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Verfasst am: 31.12.07, 13:09 Titel: Pauschalisierter Schadensersatz in den AGB - Rücksendung SIM
Hallo,
Firma X führt in ihren AGB einen pauschalisierten Schadenersatz von fast 30€ an falls die SIM Karte bei Vertragsende nicht fristgerecht (binnen 3 Wochen) an Firma X zurück versendet wird.
Kunde A ist von diesem Passus betroffen da er die Rücksendung schlichtweg verpennt hat. Nun ruft er bei Firma X an und hofft darauf dass die Firma Kulant ist wenn die Karte etwas später zurück geschickt wird.
Am Telefon erfährt er dann von einem Mitarbeiter der Firma X, dass die SIM Karten welche zurück geschickt werden sollen umgehend vernichtet und entsorgt werden. Die SIM Karten würden in keinem Fall wieder verwendet werden, da dies viel zu teuer sei (Löschung der Daten des vorhergehenden Besitzers, Aufbereitung, ...).
Für Kunden A hat sich dieses Thema also schon erledigt, denn er wird die Lastschrift sofort stornieren und unter Verweis auf §309 Nr. 5 BGB Widerspruch gegen die Erhebung dieses pauschalisierten Schadensersatzes einlegen.
Die Firma X wird sich, davon ist ja auszugehen, wie folgt verhalten:
Sie wird aus Kulanz und ohne Anerkennung rechtlicher Verpflichtungen von der Erhebung des Schadensersates absehen und zudem versuchen Kunden A dazu zu bringen eine Stillschweigensvereinbarung zu unterzeichnen.
Nun meine Frage:
Wie kann Kunde A in so einem Fall vorgehen, wenn er nicht will, dass Firma X durch die Erhebung des Schadensersatzes weiterhin die Kunden übers Ohr haut?
Wie durch die Aussage des Mitarbeiters von Firma X ja belegt wurde entsteht der Firma durch die nicht Rücksendung der SIM Karten ja niemals ein wirtschaftlicher Schaden. Somit wird im Grunde bei jedem Kunden ein Schadenersatz eingefordert auf den gar kein Rechtsanspruch besteht.
Wäre es sogar möglich Strafanzeige gegen diese Firma zu stellen?
Oder gibt es über zivilrechtlichem Wege möglichkeiten (auch nach der Anerkennung der Kulanz).
Darf der Kunde A das Kulanzangebot ablehnen so lange die Vereinbarung zum Stillschweigen damit einher geht?
Wie ist die Rechtslage? Welche Mittel gibt es in unserem Rechtssystem?
A kann die schlechte Klausel bei der Berbraucherzentrale melden. Wäre super, wenn die Aussage des Mitarbeiters nachgewiesen werden könnte. Muss aber nicht sein. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Die Verbraucherzentralen wollen ja leider Geld sehen bevor sie aktiv werden, zumindest kann ich das dem Internetauftritt entnehmen.
Die Aussage des Mitarbeiters könnte A ja zumindest dadurch "nachweisen" dass er sich den Namen notiert.
Wie ist eigentlich die Rechtslage im Strafrecht? Sind solche Probleme generell Bestandteil des Zivilrechts oder könnten derartige Klauseln in den AGB auch strafrechtlich relevant sein?
Von meinem persönlichen Rechtsempfinden her liegt hier ja ein glatter Betrug vor.
Verbraucherzentralen wollen Geld für Rechtsberatung o.a. Wenn man keine benötigt und nur so eine Meldung hat, dann müssten sie eigentlich tätig werden. Sie sind ja u.a. dafür da.
Strafrechtlich kann man keine Firma verfolgen, sondern man muss eine bestimmte Person finden. Wenn man eine Person findet, die diese Klausel in die AGB reingeschrieben hat, um der Firma durch Täuschung der Verbraucher einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, dann könnte das strafrechtlich relevant sein. Ich weiß aber nicht, ob eine AGB-Klausel als Täuschungshandlung angesehen werden kann... _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Firma X besteht fürs erste weiter auf ihren Forderungen und hat die erste Mahnung geschickt.
Der nächste Schritt ist nun also ein Brief in dem die Situation aus Sicht des Kunden nocheinmal deutlich geschildert wird.
Mit Verweis auf § 309 BGB.
Wie ist eigentlich der normale Ablauf in solchen Fällen. Ab wann werden Rechtsmittel nötig, bzw. ab wann können sie ergriffen werden.
Wenn der Kunde jetzt z.B. direkt diesen Fall mit einem Anwalt besprechen würde, dürfte er dann die Kosten dafür direkt der Firma X in Rechnung stellen? Oder ist dies erst rechtens wenn ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird?
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