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angeblich Handy-Abo, aber nie geschlossen

 
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hannes22
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 19:37    Titel: angeblich Handy-Abo, aber nie geschlossen Antworten mit Zitat

Hallo,

habe ne spannende Sache, die ich mal erzählen wollte:

Nutze ein Prepaid Handy-Vertrag. Automatische Aufladung bei Unterschreitung von 5 € Guthaben.
Seit etwa März 2007 wird öfter abgebucht, obwohl sich das Telefonierverhalten nicht geändert hat. Keine weitere Besorgnis meinerseits, da es ja auch keine Einzelverbindungsnachweise bei diesem Typ Prepaid gibt.

Seit September kommen komische SMS, die ich für Werbemüll hielt und sofort gelöscht habe.
Nun bekomme ich einen Tipp: ruf mal einen bekannten Klingelton-Anbieter an; Du hast bestimmt nen Abo da.
Ich habe nie eins geschlosssen; rufe trotzdem an und: ich habe angeblich eins zu 2,99 €/Woche. ??????
Angeblich per Internet geschlossen. Ich versichere der Hotline, keine Bestätigung in irgendeiner Form erhalten zu haben. Das bestätigt die Hotline; es gab keine Bestätigung dieses Abos.
Es soll aber einfach per Internet von jedem (...."vielleicht von Ihrem Vorgänger...") bestellbar sein. Also ohne Bestätigung, AGB, etc. kann anscheinend jeder für jeden nur bei Kenntnis der Handynummer ein Abo bestellen...???
Sofortige Stornierung wird akzeptiert.
Dieses Gespräch hat ein Zeuge in voller Länge mitgehört.

Meine Reaktion: a) Sauer, b) Einschreiben /Rückschein mit ausführlicher Klarstellung und Aufforderung der Rückzahlung (kann leider nur in etwa vermuten, seit wann das abgebucht wird). Weiterhin Frist für 4 Wochen. Dann Androhung rechtlicher Schritte.

Wie ist die Rechtslage??

Danke!!
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wer Ansprüche aus einen Vertrag an eine Person stellt, muss diesen Vertrag auch beweisen.

Zudem gilt:

§ 812 BGB

(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.


Die lässt sich auch gerichtlich durchsetzen.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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