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Wir haben hier ja schon einen Tread, der sich mit der Nationalhymne, insbesondere auch in Verbindung mit dem RTL-Dschungelcamp befasst --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=137095
In den letzten Tagen wurde in vielen Medien ausführlich darüber berichtet.
Weniger bekannt dürfte sein, daß an dem Holocaust-Gedenktag (27. Januar - Tag der Befreiung von Auschwitz durch die Rote Armee) 2008 ein Faschingszug durch München ziehen wird und an diesem Tag in Köln rund 30 Karnevalssitzungen stattfinden werden.
Am 3. Januar 1996 proklamierte Bundespräsident Roman Herzog den 27. Januar in Erinnerung an den nationalsozialistischen Rassenwahn und den Völkermord, zum nationalen Holocaust-Gedenktag: „Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen". (Proklamation des Bundespräsidenten, Roman Herzog) Die Vereinten Nationen erklärten in der 42. Generalversammlung am 01.11.2005, den 27. Januar zum internationalen Gedenktag zu Ehren der Opfer des Holocaust. --> www.zentralratdjuden.de/de/article/1517.html
Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu, das dass "Nebeneinander von staatlich-kollektivem Schuldgedenken und bestehender Kultur ... ertragen werden (muss)" --> www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/520/154123/
Das kann man so begründen, aber wie begründet man dann, daß in Bayern (genauso wie in anderen Bundeländern) z.B., der Volkstrauertag, der Totensonntag oder der Buß- und Bettag als sog. stille Tage festgelegt wurden, an denen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten sind --> www.stmi.bayern.de/buerger/staat/feiertage/
Auch diese Tage fallen in die Karnevalssaison, die am 11.11. eines jeden Jahres beginnt. Krrnevalistische Veranstaltungen sind dann jedoch nicht möglich.
Mir scheint da doch eine Diskrepanz zu bestehen. Gibt es "gewünschte" Gedenktage, die besonders geschützt werden, und "unerwünschte" Gedenktage, die zwar da und denen in - nicht ernst gemeinten ? - Sonntagsreden gehuldigt wird.
Und eine Diskrepanz zu der Aufregung um einen Hitlergruß (und dem Absingen eines Teils eines nicht verbotenen Liedes) eines vielleicht nicht überdurchschnittlich intelligenten B-Promis. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
ich glaube, dass die Antwort schlicht in der zeitlichen Reihenfolge liegt.
Die Tradition der "stillen Tage" ist die älteste. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber sie dem (von mir nicht wahrgenommenen) eventuellen Wunsch von Karnevalisten, an diesem Tag zu feiern, vorgezogen.
Die Tradition der Karnevalsumzüge ist wiederum viel älter, als die des nationalen Holocaust-Gedenktags.
Abgesehen davon, sehe ich keine direkte Konkurrenz. Die Formen des Gedenkens am Holocaust-Gedenktag kollidieren doch nicht mit den Karnevalsumzügen. Es war doch auch in den vergangenen Jahren nicht üblich, analog der "stillen Tage" Vergnügungsveranstaltungen (Diskos, Jahrmärkte o.ä.) zu untersagen.
2. als Nachkomme einer ungarisch-jüdischen Familie, die in Auschwitz mehr als reichlich dezimiert wurde
Ich glaube nicht, dass in München und im Rheinland am 27.01. mehr oder weniger bewusst der Gedenktag an die Auschwitz-Befreiung ignoriert wurde. Dummerweise fiel dieses Jahr der Karnevalssonntag auf den 27.01. (was für die diesjährige Session übrigens extrem früh war) und die Durchführung der Züge am Karnevalssonntag in vielen rheinischen Stadtteilen schon deswegen eine uralte Tradition, weil am Rosenmonatg die Züge in den dazugehörigen großen Städten stattfinden. Das ist ganz einfach, damit hier keine Konkurrenz aufkommt und damit so manche Gruppe, die am Sonntag mitläuft, auch am Rosenmontag im zentralen Zug mitlaufen kann.
Die zeitliche Lage der letzten 5 Karnevalstage (also der tollen Tage) ist nicht willkürlich festgelegt, sondern abhängig vom römisch-katholischen Kirchenkalender und insbesondere der zeitlichen Lage des Osterfestes und der hier vorangehenden Fastenzeit - diese wird nämlich mit Aschermittwoch eingeläutet (die Bezeichnung Karneval kommt nicht umsonst vom lateinischen carne vale [Fleisch! Lebe wohl!]; das Flerisch ist hier durchaus in mehrfacher Bedeutung zu sehen und auch im Zusammenhang mit viel Kölsch ).
Bei den benannten stillen Tagen verhält es sich anders: die leigen zeitlich - ebenso, wie die Sessionseröffnung am 11.11. - stets gleich und sind entsprechend planbar. Daher wird man an diesen Tagen auch keine Karnevalssitzungen haben
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