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Telefonkosten einfordern

 
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PuerNoctis
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 08:08    Titel: Telefonkosten einfordern Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

sollte ich mein Anliegen im falschen Unterforum gestellt haben, bitte ich um Verzeihung. Es geht um folgenden Sachverhalt:

Person A hat in ihrem Namen für Person B einen Telefonanschluss bei Unternehmen U beantragt, unter der Bedingung, dass Person B sämtliche entstehenden Kosten an Person A zahlt. Zeugen waren hierbei anwesend. Nach knapp einem Jahr hat Person B allerdings keinen einzigen Cent an Person A erstattet, welche die Gebühren für den Anschluss bisher selbst tragen musste und aufgrund von einer Mindestvertragslaufzeit des Anschlusses noch weiter tragen muss.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass alle drei Parteien (Person A/B und Unternehmen U) etwas geschlampt haben:

- Weder Person A noch B haben je eine Rechnung von Unternehmen U erhalten (wir nehmen aber an, dass diese im nachhinein noch angefordert werden konnten).
- Person A versäumte es einige Monate, Person B auf die fehlende Zahlung hinzuweisen.
- Person B verlangte nie Information darüber, wie hoch die Kosten für den Anschluss waren.

Kann Person A auf gerichtlichem Wege die entstandenen Telefonkosten von Person B einfordern? Wie ist hier die Rechtslage?

Gruß,
PuerNoctis
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