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Bezahlung einer Rechnung verweigert

 
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NilsArmstrong
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 18:12    Titel: Bezahlung einer Rechnung verweigert Antworten mit Zitat

Hallo,
und einen Gruß an alle Rechtsgelehrten.
(Ein Handwerker, der bestimmt kein Anwaltshonarar verdient, sieht das lässiger wenn
eine anderer Handwerker berät.)

Herr X lässt im Januar seinen TÜV fürs Auto machen.
Bremsen waren hier noch in Ordnung.

1 Woche dannach bringt er sein Auto zur Vertragswerkstatt.
Diese Erzählt ihm, die Bremsen mussten unbediengt repariert werden.
Die Rechnung ist 150 Euro teurer.
Die Bremsen wurden repariert ohne Absprache.

Herr X wollte das Geld anweisen, bezahlt die Rechnung aber nicht.
Es kommt keine Zahlungserinnerung und keine Mahnung.

Währe Herr X gut beraten die Rechnung zu begleichen?
Auch wenn bei diesem Autohaus noch ein Kredit für sein Autio läuft.

mfg

NilsArmstrong
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er die Reparatur nicht in Auftrag gegeben hat, muß er sie auch nicht bezahlen.

Welchen Auftrag hat der X denn gegeben und auf welchen schriftlichen Auftrag beruft sich die Werkstatt?

Übrigens können TÜV und Werkstatt durchaus unterschiedliche Auffassungen von "muß unbedingt" haben. Für den TÜV ist nur wichtig, daß das Kfz zum Zeitpunkt der Prüfung verkehrssicher ist. Ob die Bremsen in 1000 km unbedingt erneuert werden müssen, ist ihm für die Erteilung der Plakette egal.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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NilsArmstrong
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.04.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

...

er hatte das Auto zur Durchsicht in der Werkstatt abgegeben.
Die Durchsicht geschah im Rahmen der Garantieverlängerung.

...

Gruß

Nils
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