Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
vor einiger Zeit hat jemand bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Handyvertrag ersteigert (bzw. Sofort gekauft). Als monatliche Grundgebühr war ein Betrag von 9,95 Euro festgesetzt. Zusätlich wurde eine monatliche Nutzungsgebühr (war ganz klein gedruckt) unter dem üblichen Preis von einem Euro erwähnt. Diese Betrug ebenfalls 9,95 Euro
Da er von soetwas noch nie etwas gehört hatte und die Nutzungsgebühr für die Grundgebühr hielt schlug er zu. Im nachhinein kam ihm Sache dann doch etwas komisch vor und er fragte den Verkäufer ob diese "Nutzungsgebühr zusätlich anfällt. Erst nach 3 Wochen bekam er antwort und der Verkäufer bestätigte seine befürchtung. Da der Kunde noch keinerlei Vertrag unterschrieben hatte, stornierte er die ganze Geschichte per email. Nun will der Verkäufer von ihm 29,99 Euro für die "Bearbeitungskosten" Da dies in den AGB hinterlegt war, die ebenso schlecht zu lesen waren wie die Sache mit der Nutzungsgebühr.
Ist das zulässig? Muss er das Geld zahlen? Oder kommt er irgendwie darum herum? Wie ist das eigentlich mit dem Vertragsrücktritt innerhalb von 14 Tagen?Er hat ja erst so spät antwort bekommen.,.
Bei einem Kaufvertrag mit einem Unternehmer über ein Internetauktionshaus, hat der Verbraucher ein Widerrufrecht mit einer Frist von einem Monat.
Wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden der Handyvertrag schon freigeschaltet, also der Unternehmer hat mit der Leistung schon begonnen, besteht kein Widerrufsrecht. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Die Frage ist: Wenn Fragen die wichtig für das zustandekommen des Vertrages gestellt werden, in diesem Fall ob die 9,95 monatlich ZUSÄTZLICH bezahlt werden müssen.. wird dann die monat´s Frist verlängert? In diesem Fall ist der Kauf über einen Monat her und der Kunde hat 3 Wochen keine Antwort auf seine Fragen bekommen
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.01.08, 12:12 Titel:
Das ist irrelevant. Entscheidend ist nur, ob die Ware schon 1 Monat im Besitz des K war oder die Leistung mit dessen ausdrücklicher Zustimmung schon erbracht wurde (was immer davon früher liegt). Nachfragen verlängern die Widerrufsfrist nicht (das wäre ja auch Pandora's box). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.