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Artikel 12a verstößt gegen das Grundgesetz?

 
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addictet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 19:44    Titel: Artikel 12a verstößt gegen das Grundgesetz? Antworten mit Zitat

Zitat:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Zitat:
Artikel 12
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.


Steht das ganze nicht im krassen Widerspruch zu dem später zugefügten Artikel 12a?

Zitat:
Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.


Es verstößt gegen Artikel 3 weil Männern dadurch ein Nachteil entsteht wodurch keine Gleichberechtigung gegeben ist und es verstößt gegen Artikel 12 Absatz 2 weil man zu einer Arbeit gezwungen wird die eben keine für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht ist.

Gibt es ein Gesetz das mir erlaubt Steine nach den Leuten zu werfen die Artikel ins Grundgesetz einfügen die gegen das Grundgesetz verstoßen?
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Cephalotus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Art. 12 a GG ist ein Teil des Grundgesetzes, er kann also gar nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Art. 12 a GG und Art. 3 GG stehen gleichrangig nebeneinander.

Dass nicht immer alle Artikel miteinander zu 100 % kompatibel sind, ist bekannt (z. B. auch die Frage der Religionsfreiheit und die der Gleichberechtigung).

Wenn ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung vorliegt, dann ist diese zulässig, ganz besonders wenn das bereits im Grundgesetz so geregelt ist. Ob man das gerecht findet, ist wieder eine andere Frage.

Viele Grüße,

Cephalotus
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Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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addictet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist den der Grund für die Existenz der Wehrpflicht? Ist der immer noch gegeben?


Also es gibt ein Gesetz im Grundgestz das einem erlaubt Gesetze zu erlassen die es einem erlauben gegen das Grundgesetz zu verstoßen?
Ich seh schon die deutsche Rechtsprechung hat nicht viel mit Logik zu tun.
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Cephalotus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

addictet hat folgendes geschrieben::
Was ist den der Grund für die Existenz der Wehrpflicht? Ist der immer noch gegeben?


Also es gibt ein Gesetz im Grundgestz das einem erlaubt Gesetze zu erlassen die es einem erlauben gegen das Grundgesetz zu verstoßen?
Ich seh schon die deutsche Rechtsprechung hat nicht viel mit Logik zu tun.


In dem Fall ist das aber keine Frage der Rechtsprechung, sondern der Gesetzgebung.

Als das Grundgesetz geschaffen wurde, bzw als der Art. 12 a eingefügt wurde, da war es wohl "selbstverständlich", dass Frauen beim Bund nichts zu suchen haben. So kam es halt zu der Regelung, die meiner Meinung nach Art. 3 GG widerspricht.

Es gibt aber kein "Gesetz im Grundgesetz", sondern verschiedene Regelungen, die nicht immer übereinstimmen, aber das muss man so akzeptieren. Man könnte sich das in etwa so vorstellen:

Im Prinzip herrscht die Gleichberechtigung. Es kann aber Ausnahmen geben, die es rechtfertigen, von diesem Prinzip abzuweichen. Hier eben die Besonderheiten der Wehrpflicht oder eben auch die Frage der Religionsfreiheit. Ob das jeder auch so sieht, ist natürlich eine andere Frage.

Im Übrigen können auch verfassungsmäßig garantierte Rechte durch "normale" Gesetze eingeschränkt werden, wenn es notwendig ist (und erlaubt ist). Z. B. sind Freiheitsstrafen eigentlich nicht mit dem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit vereinbar, trotzdem sind sie zulässig. (vgl. Art. 2 Abs. 2 GG).

Natürlich kann man drüber diskutieren, ob die Wehrpflicht noch erforderlich ist. Aber sofern man die Notwendigkeit bejaht, dass sich der Staat im Ernstfall gegen äußere Bedrohungen verteidigen kann, dann ist die Wehrpflicht eine mögliche Option (nicht die Einzige, aber eine zweckmäßige), dies zu gewährleisten.

Viele Grüße,

Cephalotus
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 00:33    Titel: Re: Artikel 12a verstößt gegen das Grundgesetz? Antworten mit Zitat

addictet hat folgendes geschrieben::

Gibt es ein Gesetz das mir erlaubt Steine nach den Leuten zu werfen die Artikel ins Grundgesetz einfügen die gegen das Grundgesetz verstoßen?


Nein, aber mehrere, die es verbieten: §223 ff. StGB, Art. 2(2) GG
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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abc3
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

@addictet

Der Artikel 12a benachteiligt nicht die Männer, sondern bevorzugt die Frauen. Hört sich zwar gehopst wie gesprungen an, aber nur weil die eine Gruppe bevorzugt wird, wird die andere Gruppe nicht automatisch benachteiligt. Ist etwas woran man gelegentlich gedanklich knabbern muß.

Cephalotus hat es schon erklärt, als das GG geschaffen wurde war es normal, daß nur Männer Militärdienst leisten. Wenn es nach mir ginge, würde die Wehrpflicht heute auch für Frauen gelten.

Gelegentlich fragen einige nach dem Feind. Aber das hört sich zu sehr nach: wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie Kuchen essen. Hier übersetzt: wenn sie gerade mal keinen Feind haben, sollen sie solange die Bundeswehr abschaffen. Wie schnell sich der Friede verabschieden kann sieht man am Beispiel von Ex Jugoslawien. Friedlich, Musterbeispiel des Kommunismus, zuletzt KZs.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 01.02.08, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten wir das Thema nicht schon gefühlte 100432 mal? Was kann den jetzt noch an erhellenden neuen Argumenten kommen?
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