sich die Frage, wie kann Gabi diesen Sohn adoptieren?
Söhne haben meist auch Väter. Hat der ein Sorgerecht? Hat Rita ein Testament hinterlassen, wer sich um ihren Sohn kümmern soll?
Mal ein Schuss ins Blaue: Zuständig ist das Vormundschaftsgericht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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