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A hat eine Forderung gegen B. B reagiert nicht. A erlässt einen Mahnbescheid.
D.h. er schickt den Mahnbescheid an das zuständige Gericht.
Es kommt eine Rechnung i.H. von 25 EUR.
A bezahlt diese 25 EUR.
In Zwischenzeit bezahlt aber B. Allerdings "nur" den Rechnungsbetrag.
A kann wegen der noch offenen Forderung einen Vollstreckungsbescheid beantragen. In diesem sind die gezahlten Gerichtkosten enthalten. _________________ Karma statt Punkte!
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