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Verfasst am: 24.01.08, 17:05 Titel: doppelt gelieferte Ware behalten?
Hallo,
dürfte der Käufer die Ware in folgendem Fall behalten? Ist er verpflichtet etwas zu tun (Mitteilung an den Verkäufer)?
Bestellung bei einem Internethändler. Dieser Liefert lange nicht und K fragt nach. V sagt, die ware sei nicht lieferbar und macht Alternativangebote. Eines davon nimmt K wahr. Die Alternativware wird geliefert. Später erhält K weitere Ware, die nicht extra bezahlt und bestellt wurde. Es handelt sich nicht um exakt die gleiche Ware (anderer Hersteller).
Meiner Meinung nach dürfte dem Käufer über kurz oder lang eine Rechnung für die Ware ins Haus flattern, spätestens wenn der Verkäufer im Rahmen einer Inventur die Fehlmenge feststellt.
Als Käufer würde ich die Ware unfrei mit dem Vermerk "Doppellieferung" zurücksenden. _________________ Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
Meiner Meinung nach dürfte dem Käufer über kurz oder lang eine Rechnung für die Ware ins Haus flattern, spätestens wenn der Verkäufer im Rahmen einer Inventur die Fehlmenge feststellt.
Als Käufer würde ich die Ware unfrei mit dem Vermerk "Doppellieferung" zurücksenden.
Ich denke zumindestens, daß hier für eine Ware schon der 241a BGB zutrifft, deswegen eine Rechnung nicht zulässig sein dürfte. Ein Herausgabeanspruch hat der Händler aber trotzdem. Nur nicht, daß ihm der Kunde die Ware bezahlt. _________________ Geist ist Geil!
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