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ambra06 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2007 Beiträge: 34
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Verfasst am: 24.01.08, 21:14 Titel: Anders formuliert |
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Person A hat 12/07 Private Insolvenz angemeldet, welche aber noch nicht vom Gericht abgesegnet wurde.
Nun steht GV vor der Tür. Was darf GV? Bzw. liegt es noch in seinem Interesse beispielsweise Gegensände zu pfängen?
Was ist für GV interessant? Wie wird der Wert eines Gegendstandes ermittelt? _________________ LG
Daniela |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 25.01.08, 10:09 Titel: |
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Die Beantragung der Insolvenz spielt hier keine Rolle.
| Zitat: | | liegt es noch in seinem Interesse beispielsweise Gegensände zu pfängen? |
Selbstverständlich. Er wird das volle Programm durchziehen, ggf. die EV abnehmen, wenn der Gläubiger das beantragt hat. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 25.01.08, 10:38 Titel: Re: Anders formuliert |
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| ambra06 hat folgendes geschrieben:: |
Was ist für GV interessant? Wie wird der Wert eines Gegendstandes ermittelt? |
Für den GV ist alles interessant, was bei einer evtl. Versteigerung einen Erlös bringt, der Über den durch die Pfändung etstehenden Kosten liegt. Bei der Wertermittlung profitiert der GV von seiner Erfahrung, Preisvergleichen (z.B. im Internet) und der Hinzuziehung von Fachleuten. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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ambra06 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2007 Beiträge: 34
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Verfasst am: 25.01.08, 12:19 Titel: Re: Anders formuliert |
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[quote="gotto"
Für den GV ist alles interessant, was bei einer evtl. Versteigerung einen Erlös bringt, der Über den durch die Pfändung etstehenden Kosten liegt.[/quote]
Wie hoch müßte dann demnach der Erlös in etwa sein? _________________ LG
Daniela |
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gotto FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.03.2007 Beiträge: 1802 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 25.01.08, 12:32 Titel: Re: Anders formuliert |
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| ambra06 hat folgendes geschrieben:: |
Wie hoch müßte dann demnach der Erlös in etwa sein? |
Das läßt sich so generell nicht sagen. Werden Kosten für einen Transport des gepfändeten Gutes fällig? Wie sieht es mit der Lagerung aus? _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung! |
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ambra06 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2007 Beiträge: 34
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Verfasst am: 25.01.08, 12:55 Titel: |
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Nein, weder noch.
Das einzig interessante, was ich mir vorstellen könnte, wäre der Laptop.
Dieser ist 2 1/2 jahre alt. NP 699 Euro. _________________ LG
Daniela |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 25.01.08, 13:03 Titel: |
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Der könnte einen Wiederverkaufswert von 150-200 Euro bringen und ist wahrscheinlich für den GV interessant.
Spätestens der Insolvenzverwalter wird sich bei der Eröffnung des Verfahrens dafür interessieren. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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ambra06 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2007 Beiträge: 34
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Verfasst am: 25.01.08, 13:24 Titel: |
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Obwohl der laptop schon sehr mitgenommen aussieht? Flecken von Sekundenkleber auf dem Bildschirm und ne lose Taste.
Würde der Insoverwalter mir den dann wegnehmen? Die Rechtsanwaltsgehilfin sagte, das wäre kein besonderer Besitz _________________ LG
Daniela |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.01.08, 15:43 Titel: |
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| Zitat: | | Die Rechtsanwaltsgehilfin sagte, das wäre kein besonderer Besitz |
Ich würde mich auch jederzeit von einer Rechtsanwaltsgehilfin beraten lassen, die hat schließlich Rechtsberatung gelernt...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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ambra06 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2007 Beiträge: 34
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Verfasst am: 25.01.08, 20:14 Titel: |
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Schade Metzing,
ich hätte mir nach der Ironie auch eine ermsthafte Aussage zu meiner Frage gewünscht.
Aber auch hier muß ich feststellen, dass das Leben kein Wunschkonzert ist. Schade. _________________ LG
Daniela |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.01.08, 22:34 Titel: |
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Sagen wir so: Ob etwas von Wert ist (oder zu sein scheint), entscheidet der Gerichtsvollzieher, alles, was hier erfolgen kann, ist eine Prognose. Im allgemeinen wird ein Computer, wenn es sich nur um einen handelt, in der heutigen Zeit dem Schuldner überlassen, da allgemein anerkannt ist, daß man heute einen Computer braucht, z. B. um Bewerbungen zu schreiben etc. Selbst in diesem Fall ist allerdings ohne weiteres die Austauschpfändung möglich. Nehmen wir den Extremfall: der Schuldner hat einen 6.000 €-Computer zuhause stehen. Da kann man gut sagen: um Bewerbungen zu schreiben, reicht ein 386er, also Austauschpfändung.
Ich sehe ein 600-€-Notebook nicht als sinnvoll zu pfändendes Wirtschaftsgut an - ein Gerichtsvollzieher kann das anders sehen.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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ambra06 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2007 Beiträge: 34
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Verfasst am: 25.01.08, 22:47 Titel: |
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Vielen lieben Dank Metzing.
Ich würde meinen Lappi auch nicht als sonderlich wertvoll empfinden...
Im vorherigen Beitrag hat jemand geschrieben, dass sich evtl. der Insolvenzverwalter dafür interessieren wird.
Mittlerweile bin ich total verunsichert und habe, ehrlich gesagt auch Angst vor Montag, wenn der GV klingelt.... _________________ LG
Daniela |
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