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Freundin Schwanger mit 14

 
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Hansganzi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 11:33    Titel: Freundin Schwanger mit 14 Antworten mit Zitat

Hallo leute ....

Hab ein problem ich erzähl es euch mal...

Ich habe vor 3 moanten eine 14 jährige kennengelernt und es ist mehr geworden und ist zur Geschlechstverkehr gekommen...

Wir vermuten das sie Schwanger ist ...

Ich bin 18 Jahre alt und wo wir Geschlechstverkehr hatten war ich noch 17...

Meine frage wäre:

1. Was würde jetzt mit mir passieren wenn sie Schwanger ist ?

2. Wenn ich sagen würde ich will für die beiden da sein wäre das ein plus punkt ?

3. Würde ich ins JVA kommen ?

4. Bin Ausländischer Mitbürger "Türkischer Staatsbürger mit Unbefristeter Aufenthalt) könnte ich Abgeschoben werden ?

5.Bin noch schüler und arbeite und habe ein gutes einkommen...

Ich freue mich um jede antwort und bitte keine fragen wieso weshalb warrum das wir es gemacht haben ....Bin am ende meiner nerven...


Mit freundlichen Grüßen

Hansganzi
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.08, 11:49    Titel: Re: Freundin Schwanger mit 14 Antworten mit Zitat

Hansganzi hat folgendes geschrieben::
1. Was würde jetzt mit mir passieren wenn sie Schwanger ist ?
Dann wirst Du Vater und musst Dich berechtigten kritscihen Fragen Deiner Umwelt aussetzen lassen
Zitat:
2. Wenn ich sagen würde ich will für die beiden da sein wäre das ein plus punkt ?
Es kommt drauf an zu wem Du das in welcher Intention sagst, ansonsten bist Du so oder so Mutter und Kind auf Jahre (Kind: jahrzehnte) verpflichtet
Zitat:
3. Würde ich ins JVA kommen ?
Unter den Voraussetzungen der §§ 174 bzw 182 StGB vielleicht.
Zitat:
4. Bin Ausländischer Mitbürger "Türkischer Staatsbürger mit Unbefristeter Aufenthalt) könnte ich Abgeschoben werden ?
Wenn die Verurteilung hoch genug ausfällt.... ansonsten empfehle ich die hiesige Suchfunktion, da sind hinreichend Antworten auf Abschiebefragen.
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 11:51    Titel: Re: Freundin Schwanger mit 14 Antworten mit Zitat

Hansganzi hat folgendes geschrieben::

Meine frage wäre:

1. Was würde jetzt mit mir passieren wenn sie Schwanger ist ?


Du würdest Vater werden, mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten...

Hansganzi hat folgendes geschrieben::

2. Wenn ich sagen würde ich will für die beiden da sein wäre das ein plus punkt ?


Bei der Mutter des Kindes sicherlich...

Hansganzi hat folgendes geschrieben::

3. Würde ich ins JVA kommen ?


Wurde Strafanzeige erstattet? Von wem? Und vorallem: Warum? Ich kann keinen Straftatbestand entdecken... Vater werden ist kein verbrechen Winken

Und da die Mutter zur "Tatzeit" 14, der Vater unter 18 war, greifen weder § 176 StGB, noch § 182 StGB.

Hansganzi hat folgendes geschrieben::

4. Bin Ausländischer Mitbürger "Türkischer Staatsbürger mit Unbefristeter Aufenthalt) könnte ich Abgeschoben werden ?


Weil Sie Vater werden? Wohl kaum... Cool

Hansganzi hat folgendes geschrieben::

5.Bin noch schüler und arbeite und habe ein gutes einkommen...


Das ist doch gut.

Hansganzi hat folgendes geschrieben::

Ich freue mich um jede antwort und bitte keine fragen wieso weshalb warrum das wir es gemacht haben ....Bin am ende meiner nerven...


Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen...


EDIT: Ex-Richter war schneller und hat sogar an den § 174 gedacht...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.08, 11:54    Titel: Re: Freundin Schwanger mit 14 Antworten mit Zitat

gotto hat folgendes geschrieben::
Und da die Mutter zur "Tatzeit" 14, der Vater unter 18 war, greifen weder ... noch § 182 StGB.
Verlegen ich brauch dringend ne Pause, das nenn ich mal Betriebsblindheit.... Verlegen
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 11:58    Titel: Re: Freundin Schwanger mit 14 Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
gotto hat folgendes geschrieben::
Und da die Mutter zur "Tatzeit" 14, der Vater unter 18 war, greifen weder ... noch § 182 StGB.
Verlegen ich brauch dringend ne Pause, das nenn ich mal Betriebsblindheit.... Verlegen


Na dann: MAHLZEIT! Cool Schöne Mittagspause, Herr Kollege... Winken
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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