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Verkauf eines Autos

 
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MTK-M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 19:22    Titel: Verkauf eines Autos Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Freund hat sein Auto verkauft, der Käufer hat eine Probefahrt gemacht und dadurch haben sie in dem Kauf vertrag geschrieben verkauft durch anschauen ..oder so ähnlich Geschockt
aber von Garantie steht nichts drin wurde nichts ausgemacht ..und jetzt nach einer Woche hat der Motor des verkauften Autos einen Motorschaden (vermütlich wegen falscher Nutzung etc. weil der Motor schon ein Jahr von dem Verkäufer gefahren wurde und im perfekten Zustand war..) und der Käufer verlangt sein Geld zurück...!
Ist der Verkäufer jetzt verpflichtet das Geld zurück zu erstatten???


...danke im voraus! Smilie

Edit: Im Vertrag steht: Gekauft, wie gesehen!
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Erstens muss geprüft werden, ob die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde und sich auch auf diesen Mangel bezieht.
Zweitens stellt sich die Frage, ob das Auto beim Kauf nachweisbar mangelhaft war.

Wenn die erste Antwort negativ ist und die zweite positiv, muss der Verkäufer nachbessern oder noch etwas machen. Sonst nicht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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