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Gilt für die Polizei eine Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit
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Christian83
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.02.08, 22:24    Titel: Gilt für die Polizei eine Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit Antworten mit Zitat

Ich schreibe gerade an meiner Diplomarbeit und stieß immer wieder auf Formulierungen, dass die Polizei die Medien/ die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß informieren soll. Ist das eine Art Goodwill-Ansatz, oder ist die Polizei dazu direkt verpflichtet. Und wenn ja, wo genau ist das geregelt?
Interessant wäre dann auch, welche Konsequenzen Verletzungen einer solchen Pflicht haben könnten und wieweit die Ausrede Fahrlässigkeit gilt...
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Der Jurist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 15.02.08, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=category&sectionid=4&id=14&Itemid=26

z. B Pressegesetz Berlin oder Ba-Wü § 4
_________________
Der Jurist
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.02.08, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

@Der Jurist:
In diesen Gesetzen geht es offensichtlich um die Pflicht der Presse wahrheitsgemäß zu berichten.
Ich glaube dem TE ging es darum, ob die Polizei die Presse wahrheitsgemäß informieren muss. Nicht darum ob die Presse für den Bürger wahrheitsgemäß berichten muss.
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Christian83
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.02.08, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Jaja, so oder so ähnlich hab ich das auch noch in anderen Landespressegesetzen (z.B. NRW) gefunden. Aber leitet sich daraus auch eine Verpflichtung zur Wahrheit ab?

Ich las nämlich gerade im "Deutschen Polizeiblatt" - Ausgabe "Polizei und Medien" vom März 1996 folgenden vielsagenden Satz:
[quote]Einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit erfordert ehrlichen Umgang miteinander. Gezielte Fehlinformationen haben absoluten Ausnahmecharakter (Bsp: Denkbar zur Rettung von Menschenleben bei einer Geiselnahme).[/quote]

Naja, und wo Fehlinformationen inzwischen noch denkbar (und ausführbar) waren, wurde im Nachklapp der Berichterstattung zum G8-Gipfel und den Gegenprotesten ja Stück für Stück aufgeklärt.

Mir scheint, dass die Landespressegesetze da ganz gern mal nach dem Motto "Auskünfte - na klar, aber von Wahrheit steht ja nix im Gesetz" ausgelegt werden.

Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass es dagegen kein Instrument des Rechtsstaats gibt. Das wäre ja doch etwas schauderlich...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.02.08, 13:07    Titel: Re: Gilt für die Polizei eine Verpflichtung zur Wahrhaftigke Antworten mit Zitat

Christian83 hat folgendes geschrieben::
... Diplomarbeit und stieß immer wieder auf Formulierungen, dass die Polizei die Medien/ die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß informieren soll. Ist das eine Art Goodwill-Ansatz, oder ist die Polizei dazu direkt verpflichtet. Und wenn ja, wo genau ist das geregelt?
...

Was ist Wahrheit? .... Und wer beurteilt, was Wahr ist? ... Und gegenüber der Presse - Wie weit darf die Wahrheit gehen?

Heißt Wahrheitsgemäß dass dies auch gleich die Wahrheit sein muß?
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Christian83
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.02.08, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Worüber und wann nicht informiert werden muss/darf bestimmen die LPGs (kürzt man die auch so ab? *g*) ja relativ eindeutig. Und dass es keine objektive Auslegung von reiner Wahrheit geben kann, ist mir - und der Literatur zum Thema - auch klar. Deswegen haben beispielsweise Nachrichtenagenturen meist ein "Streben nach Wahrheit/Objektivität" in ihren Codexes. Klar ist doch aber auch, was Wahrheit nicht ist - nämlich Falschinformation. Falschinformation ist aber auch Information - und da ist für mich die Lücke...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.02.08, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Was die "Vierte Gewalt" als Wahrheit versteht, deckt sich nicht immer mit dem Wahrheitsverständnis der "Zweiten Gewalt". Ebenso bedeutet die Pressefreiheit nicht, daß es eine Presseinformationspflicht der Behörden gibt. Schon häufig mußte ich im Kontakt zur Presse und den Medien feststellen, daß "meine" Wahrheit in den Medien als eine ganz andere Wahrheit dargestellt wurde. Unter dem Motto "Nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten" findet häufig eine Verdrehung der Wahrheit statt. Es geht dann nur noch um Auflage.

Christian83 hat folgendes geschrieben::
... dass die Polizei die Medien/ die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß informieren soll. ...

Wer ist eigentlich "die" Polizei? - Sicher ist dies nicht der einzelne Polizist. Dieser unterliegt nämlich dem öffentlichen Dienstrecht und hat über dienstliche Vorgänge Stillschweigen zu wahren. Dienstgeheimnisse darf er nicht in eigener Entscheidung weiter geben. Größere Kreis-/Polizeibehörden unterhalten - wie andere Behörden auch - eine Pressestelle. Ansonsten ist immer der jeweilige Behördenleiter Ansprechpartner der Presse.

Daher wäre die eigentliche Frage, wie wahrheitsmäßig muß die Pressestelle bzw. der Behördenleiter/die Behördenleiterin der Polizei die Medien/die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß zu informieren. Winken Der einzelne Polizist ist nämlich nicht die Polizei. Winken

Seit dem Gladbecker Geiseldrama wissen wir, daß auch die Pressefreiheit Menschenleben kosten kann.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 15.02.08, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Wenn es aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sinnvoll ist oder die Geheimhaltung dem entegegensteht, dann muss die Polizei überhaupt keine Auskunft geben!

Eben. Falschinformation im gleichen Atemzug mit Wahrheit zu erwähnen ist meiner Meinung nach nicht so ganz richtig.

Falschinformationen dienen nicht dazu, die Bevölkerung zu belügen, sondern um den Fahndungserfolg nicht zu gefährden.

 
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Shit happens
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich: Journalisten haben gegenüber Behörden einen Anspruch auf Auskunft, wenn es um die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse geht...

Quelle?
Und was passiert, wenn die Behörde dennoch keine Auskunft gibt? Wird die Behörde dann eingesperrt?

Zitat:
...Andererseits hat die Öffentlichkeit ein Recht auf Information

Quelle?
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Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

solange dieser Zustand von Anspruch und Wirklichkeit

Zitat:
Grundsätzlich sollte ein seriös arbeitender Journalist genau abwägen, ob er etwas veröffentlicht, oder ob nicht. Z. B. wenn es um ermittlungstaktische Informationen geht, deren Veöffentlichung Menschenleben gefährden / kosten könnten. (Anspruch)

Leider handeln einige Journalisten nach dem Motto: Reißerische Geschichte = Viel Geld. Verantwortung = 0 ( oft Wirklichkeit )


besteht, darf sich die Presse über das hier:


Zitat:
Grundsätzlich: Journalisten haben gegenüber Behörden einen Anspruch auf Auskunft, wenn es um die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse geht.

Aber oft: Keiner ist zuständig, es wird auf „schwebende Verfahren“ oder auf den Datenschutz verwiesen, oder mit der Frage „Warum wollen Sie das wissen?“ abgeschmettertt.


nicht grämen, denn das spiegelt nur das umgekehrte Verhältnis (Anspruch / Wirklichkeit) wider Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Der Jurist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Questor hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich: Journalisten haben gegenüber Behörden einen Anspruch auf Auskunft, wenn es um die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse geht...

Quelle? .....

Gelegentliches Lesen erhöht die Rechtskenntnis.

thomas26 hat folgendes geschrieben::
@Der Jurist:
In diesen Gesetzen geht es offensichtlich um die Pflicht der Presse wahrheitsgemäß zu berichten.
Ich glaube dem TE ging es darum, ob die Polizei die Presse wahrheitsgemäß informieren muss. Nicht darum ob die Presse für den Bürger wahrheitsgemäß berichten muss.

Nein. Es geht darum, dass eine Behörde gegenüber der Presse grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet ist. Das ist der Auskunftsanspruch. Seine Grenzen sind ebenfalls in der Vorschrift aufgezeigt.
Eine Verpflichtung zur Auskunft umfasst meines Erachtens auch die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Auskunft. Denn eine Fehlinformation ist keine Auskunft, sondern eine Lüge oder wie man es auch sonst bezeichnen möchte. Auskunft bedeutet die wahrheitsgemäße Darstellung eines vorliegenden Sachverhaltes; zumindest sollte die Auskunftsperson im Zeitpunkt der Auskunft davon überzeugt sein, dass die Auskunft dem tatsächlichen Sachverhalt entspricht.
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Der Jurist
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.02.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm...
§4 Abs. 2 Landespressegesetz NRW sagt:
Zitat:
Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit

1.durch sie die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder
2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder
3. ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzen würde oder
4. deren Umfang das zumutbare Maß überschreitet.

Somit ergeben sich wohl auch Gründe, dass nicht immer Auskunft erteilt werden muss.
Und wenn nun einer dieser Gründe zutrifft, kann es m.E. durchaus sinnvoll sein, anstelle von keiner Auskunft, eine falsche zu erteilen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich: Journalisten haben gegenüber Behörden einen Anspruch auf Auskunft, wenn es um die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse geht.
....

"Öffentliche Aufgabe" heißt eigentlich "behördliche Aufgabe", und diese Aufgabe hat die Presse nicht.
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Der Jurist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.10.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

"Öffentliche Aufgabe" heißt eigentlich "behördliche Aufgabe", und diese Aufgabe hat die Presse nicht.

Doch. Das ist die Vorstellung, dass die Presse als "vierte Gewalt" auch eine öffenliche Aufgabe hat, nämlich die Öffentlichkeit zu informieren.
vgl:
Zitat:
§ 3 Öffentliche Aufgabe der Presse. Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, daß sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.

in http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=29&Itemid=26
_________________
Der Jurist
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 18.02.08, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

thomas26 hat folgendes geschrieben::

...
Somit ergeben sich wohl auch Gründe, dass nicht immer Auskunft erteilt werden muss.
Und wenn nun einer dieser Gründe zutrifft, kann es m.E. durchaus sinnvoll sein, anstelle von keiner Auskunft, eine falsche zu erteilen.

Das ist m.E. nicht nur sinnvoll, sondern in den aufgezählten Ausnahmefällen auch zulässig. Denn es gibt in diesen Fällen ja kein Auskunftsrecht.

Zitat:
Gelegentliches Lesen erhöht die Rechtskenntnis.

Das stimmt! Verlegen
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