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Verfasst am: 29.02.08, 18:12 Titel: Bezahlung einer Rechnung verweigert
Hallo,
und einen Gruß an alle Rechtsgelehrten.
(Ein Handwerker, der bestimmt kein Anwaltshonarar verdient, sieht das lässiger wenn
eine anderer Handwerker berät.)
Herr X lässt im Januar seinen TÜV fürs Auto machen.
Bremsen waren hier noch in Ordnung.
1 Woche dannach bringt er sein Auto zur Vertragswerkstatt.
Diese Erzählt ihm, die Bremsen mussten unbediengt repariert werden.
Die Rechnung ist 150 Euro teurer.
Die Bremsen wurden repariert ohne Absprache.
Herr X wollte das Geld anweisen, bezahlt die Rechnung aber nicht.
Es kommt keine Zahlungserinnerung und keine Mahnung.
Währe Herr X gut beraten die Rechnung zu begleichen?
Auch wenn bei diesem Autohaus noch ein Kredit für sein Autio läuft.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.02.08, 18:49 Titel:
Wenn er die Reparatur nicht in Auftrag gegeben hat, muß er sie auch nicht bezahlen.
Welchen Auftrag hat der X denn gegeben und auf welchen schriftlichen Auftrag beruft sich die Werkstatt?
Übrigens können TÜV und Werkstatt durchaus unterschiedliche Auffassungen von "muß unbedingt" haben. Für den TÜV ist nur wichtig, daß das Kfz zum Zeitpunkt der Prüfung verkehrssicher ist. Ob die Bremsen in 1000 km unbedingt erneuert werden müssen, ist ihm für die Erteilung der Plakette egal. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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