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Anders formuliert

 
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ambra06
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 21:14    Titel: Anders formuliert Antworten mit Zitat

Person A hat 12/07 Private Insolvenz angemeldet, welche aber noch nicht vom Gericht abgesegnet wurde.

Nun steht GV vor der Tür. Was darf GV? Bzw. liegt es noch in seinem Interesse beispielsweise Gegensände zu pfängen?

Was ist für GV interessant? Wie wird der Wert eines Gegendstandes ermittelt?
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LG
Daniela
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beantragung der Insolvenz spielt hier keine Rolle.
Zitat:
liegt es noch in seinem Interesse beispielsweise Gegensände zu pfängen?

Selbstverständlich. Er wird das volle Programm durchziehen, ggf. die EV abnehmen, wenn der Gläubiger das beantragt hat.
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Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 10:38    Titel: Re: Anders formuliert Antworten mit Zitat

ambra06 hat folgendes geschrieben::


Was ist für GV interessant? Wie wird der Wert eines Gegendstandes ermittelt?


Für den GV ist alles interessant, was bei einer evtl. Versteigerung einen Erlös bringt, der Über den durch die Pfändung etstehenden Kosten liegt. Bei der Wertermittlung profitiert der GV von seiner Erfahrung, Preisvergleichen (z.B. im Internet) und der Hinzuziehung von Fachleuten.
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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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ambra06
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 12:19    Titel: Re: Anders formuliert Antworten mit Zitat

[quote="gotto"

Für den GV ist alles interessant, was bei einer evtl. Versteigerung einen Erlös bringt, der Über den durch die Pfändung etstehenden Kosten liegt.[/quote]

Wie hoch müßte dann demnach der Erlös in etwa sein?
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LG
Daniela
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 12:32    Titel: Re: Anders formuliert Antworten mit Zitat

ambra06 hat folgendes geschrieben::


Wie hoch müßte dann demnach der Erlös in etwa sein?


Das läßt sich so generell nicht sagen. Werden Kosten für einen Transport des gepfändeten Gutes fällig? Wie sieht es mit der Lagerung aus?
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ambra06
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, weder noch.

Das einzig interessante, was ich mir vorstellen könnte, wäre der Laptop.
Dieser ist 2 1/2 jahre alt. NP 699 Euro.
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LG
Daniela
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der könnte einen Wiederverkaufswert von 150-200 Euro bringen und ist wahrscheinlich für den GV interessant.
Spätestens der Insolvenzverwalter wird sich bei der Eröffnung des Verfahrens dafür interessieren.
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ambra06
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Obwohl der laptop schon sehr mitgenommen aussieht? Flecken von Sekundenkleber auf dem Bildschirm und ne lose Taste.

Würde der Insoverwalter mir den dann wegnehmen? Die Rechtsanwaltsgehilfin sagte, das wäre kein besonderer Besitz
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LG
Daniela
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Rechtsanwaltsgehilfin sagte, das wäre kein besonderer Besitz

Ich würde mich auch jederzeit von einer Rechtsanwaltsgehilfin beraten lassen, die hat schließlich Rechtsberatung gelernt... Ironie Smiley

Beste Grüße

Metzing
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ambra06
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Schade Metzing,

ich hätte mir nach der Ironie auch eine ermsthafte Aussage zu meiner Frage gewünscht.

Aber auch hier muß ich feststellen, dass das Leben kein Wunschkonzert ist. Schade.
_________________
LG
Daniela
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Sagen wir so: Ob etwas von Wert ist (oder zu sein scheint), entscheidet der Gerichtsvollzieher, alles, was hier erfolgen kann, ist eine Prognose. Im allgemeinen wird ein Computer, wenn es sich nur um einen handelt, in der heutigen Zeit dem Schuldner überlassen, da allgemein anerkannt ist, daß man heute einen Computer braucht, z. B. um Bewerbungen zu schreiben etc. Selbst in diesem Fall ist allerdings ohne weiteres die Austauschpfändung möglich. Nehmen wir den Extremfall: der Schuldner hat einen 6.000 €-Computer zuhause stehen. Da kann man gut sagen: um Bewerbungen zu schreiben, reicht ein 386er, also Austauschpfändung.

Ich sehe ein 600-€-Notebook nicht als sinnvoll zu pfändendes Wirtschaftsgut an - ein Gerichtsvollzieher kann das anders sehen.

Beste Grüße

Metzing
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ambra06
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen lieben Dank Metzing.

Ich würde meinen Lappi auch nicht als sonderlich wertvoll empfinden...

Im vorherigen Beitrag hat jemand geschrieben, dass sich evtl. der Insolvenzverwalter dafür interessieren wird.

Mittlerweile bin ich total verunsichert und habe, ehrlich gesagt auch Angst vor Montag, wenn der GV klingelt....
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LG
Daniela
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